Sitzungsvorlage - V/2008/213-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, den Ratsbeschluss vom 15.10.2005, Drucksachen-Nr. 173/2005 E I bezüglich der Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten für weitere 2 Jahre, demnach bis zum 30. Juni 2014, nicht mehr anzuwenden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, zur letzten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vor dem 30.06.2014 einen erneuten Sachstandsbericht zur bis dahin erfolgten Baulandentwicklung vorzulegen und gleichzeitig eine Prognose für eine gegebenenfalls modifizierte Wiederaufnahme zur Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten zur Beratung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 25.02.2010 hat der Rat der Stadt Herzogenrath die Verwaltung beauftragt, den Ratsbeschluss vom 15.02.2005, Drucksachen-Nr. 173/2005 E I bezüglich der Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten bis zum 29.02.2012 nicht mehr anzuwenden.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Ablauf von 2 Jahren einen Sachstandsbericht hierzu vorzulegen. In der damaligen Vorlage hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des Beschlusses im Jahre 2005 bis zu dessen Aussetzung ins Jahre 2012 in allen drei Stadtteilen eine Stagnation bei der Entwicklung von Baulandflächen eingetreten war.

 

Insbesondere die seinerzeit beauftragte Bergbauuntersuchung für den Stadtteil Kohlscheid war ausschlaggebend für die Aussetzung des Beschlusses bis Anfang 2012. In der Folgezeit wurden einige Bebauungspläne durch die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse auf den Weg und teilweise auch schon zur Rechtskraft gebracht, unter anderem der Bebauungsplan I/24 – 2. Änderung „Ruifer Straße“, Bebauungsplan I/55 „Dahlemer Straße“, Bebauungsplan I/56 „Bicherouxstraße“, Bebauungsplan III/9 – 2. (vereinfachte) Änderung „Am Boscheler Berg“, Bebauungsplan I/37 – E – „Raderfeld“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes II/12 „Kircheich / Casino“.

 

Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass nach Kenntnis der Ergebnisse des oberflächennahen Bergbaus auch in Kohlscheid weitere Entwicklungen möglich sind, dies jedoch nur, wenn dort weiterhin von der Anwendung des Beschlusses abgesehen wird. Die Aussetzung des Beschlusses hat sich bei den derzeitigen Rahmenbedingungen als richtig erwiesen, sollte jedoch regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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