Sitzungsvorlage - V/2012/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2012 in der vom Haupt- und Finanzausschuss vorberatenen Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung (vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltshaltssatzung durch den Stadtrat sowie der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht)

 

x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 


 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 19,5 Mio. €

20,0 Mio. € 

20,0 Mio. € 

20,0 Mio. € 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 19,5 Mio. €

20,0 Mio. € 

20,0 Mio. € 

20,0 Mio. € 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2012 ist als Anlage beigefügt, die Stellenübersicht gliedert sich nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Produkte und Produktbereiche.

 

Die namentliche Übersicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herzogenrath kann der Anlage zum Tagesordnungspunkt „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2012“ (nichtöffentlicher Teil , Drucksache Nr.V/2012/143) entnommen werden. Diese ist nach Budgetstrukturen untergliedert.

 

Der Stellenplan 2012 weist eine Gesamtzahl von 332,10 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2011 ist dies eine Erhöhung um 6,70 Stellenanteile. Die mittelfristige Entwicklung über die letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

Entwicklung der Stellenpläne 2009 – 2012

 

 

Stellenplan

Stellen

Veränderung zum Vorjahr

2009

317,90

-  1,20

2010

323,10

+ 5,20

2011

325,40

+ 2,30

2012

332,10

+ 6,70

 


Aufteilung nach Beschäftigungsgruppen

 

Bei der Beschäftigungsgruppe der Beamtinnen und Beamten ergibt sich im Ergebnis der Einzelmaßnahmen eine Veränderung von plus 2,20 Stellenanteilen. Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2011 um 4,50 Stellen auf 240,70.

 

 

 

2009

2010

2011

2012

Veränderung zum Vorjahr

Beamte / Beamtinnen

  84,40

90,10

  89,20

91,40

+ 2,20

Tariflich Beschäftigte

233,50

233,00

236,20

240,70

+ 4,50

Insgesamt

317,90

323,10

325,40

332,10

+ 6,70

 

 

In den Jahren 2010 / 2011 wurden sämtlichen Beamtenstellen durch die Stellenbewertungskommission der Stadt Herzogenrath auf Grund eines aktuellen Gutachtens der KGSt neu bewertet. Bei vier Stellen ist es infolgedessen zur Ausweisung von Ku-Vermerken gekommen. Mit der Ausweisung der Ku-Vermerke bei den Tarifbeschäftigten (2) beinhaltet der Stellenplan insgesamt sechs Ku-Vermerke.

 

 

Der Stellenplan 2012 weist insgesamt 23 Kw-Vermerke aus (22 Tarifbeschäftigte und 1 Beamtin). Die Bedeutung bzw. die rechtlichen Folgen ergeben sich aus den Bestimmungen der Haushaltssatzung.

 

 

 

 

Befristete Stellen

 

Neben den im Stellenplan aufgeführten 332,10 Stellen bestehen zum 01.01.2012 für 31,13 Stellen befristete Arbeitsverträge. Im Jahr 2011 konnten sieben Beschäftigte von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadt Herzogenrath übernommen werden. Die übrigen befristeten Stellen begründen sich durch die Übernahme von Auszubildenden, Probezeitregelungen sowie Einstellungen zu Vertretungszwecken und werden derzeit nachrichtlich produktbezogen ausgewiesen.

 

Nach Rücksprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung sowie der Kommunalaufsicht sollen sachgrundlos befristete Stellen, die dem Grunde nach dauerhaft eingerichtet werden, ab dem Rechnungsjahr 2013 in den Stellenplan aufgenommen werden. 

 

Auszubildende

 

Darüber hinaus weist der Stellenplan für das Jahr 2012 insgesamt 11 Auszubildende in den verschiedensten Ausbildungsberufen aus. Mit der hohen Ausbildungsquote möchte die Stadt frühzeitig den Auswirkungen des demographischen Wandels vorbeugen und eigene Fachkräfte für den späteren Einsatz qualifizieren (Stichwort: Wissenstransfer).

 

Die Zahl der Ausbildungsplätze hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Jahr

Anzahl Auszubildende

2009

13

2010

17

2011

18

2012

11

 

 

Die Änderungen im Stellenplan 2012 gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 ergeben sich aus diversen personellen und aufgabeninhaltlichen Veränderungen, die im Folgenden beispielhaft dargestellt werden:

 

 

Beamtinnen und Beamte

 

Bei den Beamtinnen und Beamten ist ein Stellenplus von 2,20 Stellen zu verzeichnen. Zwei Mitarbeiter wurden im Jahr 2011 in den Ruhestand versetzt, zwei haben den Dienstherrn gewechselt. Für die Nachbesetzung „Leitung Fachbereich Bau- und Betrieb“ wurde eine weitere Planstelle eingerichtet.

 

Darüber hinaus sollen in 2012 zwei Inspektoranwärter/innen sowie drei Brandmeisteranwärter nach erfolgreicher Prüfung übernommen werden, entsprechende Planstellen sind nach den Vorgaben des neuen Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW sofort einzurichten.

 

Zu geringfügigen Veränderungen kommt es durch Stundenerhöhungen / Stundenreduzierungen von Mitarbeiter/innen.

 

 

Tarifbeschäftigte

 

Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2011 um 4,50 Stellen auf 240,70. Diese Änderungen sind das Ergebnis von insgesamt über 40 Einzelmaßnahmen. Hierzu zählen z.B.

 

  • Stundenerhöhungen
  • Stundenreduzierungen
  • das Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath

 

Zudem wurden im Jahr 2011, wie oben beschrieben, sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet in den Dienst der Stadt Herzogenrath übernommen und werden nun erstmalig im Stellenplan aufgeführt. Des Weiteren gab bzw. gibt es im Jahr 2012 Neueinstellungen, die ebenfalls im Stellenplan Berücksichtigung finden.

 

 

Der Stellenplan 2011 wurde der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. Die Stellungsnahmen hierzu werden in der Sitzung mündlich bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW sowie die einschlägigen beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

 

ja

 

nein

 

Stellungnahme ÖRP:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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