Sitzungsvorlage - V/2007/255
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Änderung des Flächennutzungsplanes "Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Bereich Hofstadt/Herbach" Hier: 1. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen 2. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen 3. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 4. Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
23.10.2007
|
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen
Anregungen (siehe Anlage A 1 und 2)
2. die Abwägung der im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung eingegan-
genen Anregungen (siehe Anlage B 1 und 2)
3. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen (siehe Anlage 1 a und 1 b)
4. die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beratung und Abwägung der im (erneuten) frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangen Anregungen durch den Rat
Entsprechend dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007
(10 D 31/04.NE) muss im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes im Fall einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden. Diese Abwägung kann ausschließlich der Stadtrat, nicht hingegen der Umwelt- und Planungsausschuss beschließen. Der Beschluss über die abschließende Abwägung ist demnach nicht deligierbar.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat im laufenden Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits am 28.11.2006 im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens und am 06.03.2007 im Rahmen des erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens über die eingegangenen Anregungen beraten und den jeweiligen Abwägungsvorschlag beschlossen. Die Verwaltung verweist daher auf die hierfür erstellten Sitzungsvorlagen, die in vollem Umfang jedem Ratsmitglied zugestellt wurden. Hierüber hat der Rat nun ebenfalls die Abwägung zu beschließen. Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen A 1, A 2, B 1 und B 2 dienen dieser Abwägung als Grundlage.
Anlage A 1: Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Abwägungsvorschlag
Anlage A 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 28.11.2006 – Beschluss des Abwägungs-vorschlages
Anlage B 1: Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Abwägungsvorschlag
Anlage B 2: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Planungs- ausschusses vom 06.03.2007 – Beschluss des Abwägungsvorschlages
2. Beratung und Abwägung der in der öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen und Feststellungsbeschluss durch den Rat
Aufgrund der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sowohl von der Öffentlichkeit als auch von Behörden vorgebrachten erheblichen Bedenken hatte der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2006 die gänzliche Herausnahme der Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Bereich Hofstadt/
Herbach beschlossen. Die Verwaltung führte daraufhin das frühzeitige Beteiligungs-verfahren erneut durch. Am 06.03.2007 beschloss nach Beratung und Abwägung der Umwelt- und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung, die vom 22.03.2007 bis einschließlich 27.04.2007 durchgeführt wurde.
Es wird auf die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge (Anlage 1a und 1b) und die ausführliche Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht (Anlage 2) verwiesen.
Anlage 3a ist im Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes die derzeitige Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes zu entnehmen, Anlage 3b stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Herausnahme der Konzen-trationszone für Windkraftanlagen, dar.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kopie als Anlage 4 beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
