Sitzungsvorlage - V/2011/408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Ziffer 6 des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath entsprechend der Anlage 1.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge: 200 – 300 Euro

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom 11.12.2001 im Rahmen der Umstellung des Gebührentarifs auf Euro-Beträge geändert.

 

Weitere Änderungen erfolgten in der Zwischenzeit nicht.

 

Durch einen interkommunalen Vergleich wurde festgestellt, dass im Bereich der Ausgabe von Hundesteuermarken für verlorene bzw. unbrauchbare Marken die zu entrichtende Gebühr zu gering bemessen ist.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt in seiner Mustersatzung einen Gebührentarif von 3,50 Euro. Benachbarte Kommunen erheben eine Gebühr von 3,00 – 3,50 Euro.

 

Der zurzeit erhobene Tarif von 1,80 Euro ist nicht kostendeckend und bedarf somit einer Anhebung.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Anhebung von 1,80 Euro auf 3,00 Euro

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG), § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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