Sitzungsvorlage - V/2011/428
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ausschussvorsitze hier: Bau- und Verkehrsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Hermann Fleu hat mit Schreiben vom 10.10.2011 auf sein Mandat als stimmberechtigtes Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt verzichtet.
Insoweit ist die Neubesetzung des stellvertretenden Ausschussvorsitzes erforderlich.
In der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 haben sich die Fraktionen gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW auf die Verteilung der Ausschussvorsitze sowie deren Stellvertretungen geeinigt. Dieser Einigung wurde nicht von 1/5 der Ratsmitglieder widersprochen. Somit wurden die Ausschussvorsitzenden von den Fraktionen bestimmt.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussvorsitzenden bestimmt die Fraktion, der er angehörte, einen Nachfolger (§ 58 Abs. 5 Satz 5 GO NRW). Dieses Verfahren gilt analog für die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
Somit bestimmt die CDU-Fraktion den stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses.
Mit E-Mail vom 15.11.2011 benennt die CDU-Fraktion Herrn Thorsten Schlebusch zum stellv. Ausschussvorsitzenden.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 58 GO NRW
