Sitzungsvorlage - V/2007/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit Ziffer I.1.c.) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath in den zur Zeit gültigen Fassungen gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2007 bei der Haushaltsstelle 01.72000.600000 „Umlagezahlungen (Verbandslasten) an den Entsorgungs-zweckverband RegioEntsorgung“ in Höhe von 4.139.500,-- EUR zu.

 

Die Entscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen (§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Infolge der speziellen Kostendeckung sind Gebührenhaushalte grundsätzlich unabhängig vom Gesamthaushalt zu bewirtschaften.

 

Deckungsvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.72000.620000 „Kosten der Müll- und Sperrgutabfuhr“ (Unternehmerentschädigung pp.) ergeben sich aufgrund des Zweckverbandsbeitritts zum 01.01.2007 bis zum Jahresende Minderausgaben in Höhe von 1.379.180,-- EUR*).

 

Bei der Haushaltsstelle 01.72000.628000 „Abfallbeseitigungsentgelt an AWA GmbH / ZEW“ ergeben sich aufgrund des Zweckverbandsbeitritts zum 01.01.2007 bis zum Jahresende Minderausgaben in Höhe von 2.657.730,-- EUR*).

 

Zwischenrechnung:             

 

Außerplanmäßige Mittel:                                          4.139.500,-- EUR (gerundet)

 

./. Minderausgaben (§ 16 GemHVO):              4.036.910,-- EUR*)

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Fehlbetrag:                                                                         102.590,-- EUR

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2006 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 51.160,-- EUR, welcher im Jahr 2007 der Sonderrücklage zugeführt werden konnte. Der Bestand der Sonderrücklage beträgt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung insgesamt 145.040,-- EUR.

 

Durch Inanspruchnahme der vorhandenen Rücklagemittel in Höhe des Fehlbetrags von 102.590,-- EUR ist die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2007 gewährleistet.

Demzufolge reduziert sich der Rücklagenbestand zum 01.01.2008 auf 42.450,-- EUR.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath ist zum 01.01.2007 dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung beigetreten.

 

Gemäß § 14 der Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands vom 04.11.2005 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 14.11.2005 Nr. 46 in der zur Zeit gültigen Fassung) erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

 

Diese Umlage wird nach dem Verhältnis des Nutzens bemessen, den die einzelnen Verbandsmitglieder aus der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbands haben. Die Umlage besteht aus den Verwaltungskosten sowie aus den Kosten, die aus der Erfüllung der dem Zweckverband übertragenen Aufgaben resultieren.

 

Zur Berechnung der Umlage für die Verwaltungskosten des Zweckverbands wird die Einwohnerzahl des einzelnen Verbandsmitglieds zur Zahl der Gesamteinwohner im Zweckverbandsgebiet ins Verhältnis gesetzt (§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung).

 

Die Verwaltungskostenumlage des Zweckverbands nach § 14 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung berechnet sich wie folgt:

 

Lt. Anlage 5 des Wirtschaftsplans 2007 der RegioEntsorgung (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21.05.2007) ergeben sich zu deckende Verwaltungskosten des Zweckverbands in Höhe von 71.628,-- EUR. Das Zweckverbandsgebiet umfasst zum Stichtag 166.020 Einwohner. Die Stadt Herzogenrath hat zum Stichtag 47.211 Einwohner.

 

Berechnung der Verwaltungskostenumlage:

 

71.628,-- EUR / 166.020 Einwohner x 47.211 Einwohner = 20.369,-- EUR/Jahr

 

Im Übrigen bemisst sich die Umlage nach den tatsächlichen Kosten, die für die Aufgabenerfüllung nach § 4 der Zweckverbandssatzung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet des Verbandsmitglieds anfallen. Der Umfang der Aufgaben, die von dem jeweiligen Verbandsmitglied übertragen wurden, ist dabei Grundlage der Berechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 ff. der Zweckverbandssatzung).

 

Die differenzierten Umlagen für die tatsächlichen Kosten errechnen sich danach wie folgt:

 

Lt. Anlage 6 des Wirtschaftsplans 2007 der RegioEntsorgung (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21.05.2007) ergeben sich für die Sammlung und den Transport der angefallenen und überlassenen Abfälle umlagefähige Kosten in Höhe von 967.800,-- EUR und für die Entsorgung der eingesammelten Abfälle umlagefähige Kosten in Höhe von 3.151.300,-- EUR.

Damit beträgt die differenzierte Umlage für die Stadt Herzogenrath für das Jahr 2007 insgesamt 4.119.100,-- EUR/Jahr

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Aachen hat mit Bescheid vom 27.08.2007, Az.: 15.1/15.11 –bo- keine Einwände gegen den Wirtschaftsplan 2007 der RegioEntsorgung erhoben und die Verbandsumlage genehmigt.

 

Mit Bescheid vom 31.08.2007 (Eingang bei der Verwaltung am 10.09.2007) bittet die RegioEntsorgung nunmehr auf der Grundlage des § 14 der Zweckverbandssatzung die Stadt Herzogenrath um Zahlung der festgesetzten Umlage in Höhe von insgesamt 4.139.469,-- EUR.

 

Fälligkeiten:              15.09.2007                            3.104.604,-- EUR

15.10.2007                                         344.956,-- EUR

15.11.2007                                         344.956,-- EUR

15.12.2007                                         344.953,-- EUR

 

Zur Deckung der Kosten der Abfallbeseitigung stehen im Haushaltsplan 2007 der Stadt Herzogenrath grundsätzlich finanzielle Mittel bei den Haushaltsstellen

 

01.72000.620000              „Kosten der Müll- und Sperrgutabfuhr“ (Unternehmerentschädigung)

 

01.72000.628000              „Abfallbeseitigungsentgelt an AWA GmbH / ZEW“

 

zur Verfügung.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2006/2007 im Jahr 2005 waren die abfallrechtlichen Entwicklungen im Jahr 2007 nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund ist in 2007 für die Leistung der Umlagezahlungen an den Zweckverband RegioEntsorgung keine eigenständige Ausgabeermächtigung vorhanden. Um den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und –klarheit Rechnung zu tragen, ist die Einrichtung einer außerplanmäßigen Ausgabeermächtigung erforderlich.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass die im Jahr 2007 gemäß Haushaltsplan zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Abfallbeseitigung nicht zur Deckung der noch im Jahr 2007 anfallenden Transport- und Entsorgungskosten ausreichen werden.

 

Dies begründet sich allein und ausschließlich in der Tatsache, dass im Monat Januar 2007 noch Rechnungen des bis zum 31.12.2006 beauftragten privaten Entsorgers für den Monat Dezember 2006 und der AWA GmbH / des ZEW für die Monate November 2006 und Dezember 2006 zu Lasten des Haushaltsjahres 2007 beglichen werden mussten. Zugleich fordert die RegioEntsorgung für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2007 ihre Umlagezahlungen an. D.h. der Haushalt 2007 muss einmalig Zahlungen für einen Zeitraum von mindestens 13 Monaten bzw. 14 Monaten verkraften.

 

Unabdingbare Folge ist eine Unterdeckung im UA 720 in Höhe von 102.590,-- EUR.

 

Die von § 82 Abs. 1 GO NRW geforderte Unabweisbarkeit der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag und den satzungsrechtlichen Bindungen und Pflichten der Stadt Herzogenrath gegenüber dem Zweckverband RegioEntsorgung. Gleichzeitig besteht ein öffentliches Interesse an der Gewährleistung der ordnungsgemäßen kommunalen Abfallentsorgung.

 

Aufgrund der in Kürze eintretenden Fälligkeiten der Umlagezahlungen an den Zweckverband RegioEntsorgung ist die Dringlichkeit und Notwendigkeit gegeben, dass der Verwaltung kurzfristig im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses die entsprechende Ermächtigung zur Leistung der notwendigen Ausgaben erteilt wird.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands

 

 

Finanzielle Auswirkungen: (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge)

 

Infolge der speziellen Kostendeckung sind Gebührenhaushalte grundsätzlich unabhängig vom Gesamthaushalt zu bewirtschaften.

 

Deckungsvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.72000.620000 „Kosten der Müll- und Sperrgutabfuhr“ (Unternehmerentschädigung pp.) ergeben sich aufgrund des Zweckverbandsbeitritts zum 01.01.2007 bis zum Jahresende Minderausgaben in Höhe von 1.379.180,-- EUR*).

 

Bei der Haushaltsstelle 01.72000.628000 „Abfallbeseitigungsentgelt an AWA GmbH / ZEW“ ergeben sich aufgrund des Zweckverbandsbeitritts zum 01.01.2007 bis zum Jahresende Minderausgaben in Höhe von 2.657.730,-- EUR*).

 

Zwischenrechnung:             

 

Außerplanmäßige Mittel:                                          4.139.500,-- EUR (gerundet)

 

./. Minderausgaben (§ 16 GemHVO):              4.036.910,-- EUR*)

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Fehlbetrag:                                                                         102.590,-- EUR

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2006 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 51.160,-- EUR, welcher im Jahr 2007 der Sonderrücklage zugeführt werden konnte. Der Bestand der Sonderrücklage beträgt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung insgesamt 145.040,-- EUR.

 

Durch Inanspruchnahme der vorhandenen Rücklagemittel in Höhe des Fehlbetrags von 102.590,-- EUR ist die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2007 gewährleistet.

Demzufolge reduziert sich der Rücklagenbestand zum 01.01.2008 auf 42.450,-- EUR.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

Von Seiten der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen gegen die Einrichtung der außerplanmäßigen Haushaltsstelle 01.72000.600000 aufgrund der Unabweisbarkeit der Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW und der vorgeschlagenen Deckung keine Bedenken.

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Anlagen

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