Sitzungsvorlage - V/2012/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)           Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

                            Frau Marie Theresia Piek

 

              für das Amt der Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Herzogenrath – Mitte zu benennen.

 

B)           Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

                            Frau Walburga Reimer

 

              für das Amt der Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Kohlscheid zu benennen.

 

C)           Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

                            Herrn Rainer Spanier

 

              für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Kohlscheid zu benennen.

 

D)           Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

                            Frau Marie Theresia Piek

 

              für das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Merkstein zu benennen.

 

E)           Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

                            Herrn Manfred Grouls 

 

              für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Herzogenrath – Mitte zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Keine Veränderung der bereitgestellten Haushaltsmittel

 

 

 

Herzogenrath, den 07.05.2012

Der Bürgermeister:

 

 

(Christoph von den Driesch)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

A) Der Direktor des Amtsgerichtes Aachen hat mit Schreiben vom 14.02.2012 mitgeteilt, dass die Amtszeit der Frau Piek als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Mitte am 08.05.2012 abläuft. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Neu- bzw. Wiederwahl zu veranlassen.

 

              Das Amt der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Mitte wird seit Juli 1991 von Frau Piek ausgeübt. Zuvor war sie bereits stellvertretende Schiedsfrau.

 

              Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NW) vom 16.12.1992 und aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.1995 wurden die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Personen für die Wahl der Schiedsfrau/Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Mitte zu benennen bzw. ihr Einverständnis für eine Wiederwahl zu erklären. Gleichzeitig wurde in geeigneter Form bekannt gegeben, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für dieses Amt bewerben können. Bewerbungen liegen hierzu nicht vor.

 

              Frau Piek hat sich mit Schriftsatz vom 02.04.2012 bereiterklärt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Herzogenrath, eine neuerliche Berufung für das Amt anzunehmen.

 

B) Der Direktor des Amtsgerichtes Aachen hat mit Schreiben vom 14.02.2012 mitgeteilt, dass die Amtszeit der Frau Walburga Reimer als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Kohlscheid am 08.05.2012 abläuft. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Neu- bzw. Wiederwahl zu veranlassen.

 

              Das Amt der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Kohlscheid wird seit fünf Jahren von Frau Reimer ausgeübt.

 

              Frau Reimer hat sich mit Schriftsatz vom 29.12.2011bereiterklärt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Herzogenrath, eine neuerliche Berufung für das Amt der Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk Kohlscheid anzunehmen.

 

C)               Nach den Veröffentlichungen in der örtlichen Presse und Hinweisen auf der Homepage der Stadt sind der Verwaltung 4 Bewerbungen für den Stadtteil Kohlscheid zugegangen. Zwei Bewerbungen wurden zurückgezogen bzw. es erfolgte keine Rückmeldung mehr.

              Ein Bewerber hat das 70. Lebensjahr vollendet. Nach § 4 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz soll zur Schiedsperson/Stellvertreter nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

             

              Herr Rainer Spanier ist der einzig verbliebene Bewerber. Er ist am 12.04.1946 in Gelsenkirchen geboren und wohnt seit 1970 in Kohlscheid, Bachstraße 10.

              Herr Spanier hat im Bewerbergespräch einen positiven Eindruck hinterlassen und erfüllt die im Schiedsamtsgesetz vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen für die Bekleidung dieses Amtes. 

 

D)  Frau Marie Theresia Piek hat sich mit Schreiben vom 13.04.2012 bereiterklärt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Herzogenrath, eine Berufung für das Amt anzunehmen. Andere Bewerbungen liegen nicht vor.

 

E) Herr Manfred Grouls hat sich mit Schreiben vom 12.03.2012 bereiterklärt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Herzogenrath eine Berufung für das Amt anzunehmen. Andere Bewerbungen liegen nicht vor.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NW) vom 16.12.1992 in der z.Zt. gültigen Fassung.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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