Sitzungsvorlage - V/2007/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden ( Veränderungen sind jeweils in Fettdruck gekennzeichnet):

 

enwor energie GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Moschel, Folker


Darüber hinaus empfiehlt der Stadtrat dem Aufsichtsrat der enwor energie GmbH, Herrn Christoph von den Driesch in den Aufsichtsrat zu berufen.

 

Eurode Business Center GmbH & Co. KG

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Vertreter im Amt

 

Gemeinnützige Baugenossenschaft Herzogenrath e. G.

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Mitgliederversammlung

Christoph von den Driesch

Vertreter im Amt

 

Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Rüdiger Staron

 

Herzogenrather Bauentwicklungsgesellschaft mbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Rüdiger Staron

 

Technologiepark Herzogenrath GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Rüdiger Staron

 

 

 

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Aachen mbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

 

Aufsichtsrat

Christoph von den Driesch

 

 

 

EURODE-Zweckverband

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Christoph von den Driesch

Vertreter im Amt

Verbandsvorstand

Christoph von den Driesch

 

 

 

Kriminalpräventiver Rat

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

 

 

Kuratorium für das Seniorenzentrum

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

Vertreter im Amt

 

Zweckverband RegioEntsorgung

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Christoph von den Driesch

 

 

Zweckverband StädteRegion Aachen

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Zweckverbandsversammlung

Christoph von den Driesch

  Rüdiger Staron

 

Der Stadtrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung Herrn Christoph von den Driesch in den Zweckverbandsausschuss zu berufen.

 

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Christoph von den Driesch

  Rüdiger Staron

 

Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e. V.

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Marie-Theres Sobczyk

Christoph von den Driesch

 

REGIO Aachen e.V.

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Mitgliederversammlung

Christoph von den Driesch

Vertreter im Amt

 

Städte- und Gemeindebund NRW Düsseldorf

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Mitgliederversammlung

Christoph von den Driesch

 

 

Städtepartnerschaftskomitee Herzogenrath e.V.

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Vorstand

Christoph von den Driesch

Detlef Zähringer

 

Verein zur Erhaltung des Bergbaudenkmals Adolf e.V.

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

 

 

2) Der Stadtrat behält sich vor, nach der Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, die voraussichtlich im Februar 2008 stattfinden wird, erneut über die Vertretungen zu beraten.

 

3) Die Stadt Herzogenrath beschließt, als Vertreter des Stadt in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden NRW ( AGFS)

 

Herrn 1. Beigeordneter Christoph von den Driesch und als Vertreter Herrn Technischen Dezernenten Rüdiger Staron

 

zu entsenden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 hat der Rat durch einstimmigen Beschluss über die Entsendung von städtischen Vertretern in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen entschieden.

 

Eine Überschicht über die getroffenen Entscheidungen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Wie bekannt, ist Bürgermeister a.D. Gerd Zimmermann mit Ablauf des 30.09.2007 in den Ruhestand getreten.

 

Weiterhin wurde die Stadt Herzogenrath am 24. Juli 2007 in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden NRW ( AGFS) aufgenommen. Ein Organ der AGFS ist die Mitgliederversammlung, die als Lenkungsebene fungiert. Jedes Mitglied entsendet nach § 7 der Satzung der AGFS ( Anlage 2) einen stimmberechtigten Vertreter. Die nächste Mitgliederversammlung tagt am 09.11.2007.

 

Als weiteres Organ bestimmt § 12 der Satzung der AGFS den Facharbeitskreis (Projektleiterebene). An diesen Sitzungen nimmt der städt. Verkehrsingenieur Herr Hans Spira teil.

 

Um eine kontinuierliche Vertretung der städtischen Interessen sicherzustellen ist es deshalb erforderlich, entsprechende personelle Entscheidungen zu treffen.

 

Unter dem Begriff der Vertretung im o. a. Sinne wird die Rechtsstellung verstanden, kraft der der Handelnde im Namen des Vertretenen eine Willenserklärung mit Wirkung für und gegen den Vertretenen abgibt (§ 164 BGB).

 

Bei der Beschlussfassung über die Vertretung der Stadt sind folgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten:

 

Gemäß § 63 Abs. 2  iVm.  § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

 

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu zählen.

 

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages  einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

 

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW der Rat.

 

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW iVm.

§ 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Soweit nur ein Vertreter vorzuschlagen/zu bestellen ist und es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt, hat die Wahl ebenfalls gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu erfolgen (Verhältniswahl).

 

Da im Februar 2008 die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Herzogenrath anstehen wird und somit seitens der Bürgerinnen und Bürger der/die Hauptverwaltungsbeamte/ Hauptverwaltungsbeamtin kurzfristig neu bestimmt wird, behält sich der Stadtrat vor, nach der Neuwahl erneut über die Vertretungen zu beraten.

Rechtliche Grundlagen:

§ 113, § 63, § 50 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n: Übersicht über die Beteiligungen
 

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Anlagen

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