Sitzungsvorlage - V/2012/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2012
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Bereit
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am 29.11.2011 aufgestellte und am 30.11.2011 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2011 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.
In die als Anlage 3 beigefügten Veränderungslisten sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan und bei den Investitions- und Finanzierungszahlungen eingeflossen. Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den hinterlegten Ansätzen haben sich Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben.
Durch gravierende Änderungsbescheide bei der Gewerbesteuer hat sich zu Beginn des Jahres 2012 zudem die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 76 Abs. 1 Ziff. 2 GO NRW ergeben.
Nur bei Aufstellung eines genehmigungsfähigen HSKs kann die Stadt ein Abrutschen in den Nothaushalt verhindern. Der Nothaushalt würde die aus den Jahren 2005 bis 2007 bekannten Restriktionen und Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung bedeuten.
Ziel der Stadt Herzogenrath muss es daher sein, ein genehmigungsfähiges HSK aufzustellen. Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck die im HSK aufgelisteten Maßnahmen (Anlage 1) vor. Bei Beschluss aller aufgeführten Maßnahmen würde der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2015 wiedererreicht.
Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 3) ergeben sich folgende Defizite:
2012 Entwurf bisher | 2012 NEU | 2013 | 2014 | 2015 |
95.529.000 € | 75.719.000 € | 86.156.000 € | 97.022.000 € | 99.310.000 € |
113.256.000 € | 109.790.000 € | 103.764.000 € | 104.650.000 € | 106.654.000 € |
-17.727.000 € | -34.071.000 € | -17.608.000 € | -7.628.000 € | -7.344.000 € |
Bei Umsetzung des von der Verwaltung aufgestellten HSKs (Anlage 2) würden sich die geplanten Fehlbedarfe wie folgt entwickeln:
2012 Entwurf bisher | 2012 HSK | 2013 HSK | 2014 HSK | 2015 HSK |
-17.727.000 € | -32.719.600 € | -14.744.200 € | -4.707.500 € | +0 € |
Rechtliche Grundlagen:
§ 59 II GO NRW
§ 76 GO NRW
§ 80 IV GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,6 kB
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2
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36,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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100 kB
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