Sitzungsvorlage - V/2012/106
Grunddaten
- Betreff:
-
Cybermobbing an Herzogenrather Schulen hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 04.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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17.04.2012
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung eine Informationsveranstaltung für interessierte Schulen durchzuführen, in welcher durch einen Vertreter der regio it das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ näher erläutert und vorgestellt wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit o. a. Antrag bat die FDP-Fraktion um Mitteilung des Sachstandes zum Thema Cybermobbing an den Herzogenrather Schulen.
Dabei handelt es sich um ein nicht zu vernachlässigendes Thema in unserer Gesellschaft, dessen Brisanz leider heutzutage noch nicht voll erkannt wird.
Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene nutzen soziale Netzwerke dazu, um Kontakte zu Freunden und Bekannten aufrecht zu erhalten oder auch nur, um alte Schulfreunde in der „digitalen Welt“ wieder zu finden. Dabei werden Ideen, Bilder, Musik und Videos ausgetauscht und online gestellt.
Die Nutzung von Facebook, Twitter oder SchuelerVZ, um nur einige der Sozialnetzwerke zu nennen, gehört heute schon fast zum Alltag. Der technische Fortschritt ermöglicht ungeahnte Fähigkeiten. Smartphones, also Mobiltelefone mit Computerfunktionalität, haben heutzutage schon standardmäßig Funktionseinstellungen hinterlegt, bei denen ein Knopfdruck genügt, um sich in „seinem“ sozialen Netzwerk einzuwählen oder das Internet zu nutzen. Funktionen, die gerade auf Kinder und Jugendliche überaus faszinierend wirken. Dabei spielt auch eine entscheidende Rolle, dass in dieser Alterstufe ein gewisser Gruppendruck des „Dabeisein“ besteht, um nicht Gefahr zu laufen, wichtige Neuigkeiten oder Ereignisse zu verpassen.
Genau wie in der realen, finden allerdings auch in der virtuellen Welt des World-Wide-Webs (Weltweites Netz) Dinge statt, die keineswegs unbedenklich sind, gegen geltendes Recht verstoßen oder für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Hierunter fällt insbesondere das Cybermobbing.
Darunter wird das zumeist längerfristige, absichtliche und systematische Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen und Verletzen anderer Menschen mit Hilfe der neuen Medien (z. B. mittels Internet oder Handy) verstanden. Eine einmalige Beleidigung etwa in einem Chat (elektronische Unterhaltung über das Internet) oder die unabsichtliche Kränkung eines Mitschülers fallen noch nicht unter Mobbing. Dieses erfordert eine gewisse Kontinuität, Absicht und zumeist die Beteiligung von mehreren Personen.
Oft geht dem Cybermobbing auch ein Mobbing in herkömmlicher Art einher. Kinder und Jugendliche, die von den anderen im Alltag ausgegrenzt werden, weil sie „nicht zur Gruppe passen“ oder sonst irgendwie anders sind.
Cybermobbing kommt meist in 8 Ausprägungen vor, die allerdings selten in Reinform vorliegen und sich auch „überlagern“ können:
- Beleidigung, Beschimpfung,
- Belästigung,
- Anschwärzen, Gerüchte verbreiten,
- Auftreten unter falschen Namen,
- Bloßstellen und Betrügerei,
- Ausschließen,
- fortwährende Belästigung und Verfolgung
- offene Androhung von Gewalt.
Ähnlich wie im „realen“ Mobbing kann es auch beim Cybermobbing Mitläufer und passive Zuschauer oder Beobachter, aber auch Verteidiger geben. Ab wann oder ab welchem Zeitpunkt einzelne Beleidigungen, Gewaltandrohungen usw. in tatsächliches Cybermobbing übergehen, kann nur schwer abgegrenzt werden, da die Übergänge fließend sind. Ausschlaggebend ist hierbei aber in jedem Fall die Wahrnehmung des Opfers. Auch wenn der oder die Täter beteuern, es sei alles nur Spaß gewesen, ändert dies nichts am Tatbestand.
Getan ist getan und dank des World-Wide-Webs vor einer großen Öffentlichkeit von zig Millionen Internetnutzern. Auf das verletzte Schamgefühl der Opfer braucht daher nicht weiter hingewiesen zu werden.
Aktuell gibt es in Deutschland noch kein Gesetz, das Cybermobbing unter Strafe stellt. Dennoch bestehen, abhängig davon, ob das Mobbing öffentlich oder in geschlossenen Gruppen stattfindet, Straftatbestände, die gegebenenfalls greifen könnten:
§§ 185 – 187 StGB: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
§ 238 StGB: Nachstellung (Anti-Stalking-Gesetz)
§ 240 StGB: Nötigung
§ 241 StGB: Bedrohung
§ 201 StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
§ 22 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild.
Es stellt sich die Frage, inwieweit Schulen diesbezüglich präventiv tätig werden können, bevor es zu einem aktuellen Fall von Cybermobbing kommt.
Das Thema Mobbing, ob in herkömmlicher Art oder als Cybermobbing, sollte grundsätzlich gemeinsam im Unterricht behandelt werden. Eine Möglichkeit wäre die Behandlung im Unterricht oder in Projektwochen. Hierbei sollte auch auf Persönlichkeitsrechte, auf den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten im Internet eingegangen werden – je mehr von einer Person im Internet steht, desto angreifbarer wird sie.
Hierzu stehen den Schulen mittlerweile sehr viele Hilfsmittel zur Verfügung.
In den Grundschulen und den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen können Materialien des Internet-ABC eingesetzt werden (http://www.internet-abc.de/eltern/download-lehrerhandbuch.php). Für die höheren Klassen gibt es von klicksafe entsprechend erstellte Materialien (www.klicksafe.de/materialien).
Des Weiteren sollte es an den Schulen Anti-Mobbing-Beauftragte geben. Wird ein Mitglied des Lehrerkollegiums als Experte und Anti-Mobbing-Beauftragter fortgebildet, kann zeitnah und adäquat reagiert werden. Auch die Einbeziehung der Eltern unter anderem über medienbezogene Elternabende ist sinnvoll und angebracht. Bereits im Elternhaus müssen die Weichen gestellt werden, damit es erst gar nicht zum Mobbing kommen kann.
Beratung der Schulen ist darüber hinaus durch den Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e. V. aber auch durch die Polizei, Kriminalprävention/Opferschutz, möglich.
An den Herzogenrather Schulen sieht die Situation derzeit wie folgt aus:
Es wurden alle Schulen aufgrund des Antrages der FDP-Fraktion angeschrieben und um Beantwortung der drei nachfolgenden Fragen gebeten:
- Wurden in Ihrer Schule bereits Erfahrungen zu Cybermobbing gemacht bzw. sind konkrete Fälle bekannt geworden?
- Wie sieht die bisherige Aufklärungsarbeit Ihrer Schule zu dieser Thematik aus bzw. wird das Thema im Unterricht behandelt und die Schülerschaft entsprechend sensibilisiert?
- Wie sehen zukünftige Maßnahmen Ihrer Schule zu der Thematik aus bzw. was ist angedacht, um zukünftig dem Cybermobbing entgegenzutreten?
Die Antworten hierzu:
zu 1)
Im Bereich der Grundschulen ist das Thema noch nicht in Erscheinung getreten.
Bei den weiterführenden Schulen ist es vereinzelt zu Vorkommnissen gekommen, die mit Gesprächen zwischen Beteiligten, den Eltern und Vermittlung von sozialpädagogischen Fachkräften gelöst werden konnten. In einem Fall wurde zudem an einer Schule eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Bei den angesprochenen Fällen handelt es sich um Altfälle. Generell ist zu sagen, dass das Thema laut Wahrnehmung der meisten Schulen keine entscheidende Rolle spielt.
zu 2)
Für die Grundschulen spielt die Thematik noch keine große Rolle. Vorsorglich ist an einigen Schulen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin das Lehrerkollegium entsprechend zum Mobbing unterwiesen worden. Im Bereich der 4. Schuljahre wird verstärkt auf eventuelle Anzeichen von Mobbing geachtet. An einer Grundschule besteht ein Handyverbot.
Die Mobbingproblematik ist bei den weiterführenden Schulen Gegenstand des regulären Unterrichts. Die Europaschule bietet beispielsweise in der Jahrgangsstufe 9 für alle Schülerinnen und Schüler einen umfangreichen pädagogischen Methodenbaustein an. Des Weiteren wird in der Klasse 12 im Pädagogikunterricht als Schwerpunktthema Gewalt behandelt, wozu dann auch Cybermobbing gehört. Im Gymnasium wird das Thema im Rahmen des Politikunterrichtes behandelt und würden Elternabende hierzu, unter Mitwirkung der Polizei, durchgeführt. Die Schulkonferenz hat zudem bereits 2006 den Umgang mit audiovisuellen Medien geregelt. Danach ist die Nutzung aller Medien, die Aufnahme, Speicherung, Wiedergabe und Übertragung ermöglichen, im gesamten schulischen Bereich verboten.
zu 3)
Die Schulen selbst sehen sich hier durchweg gut aufgestellt. Allerdings muss gesagt werden - Aufklärung tut Not. Durchweg würden es die Schulen begrüßen, wenn zu dem Thema Mobbing generell mehr Aufklärungsarbeit, auch für die Eltern, geleistet würde.
Aufgrund der Rückmeldungen ist ersichtlich, dass einige Schulen dies bereits eigenständig getan haben und sich intensiv mit der Problematik beschäftigt haben, in dem sie selbst eigene Informationsabende für die Eltern organisiert und durchgeführt haben. Dies soll auch zukünftig weiter geschehen. Entsprechende Ansprechpartner sind bekannt. Die Polizei und auch die Verbraucherzentrale leistenden Schulen entsprechende Hilfestellung.
Aus Sicht des Schulträgers bleibt festzuhalten, dass das Problem des Mobbings generell an den Herzogenrather Schulen erkannt worden ist und jede Schule sich mit der Problematik auseinandersetzt und für sich entsprechende „Abwehrmechanismen“ entwickelt hat.
Die Frage, die sich stellt, ist die, inwieweit sich der Schulträger noch einbringen kann. Hier wäre gegebenenfalls über eine Informationsveranstaltung für alle Schulen nachzudenken. Hilfe könnte dabei die regio it Aachen geben. Diese ist Mitglied im BvD e. V. und beteiligt sich aktiv an dem Arbeitskreis „Datenschutz geht zur Schule". Sie bietet daher im Rahmen des BvD-Projektes sowohl die Schulungen vor Ort in und um Aachen als auch ein entsprechendes Lernmodul auf ihrer eLearning-Plattform an.
Es wird daher vorgeschlagen, da aus den Rückmeldungen der Schulen ersichtlich ist, dass das Angebot der regio it wenig bzw. überhaupt nicht bekannt ist, für die Schulen eine entsprechende Informationsveranstaltung durchführen zu lassen. Da dabei in erster Linie pädagogische Inhalte vorgebracht werden, wird dem Ausschuss empfohlen, von einer Vorstellung in einer der nächsten Ausschusssitzungen Abstand zu nehmen und eine solche Präsentation nur für die Schulen zu organisieren. Dabei stünde den Mitgliedern des Ausschusses eine mögliche Teilnahme an einer solchen Veranstaltung für die Schulen selbstverständlich frei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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