Sitzungsvorlage - V/2012/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale zu.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend der bisher gültigen Richtlinien konnten Maßnahmen erst nach entsprechendem Beschluss im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur begonnen werden.

Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Terminplanung geführt.

In Anbetracht der gegenwärtigen Haushaltslage und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung könnten somit, durch den Stadtsportverband befürwortete und von den Vereinen geplante  Maßnahmen erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde in Angriff genommen werden. Dies wiederum hätte zur Folge, dass der witterungsbedingte bessere Zeitraum nicht genutzt und wertvolle Zeit bei der Wettkampf- und Saisonplanung verstreichen würde.

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können die angeforderten Fördermittel selbstverständlich erst nach entsprechender Genehmigung und Freigabe der Mittel an den Stadtsportverband ausgezahlt werden. Hierbei ist im Besonderen zu beachten, dass, je nach Entscheid der Aufsichtsbehörde, die Vereine nötigenfalls die Kosten für die Maßnahme komplett aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.  

 

Der Stadtsportverband bittet daher darum, die Richtlinien so zu ändern, dass ausgeschlossen wird, dass etwaige Ansprüche auf Förderung durch einen vorzeitigen Baubeginn verwirkt werden.

Die Änderungen sind der Synopse im Anhang unter Ziffern 3.6 und 4.1 zu entnehmen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von

Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale (5_13)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Synopse

Richtlinie

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Anlagen

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