Sitzungsvorlage - V/2012/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung folgender Straßen und Parkflächen

 

 

1.      Akazienweg , Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0395,

 

2.      Distelweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0391,

 

3.      Eschenweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0396,

 

4.      Jasminweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0387,

 

5.      Kastanienweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0397 tw.,             

 

6.      Lavendelweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0389,

 

7.      Lorbeerweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0412 tw.,

 

8.      Oleanderweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0388,

 

9.      Platanenweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0398,

 

10.    Schlehenweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0392,

 

11.    Ulmenweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0404,

 

12.    Zum Schleypenhof, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0393

 

13.    Parkfläche Kastanienweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0397 tw. und

 

14.    Parkfläche Lorbeerweg, Gemarkung Merkstein, Flur 016, Flurstück 0412 tw.                            

             

 

gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in der derzeit gültigen Fassung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2004 i.V.m. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2004 ist gemäß Abs. I Punkt 3 der Zuständigkeitsordnung der Bau- und Verkehrsausschuss für die Widmung von Verkehrsflächen zuständig.

 

Die Verwaltung schlägt dem Bau- und Verkehrsausschuss vor, die vorgenannten Straßen und Parkflächen im Wohngebiet Schleypenhof nunmehr zu widmen.

 

Der Endausbau der vorgenannten Straßen und Parkflächen ist erfolgt. Die Straßen wurden aufgrund eines Erschließungsvertrages hergestellt, sodass hierfür keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.

 

Der Gemeinbrauch der Straßen 1. - 12. wird nicht beschränkt.

 

Der Gemeingebrauch der Ziffern 13. und 14. wird auf Parkfläche beschränkt.

 

Träger der Straßenbaulast ist  bei den o.a. Straßen die Stadt Herzogenrath.

 

Gemäß § 3 (1) Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW werden die Straßen  1. – 11. als Gemeindestraßen und entsprechend ihrer Funktion als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft.

 

Gemäß § 3 (1) Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW wird die unter 12. aufgeführte Straße, Zum Schleypenhof, als Gemeindestraße eingestuft.

 

Gemäß § 3 (1) Nr. 4 werden die unter Punkt 13 und 14 aufgeführten Parkflächen als sonstige öffentliche Straßen eingestuft.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

14 Lagepläne (1. – 14.)

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Anlagen

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