Sitzungsvorlage - V/2012/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den als Anlage 1 beigefügten 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Herzogenrath (Vergnügungssteuersatzung) vom 13.12.2011.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Durch die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit von 12 v.H. auf 14 v.H. des Einspielergebnisses zum 01.07.2012 sind Mehrerträge in Höhe von rund 50.000 EUR für das Haushaltsjahr 2012 und in Höhe von rund 100.000 EUR jährlich für die Folgejahre zu erwarten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herzogenrath wurde zuletzt durch Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2011 (Drucksachen-Nr.: V/2011/334) neu gefasst.

 

Mit der Neufassung wurde eine Anhebung des Steuersatzes für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit von 10 v.H. auf 12 v.H. des Einspielergebnisses zum 01.01.2012 beschlossen.

 

Aufgrund der Verpflichtung der Stadt Herzogenrath, mit dem Haushaltsplan 2012 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wird seitens der Verwaltung zur Verbesserung der Ertragslage eine weitere Erhöhung von 12 v.H. auf 14 v.H. des Einspielergebnisses zum 01.07.2012 vorgeschlagen.

 

Ein Steuersatz von 14 v.H. des Einspielergebnisses wird auch seitens des Oberverwaltungsgerichts Münster als mit dem Erdrosselungsverbot vereinbar angesehen.

 

Eine Übersicht über die Steuersätze 2012 in der Städteregion Aachen ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 S.2 Buchst. f GO NRW

§§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b KAG NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

Gegen die Satzungsänderung zum 01.07.2012 bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

  1. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Herzogenrath (Vergnügungssteuersatzung) vom 13.12.2011
  2. Vergnügungssteuersätze im Gebiet der Städteregion Aachen 2012

 

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Anlagen

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