Sitzungsvorlage - V/2011/405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 59 II GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss vorberaten zu lassen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vom Kämmerer am 29.11.2011 aufgestellte und vom Bürgermeister am 30.11.2011 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 ist dem Rat gem. § 80 II GO NRW zuzuleiten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW i. V. m. § 80 II GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

 

Anlage/n:
 

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