Sitzungsvorlage - V/2011/410

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vergabeordnung.

 

Die Vergabeordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung vom 14.12.2010 wurde eine Neufassung der Vergabeordnung mit Ablaufdatum 31.12.2011 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Agenda-Beirat eine ab 2012 gültige Vergabeordnung zu erarbeiten, die die Grundlage für eine soziale und gerechte Beschaffung schafft.

 

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Beteilung unterschiedlicher Fachbereiche sowie der örtlichen Rechnungsprüfung hat hierzu den nachfolgend aufgeführten Formulierungsvorschlag erarbeitet, um bei künftigen Vergaben insbesondere soziale und umweltbezogene Kriterien berücksichtigen zu können:

 

Einzuordnen in § 4 „Grundsätze“ Buchstabe k)

 

Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungspolitik sind bei der Auftragsvergabe soziale, nachhaltige und umweltbezogene Kriterien zu berücksichtigen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

Näheres regelt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

 

Die vorstehende Regelung entspricht der Vorgehensweise anderer Kommunen, deren Aktivitäten im einschlägigen Bereich der Vergaben gerne als vorbildlich hervorgehoben werden.

 

Diese allgemeine Regelung bietet den Vorteil, Veränderungen bei der Vergabepraxis ohne Änderung der Vergabeordnung umzusetzen. Gleichzeitig eröffnet eine entsprechende Regelung die Möglichkeit, „Step by Step“ in das Thema einzusteigen und verwaltungsseitig „Spielregeln“ für den Umgang mit dieser komplexen Materie zu entwickeln. Am Ende dieser Entwicklung könnte dann eine „Vergabedienstanweisung“ oder Vergleichbares stehen.

 

Aufgrund der Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung  für das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) erfolgte ein Meinungsaustausch/Abstimmungsgespräch mit dem Agenda-Beirat zunächst nicht, da das Gesetz neben der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs „... weitere gesellschaftspolitisch relevante Aspekte, z.B. die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für eine sozialverträgliche, umweltfreundliche, energieeffiziente, gleichstellungs- und integrationsfördernde und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen...“ zum Ziel hat.

 

Beispielsweise wird in § 18 des Gesetzentwurfes bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen  die Verwendung von Waren ausgeschlossen, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden.

Der Regelungsinhalt des Gesetzes korrespondiert mithin weitgehend mit den Inhalten des Initiativantrages des Agenda-Beirates vom 29.11.2010). Aus Sicht der Verwaltung erschien es deshalb zweckmäßig, vor einer städtischen Entscheidung zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Zumal der Gesetzgeber hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Gesetzes den Erlass „Allgemeiner Verwaltungsvorschriften“ beabsichtigt.

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes soll das Gesetz am „Monatsersten in Kraft treten, der auf den neunzigsten Tag nach der Verkündigung des Gesetzes folgt“.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb nicht möglich, den Zeitpunkt des in Kraft Tretens zu bestimmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dieser Zeitpunkt deutlich nach dem 01.01.2012 liegen wird.

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben kontroverse Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben. Insbesondere wurden mangelnde oder zu geringe Schwellenwerte für die Berücksichtigung von bspw. Vorgaben zu Umwelt- und Energieeffizienz oder sozialen Kriterien bemängelt.

 

Streitpunkte, die unzweifelhaft auf beabsichtigte oder gewünschte örtliche Regelungen Einfluss nehmen werden.

 

Im Ergebnis ist somit davon auszugehen, dass eine Änderung der Vergabeordnung nach in Kraft treten des Tariftreue- und Vergabegesetzes notwendig werden wird.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen aus dem Konjunkturpaket II für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben kommunaler Auftraggeber durch den Runderlass vom 02.12.2010 lediglich um ein Jahr, bis zum 31.12.2011, verlängert wurde.

 

Hierdurch gelten im Grundsatz ab 01.01.2012 für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte wieder die Wertgrenzenregelungen des Runderlasses vom 22.03.2006.

 

Somit ergibt sich für die städtische Vergabeordnung ein Regelungsbedarf ohne unmittelbare Berücksichtigung des Tariftreue- und Vergabegesetzes.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung deshalb vor,

 

              entsprechend dem verwaltungsintern abgestimmten Vorschlag eine Ergänzung der Vergabeordnung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Umweltkriterien  und sozialen Kriterien vorzunehmen und

              die Wertgrenzen entsprechend dem Runderlass aus 2006 anzupassen (wobei der Verwaltungsvorschlag den Ermächtigungsrahmen des Erlasses nicht in vollem Umfang ausschöpft)

 

Über die Ergänzung zu sozialen und ökologischen Kriterien sollte eine entsprechende Verständigung mit dem Agenda-Beirat erfolgen. Dies wird in der anstehenden Sitzung des Agenda-Beirates am 22.11.2011 von Seiten der Verwaltung erfolgen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wird über das Ergebnis der Gespräche berichtet.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 25 Abs. 2 GemHVO; RdErl. Des Innenministeriums vom 22.03.2006

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

Aufgrund des Ablaufes des Runderlasses „Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden vom 02.12.2010“ zum 31.12.2011 ist die städtische Vergabeordnung wieder auf die vorher geltenden Wertgrenzen nach dem Erlass vom 22.03.2006 anzupassen. Des Weiteren wird festgelegt, dass die Vergaben auch unter Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz erfolgen soll.

Gegen die Änderung der Vergabeordnung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Anlage/n:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...