Sitzungsvorlage - V/2012/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das als Anlage 1 beigefügte Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.

 

2)      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlagen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 29.11.2011 aufgestellte und am 30.11.2011 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2011 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

 

In die als Anlage 3 beigefügten Veränderungslisten sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan und bei den Investitions- und Finanzierungszahlungen eingeflossen. Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den hinterlegten Ansätzen haben sich Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben.

 

Durch gravierende Änderungsbescheide bei der Gewerbesteuer hat sich zu Beginn des Jahres 2012 zudem die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 76 Abs. 1 Ziff. 2 GO NRW ergeben.

 

Nur bei Aufstellung eines genehmigungsfähigen HSKs kann die Stadt ein Abrutschen in den Nothaushalt verhindern. Der Nothaushalt würde die aus den Jahren 2005 bis 2007 bekannten Restriktionen und Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung bedeuten.

 

Ziel der Stadt Herzogenrath muss es daher sein, ein genehmigungsfähiges HSK aufzustellen. Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck die im HSK aufgelisteten Maßnahmen (Anlage 1) vor. Bei Beschluss aller aufgeführten Maßnahmen würde der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2015 wiedererreicht.

 

Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 3) ergeben sich folgende Defizite:

 

2012

Entwurf

bisher

2012

NEU

2013

2014

2015

95.529.000 €

75.719.000 €

86.156.000 €

97.022.000 €

99.310.000 €

113.256.000 €

109.790.000 €

103.764.000 €

104.650.000 €

106.654.000 €

-17.727.000 €

-34.071.000 €

-17.608.000 €

-7.628.000 €

-7.344.000 €

 

 

Bei Umsetzung des von der Verwaltung aufgestellten HSKs (Anlage 2) würden sich die geplanten Fehlbedarfe wie folgt entwickeln:

 

2012

Entwurf

bisher

2012

HSK

2013

HSK

2014

HSK

2015

HSK

-17.727.000 €

-32.719.600 €

-14.744.200 €

-4.707.500 €

+0 €

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW

§ 76 GO NRW

§ 80 IV GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:


Anlage 1 Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes

 

Anlage 2 Entwurf der Haushaltssatzung 2012

 

Anlage 3 Veränderungslisten

-          Ergebnisplan (Teil A)

-          Investitionsmaßnahmen (Teil B)

-          Kennzahlen (Teil C)

 

 

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Anlagen

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