Sitzungsvorlage - V/2007/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen; hier: Nachbesetzungen aufgrund des Ausscheidens des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.10.2007
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Beschlussvorschlag
1) Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden ( Veränderungen sind jeweils in Fettdruck gekennzeichnet):
enwor energie GmbH
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Moschel, Folker |
Darüber hinaus empfiehlt der Stadtrat dem Aufsichtsrat der enwor energie GmbH, Herrn Christoph von den Driesch in den Aufsichtsrat zu berufen.
Eurode Business Center GmbH & Co. KG
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Vertreter im Amt |
Gemeinnützige Baugenossenschaft Herzogenrath e. G.
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Mitgliederversammlung | Christoph von den Driesch | Vertreter im Amt |
Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Rüdiger Staron |
Herzogenrather Bauentwicklungsgesellschaft mbH
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Rüdiger Staron |
Technologiepark Herzogenrath GmbH
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Rüdiger Staron |
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Aachen mbH
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | |
Aufsichtsrat | Christoph von den Driesch
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EURODE-Zweckverband
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Christoph von den Driesch | Vertreter im Amt |
Verbandsvorstand | Christoph von den Driesch
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Kriminalpräventiver Rat
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch |
Kuratorium für das Seniorenzentrum
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch | Vertreter im Amt |
Zweckverband RegioEntsorgung
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Christoph von den Driesch |
Zweckverband StädteRegion Aachen
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Zweckverbandsversammlung | Christoph von den Driesch | Rüdiger Staron |
Der Stadtrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung Herrn Christoph von den Driesch in den Zweckverbandsausschuss zu berufen.
Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Christoph von den Driesch | Rüdiger Staron |
Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e. V.
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Marie-Theres Sobczyk | Christoph von den Driesch |
REGIO Aachen e.V.
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Mitgliederversammlung | Christoph von den Driesch | Vertreter im Amt |
Städte- und Gemeindebund NRW Düsseldorf
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Mitgliederversammlung | Christoph von den Driesch |
Städtepartnerschaftskomitee Herzogenrath e.V.
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Vorstand | Christoph von den Driesch | Detlef Zähringer |
Verein zur Erhaltung des Bergbaudenkmals Adolf e.V.
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch |
2) Der Stadtrat behält sich vor, nach der Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, die voraussichtlich im Februar 2008 stattfinden wird, erneut über die Vertretungen zu beraten.
3) Die Stadt Herzogenrath beschließt, als Vertreter des Stadt in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden NRW ( AGFS)
Herrn 1. Beigeordneter Christoph von den Driesch und als Vertreter Herrn Technischen Dezernenten Rüdiger Staron
zu entsenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 hat der Rat durch einstimmigen Beschluss über die Entsendung von städtischen Vertretern in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen entschieden.
Eine Überschicht über die getroffenen Entscheidungen ist als Anlage 1 beigefügt.
Wie bekannt, ist Bürgermeister a.D. Gerd Zimmermann mit Ablauf des 30.09.2007 in den Ruhestand getreten.
Weiterhin wurde die Stadt Herzogenrath am 24. Juli 2007 in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden NRW ( AGFS) aufgenommen. Ein Organ der AGFS ist die Mitgliederversammlung, die als Lenkungsebene fungiert. Jedes Mitglied entsendet nach § 7 der Satzung der AGFS ( Anlage 2) einen stimmberechtigten Vertreter. Die nächste Mitgliederversammlung tagt am 09.11.2007.
Als weiteres Organ bestimmt § 12 der Satzung der AGFS den Facharbeitskreis (Projektleiterebene). An diesen Sitzungen nimmt der städt. Verkehrsingenieur Herr Hans Spira teil.
Um eine kontinuierliche Vertretung der städtischen Interessen sicherzustellen ist es deshalb erforderlich, entsprechende personelle Entscheidungen zu treffen.
Unter dem Begriff der Vertretung im o. a. Sinne wird die Rechtsstellung verstanden, kraft der der Handelnde im Namen des Vertretenen eine Willenserklärung mit Wirkung für und gegen den Vertretenen abgibt (§ 164 BGB).
Bei der Beschlussfassung über die Vertretung der Stadt sind folgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten:
Gemäß § 63 Abs. 2 iVm. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW der Rat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW iVm.
§ 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Soweit nur ein Vertreter vorzuschlagen/zu bestellen ist und es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt, hat die Wahl ebenfalls gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu erfolgen (Verhältniswahl).
Da im Februar 2008 die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Herzogenrath anstehen wird und somit seitens der Bürgerinnen und Bürger der/die Hauptverwaltungsbeamte/ Hauptverwaltungsbeamtin kurzfristig neu bestimmt wird, behält sich der Stadtrat vor, nach der Neuwahl erneut über die Vertretungen zu beraten.
Rechtliche Grundlagen:
§ 113, § 63, § 50 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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218,8 kB
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