Sitzungsvorlage - V/2012/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Stellenplanes 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.2 Personal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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26.06.2012
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung (vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltshaltssatzung durch den Stadtrat sowie der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht)
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Sachkosten |
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Personalkosten | 19,5 Mio. € | 20,0 Mio. € | 20,0 Mio. € | 20,0 Mio. € |
Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: | 19,5 Mio. € | 20,0 Mio. € | 20,0 Mio. € | 20,0 Mio. € |
Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf des Stellenplanes 2012 ist als Anlage beigefügt, die Stellenübersicht gliedert sich nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Produkte und Produktbereiche.
Die namentliche Übersicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herzogenrath kann der Anlage zum Tagesordnungspunkt „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2012“ (nichtöffentlicher Teil , Drucksache Nr.V/2012/143) entnommen werden. Diese ist nach Budgetstrukturen untergliedert.
Der Stellenplan 2012 weist eine Gesamtzahl von 332,10 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2011 ist dies eine Erhöhung um 6,70 Stellenanteile. Die mittelfristige Entwicklung über die letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Stellenpläne 2009 – 2012
Stellenplan | Stellen | Veränderung zum Vorjahr |
2009 | 317,90 | - 1,20 |
2010 | 323,10 | + 5,20 |
2011 | 325,40 | + 2,30 |
2012 | 332,10 | + 6,70 |
Aufteilung nach Beschäftigungsgruppen
Bei der Beschäftigungsgruppe der Beamtinnen und Beamten ergibt sich im Ergebnis der Einzelmaßnahmen eine Veränderung von plus 2,20 Stellenanteilen. Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2011 um 4,50 Stellen auf 240,70.
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | Veränderung zum Vorjahr |
Beamte / Beamtinnen | 84,40 | 90,10 | 89,20 | 91,40 | + 2,20 |
Tariflich Beschäftigte | 233,50 | 233,00 | 236,20 | 240,70 | + 4,50 |
Insgesamt | 317,90 | 323,10 | 325,40 | 332,10 | + 6,70 |
In den Jahren 2010 / 2011 wurden sämtlichen Beamtenstellen durch die Stellenbewertungskommission der Stadt Herzogenrath auf Grund eines aktuellen Gutachtens der KGSt neu bewertet. Bei vier Stellen ist es infolgedessen zur Ausweisung von Ku-Vermerken gekommen. Mit der Ausweisung der Ku-Vermerke bei den Tarifbeschäftigten (2) beinhaltet der Stellenplan insgesamt sechs Ku-Vermerke.
Der Stellenplan 2012 weist insgesamt 23 Kw-Vermerke aus (22 Tarifbeschäftigte und 1 Beamtin). Die Bedeutung bzw. die rechtlichen Folgen ergeben sich aus den Bestimmungen der Haushaltssatzung.
Befristete Stellen
Neben den im Stellenplan aufgeführten 332,10 Stellen bestehen zum 01.01.2012 für 31,13 Stellen befristete Arbeitsverträge. Im Jahr 2011 konnten sieben Beschäftigte von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadt Herzogenrath übernommen werden. Die übrigen befristeten Stellen begründen sich durch die Übernahme von Auszubildenden, Probezeitregelungen sowie Einstellungen zu Vertretungszwecken und werden derzeit nachrichtlich produktbezogen ausgewiesen.
Nach Rücksprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung sowie der Kommunalaufsicht sollen sachgrundlos befristete Stellen, die dem Grunde nach dauerhaft eingerichtet werden, ab dem Rechnungsjahr 2013 in den Stellenplan aufgenommen werden.
Auszubildende
Darüber hinaus weist der Stellenplan für das Jahr 2012 insgesamt 11 Auszubildende in den verschiedensten Ausbildungsberufen aus. Mit der hohen Ausbildungsquote möchte die Stadt frühzeitig den Auswirkungen des demographischen Wandels vorbeugen und eigene Fachkräfte für den späteren Einsatz qualifizieren (Stichwort: Wissenstransfer).
Die Zahl der Ausbildungsplätze hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr | Anzahl Auszubildende |
2009 | 13 |
2010 | 17 |
2011 | 18 |
2012 | 11 |
Die Änderungen im Stellenplan 2012 gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 ergeben sich aus diversen personellen und aufgabeninhaltlichen Veränderungen, die im Folgenden beispielhaft dargestellt werden:
Beamtinnen und Beamte
Bei den Beamtinnen und Beamten ist ein Stellenplus von 2,20 Stellen zu verzeichnen. Zwei Mitarbeiter wurden im Jahr 2011 in den Ruhestand versetzt, zwei haben den Dienstherrn gewechselt. Für die Nachbesetzung „Leitung Fachbereich Bau- und Betrieb“ wurde eine weitere Planstelle eingerichtet.
Darüber hinaus sollen in 2012 zwei Inspektoranwärter/innen sowie drei Brandmeisteranwärter nach erfolgreicher Prüfung übernommen werden, entsprechende Planstellen sind nach den Vorgaben des neuen Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW sofort einzurichten.
Zu geringfügigen Veränderungen kommt es durch Stundenerhöhungen / Stundenreduzierungen von Mitarbeiter/innen.
Tarifbeschäftigte
Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2011 um 4,50 Stellen auf 240,70. Diese Änderungen sind das Ergebnis von insgesamt über 40 Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen z.B.
- Stundenerhöhungen
- Stundenreduzierungen
- das Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath
Zudem wurden im Jahr 2011, wie oben beschrieben, sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet in den Dienst der Stadt Herzogenrath übernommen und werden nun erstmalig im Stellenplan aufgeführt. Des Weiteren gab bzw. gibt es im Jahr 2012 Neueinstellungen, die ebenfalls im Stellenplan Berücksichtigung finden.
Der Stellenplan 2011 wurde der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. Die Stellungsnahmen hierzu werden in der Sitzung mündlich bekannt gegeben.
Rechtliche Grundlagen:
§ 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW sowie die einschlägigen beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
| ja |
| nein |
Stellungnahme ÖRP:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,8 kB
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