Sitzungsvorlage - V/2011/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die in den Anlagen beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2012 für die Abwasserbeseitigung und die Kleinkläranlagen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

 

 

2. Deckungsvorschlag:

Gemäß §6 Absatz 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

A. Gebührenentwicklung

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung vom 14.12.2010 die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,40 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagwasser auf 0,91 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegelter Fläche festgesetzt.

Ferner wurde die Gebühr für die Kleinkläranlagen mit 32,56 Euro für 2011 beschlossen.

 

Eine Gebührenanpassung für das Haushaltsjahr 2012 ist weder beim Schmutz- und Niederschlagswasser noch bei den Kleinkläranlagen vorgesehen. Die Gebührensätze bleiben weiterhin stabil.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für Schmutz- und Niederschlagwasser ist als Anlage 1, die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Der in der Anlage 3  beigefügte Jahresvergleich 2011/2012 zeigt die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr auf:

 

 

 

B. Kosten

 

Personalkosten Tiefbauabteilung

Im Rahmen der durchzuführenden Dichtheitsprüfungen gemäß § 61 a LWG NW, sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Pflicht zur Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten. Dieser erhöhte Arbeitsaufwand schlägt sich in 2012 nochmals mit ca. 33.000 Euro Mehrkosten nieder.

 

 

Kosten Wasserverbrauchsermittlung

Die Kosten für die Veranlagung und Einziehung von Schmutzwassergebühren durch die enwor - energie und wasser vor ort GmbH-, wird dauerhaft mit 47.500 Euro zu kalkulieren sein.

 

 

Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs

Im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW sollen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Bei der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2009 wurde eine kalkulationsbedingte Differenz zwischen Soll- und Ist-Ergebnis festgestellt. Diese Differenz resultiert aus deutlich geringeren Einleitungsmengen, verursacht durch die Schließung eines ortsansässigen Unternehmens in 2009. Zum Zeitpunkt der Kalkulation konnte noch nicht mit einer deutlichen Reduzierung der Benutzungsentgelte gerechnet werden, so dass die Prognoseergebnisse aufgrund von Unwägbarkeiten nicht erzielt werden konnten. Laut gängiger Rechtsprechung des OVG NRW können solche Unwägbarkeiten als Verlustvortrag in die Kalkulation eingestellt werden.

Die festgestellte Kostenunterdeckung für das abgelaufene Kalkulationsjahr 2009 in Höhe von ca. 180.800 Euro soll somit in die Kalkulation 2012 eingestellt werden.

 

 

Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Durch die Aktivierung neuer Kanäle in 2012 erhöhen sich die kalkulatorischen Kosten bei den Abschreibungen um 47.944 Euro und bei der Verzinsung um 19.873 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt unverändert niedrig bei 5%.

 

 

Leistungsverrechnung Querschnittsämter

Durch die Übergabe der Veranlagung und Einziehung der Schmutzwassergebühren an enwor - energie und wasser vor ort GmbH-, reduzieren sich die Leistungsverrechnungen um weitere 11.300 Euro.

 

 

Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur

Der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur für das Beitrags Jahr 2012 sinkt laut aktuellem Vorausleistungsbescheid um ca. 8.900 Euro.

 

 

Abwasserabgabe für Vorjahre

Laut den vorliegenden Bescheidwerten ist für 2012 mit deutlich geringeren Abwasserabgabezahlungen zu rechnen. Für 2012 ist ein Abwasserabgabeaufkommen in Höhe von 98.300 Euro einkalkuliert (-60.500 Euro), das zu 100 % aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre gedeckt wird. Dies trägt zur Kompensation der Schmutzwassergebühr bei.

 

 

Insgesamt steigen die zu berücksichtigenden Gesamtkosten der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Vergleich zum Vorjahr um 238.300 Euro. Die Veranschlagung einer Entnahme aus der Rückstellung Abwasserabgabe und der Sonderrücklage Abwasser in Höhe von insgesamt ca. 363.500 Euro ermöglicht die Festsetzung der Abwassergebühren auf dem Vorjahresniveau.

 

 

 

 

 

 

C. Erlöse

 

Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung

Der Kostenanteil für die öffentliche Straßenentwässerung beträgt nach wie vor 1.391.390 Euro und entspricht einer abflusswirksamen, versiegelten Fläche von 1.529.000 qm.

 

 

Benutzungsentgelte

Das Benutzungsentgelt der Stadt Aachen steigt aufgrund höher prognostizierter Einleitungsmengen um 3.400 Euro im Vergleich zu 2011.

Ebenfalls ist mit einer leichten Steigerung des Benutzungsentgeltes der Stadt Würselen zu rechnen.

Das Entgelt der Stadt Alsdorf sinkt um 1.300 Euro. Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung leitet die Stadt Alsdorf Abwässer in das Kanalnetz der Stadt Herzogenrath ein. Für 2012 werden keine abflusswirksamen versiegelten Flächen eingeleitet, sondern nur eine geringe Menge an Schmutzwasser.

 

 

Kanalbenutzungsgebühren

Die Berechnung der Schmutzwassergemengen für das Veranlagungsjahr 2012 basieren auf den von enwor mitgeteilten Schmutzwassermengen für das Veranlagungsjahr 2011. Hier zeichnet sich ein Rückgang der Schmutzwassergebühr um ca. 145.400 Euro aufgrund geringer prognostizierter Einleitungsmengen ab. Diese werden durch die Entnahme der Rückstellung Abwasserabgabe und Sonderrücklage Abwasser gedeckt.

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen

Die Gesamtkosten für die Entleerung der Kleinkläranlagen bleiben weiterhin konstant. Dadurch ist auch hier die Festsetzung des Gebührensatzes auf Vorjahresniveau möglich.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW, KAG NW, LWG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Stellungnahme ÖRP:

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr und die Abfuhr der Klärschlämme aus den Kleinkläranlagen wurde der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt.

 

Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:

Die Ermittlung der Erträge und der Kosten wurden anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft.

Insbesondere wurde geprüft, ob in der Gebührenkalkulation keine Mehrkosten durch die Ausgliederung der Einziehung der Schmutzwassergebühr enthalten sind. Der Ansatz von  47.500 € übersteigt nicht die Kosten, die für die Erhebung der Schmutzwassergebühr und der Wasserverbrauchsermittlung in 2009 einkalkuliert wurden, so dass in der Gebührenkalkulation keine Mehrkosten berücksichtigt wurden. Zeitgleich erfolgte eine Prüfung der Nachkalkulation 2009 und somit der eingestellten Unterdeckung im Rahmen des Gebührenausgleichs. Die ermittelte Unterdeckung 2009 in Höhe von 180.781 € wurde nachvollziehbar dargelegt.

Um die Gebühren konstant zu halten wurde in die jetzt vorgelegte Gebührenkalkulation 2012 die Entnahme aus Rücklagemittel von ca. 462.000 € eingeplant, die sich aus der sonstigen Rückstellung „Abwasserabgabe Vorjahre“ (98.300 €) und aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zusammensetzt.

 

Gegen die Gebührenbedarfsberechnung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

Abfuhrgebühren für Kleinkläranlagen:

Die Gebührenkalkulation wurde geprüft und seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die Gebührenbedarfberechnung.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen

Anlage 3: Jahresvergleich Abwasserbeseitigung 2011/2012

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Anlagen

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