Sitzungsvorlage - V/2012/134-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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26.06.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am 29.11.2011 aufgestellte und am 30.11.2011 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2011 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.
Durch gravierende Änderungsbescheide bei der Gewerbesteuer hat sich zu Beginn des Jahres 2012 zudem die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 76 Abs. 1 Ziff. 2 GO NRW ergeben.
Am 10.05.2012 wurden der Haushaltsplan und das HSK in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Ergebnis vorberaten, dem Stadtrat den Beschluss der Haushaltssatzung 2012 einschließlich HSK 2012 bis 2015 zu empfehlen.
In die als Anlage 3 beigefügten Veränderungslisten sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan und bei den Investitions- und Finanzierungszahlungen eingeflossen, die sich noch nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 10.05.2012 ergeben haben. Die deutlichste Abweichung ist durch eine weitere negative Entwicklung bei der Gewerbesteuer entstanden. Die notwendigen Änderungen wurden zusätzlich beim Runden Tisch Finanzen am 14.06.2012 erläutert. Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt.
Beim Haushaltssicherungskonzept sind ebenfalls Anpassungen im Vergleich zu dem im Haupt- und Finanzausschuss beratenen Entwurf notwendig. Die betroffenen Positionen werden nachfolgend aufgeführt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Maßnahme | Finanzielle Auswirkungen (Defizitreduzierung = +) | Grund der Änderung | |||
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| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
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5 | Erhöhung der Gewerbesteuer | +200.000 € | +200.000 € | +200.000 € | +2.300.000 € | Neuberechnung nach weiterem Änderungsbescheid |
4/5 | Resultierende Änderungen im Steuerverbund (Umlagen, Steuerkraft etc.) | +0 € | +660.000 € | +80.000 € | +130.000 € | Anpassung an Steuerkraftänderungen |
9 | Reduzierung der freiwilligen Aufwendungen |
+108.700 € |
+107.900 € |
+111.900 € | +106.700 € | Zu hohe Kürzungen bei Schulprojekten d. Grundschulen wurden rückgängig gemacht und Einarbeitung aller beschlossenen Änderungen ist erfolgt. |
11 | Anpassung der Verwaltungsgebührenordnung | +0 € | +14.700 € | +14.700 € | +14.700 € | Die Anpassung wird voraussichtlich erst zum 01.01.2013 erfolgen, daher keine Verbesserung in 2012 |
22 | Kostenbeteiligung Städteregion und Straßen NRW an Oberflächenentwässerung Straßen | +0 € | +120.000 € | +120.000 € | +120.000 € | Aufgrund der bisher bereits durchgeführten Teilprüfung kann höchstens mit 120.000 € gerechnet werden, zuvor wurden 180.000 € geschätzt. |
Das Personalbewirtschaftungskonzept als Bestandteil des HSKs bedarf keiner nachträglichen Änderung und ist der Anlage zur Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses V/2012/134 zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der nachträglich eingeflossenen Änderungen und bei Umsetzung aller im HSK vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich nunmehr folgende Defizite:
2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
-39.181.000 € | -15.404.000 € | -2.978.000 € | 0 € |
Nach der vorliegenden Planung wird der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2015 wiedererreicht, das HSK ist somit gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigungsfähig.
Nach der Beschlussfassung im Stadtrat wird die Anzeige an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
Gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW darf die Haushaltssatzung erst nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht und der Rechtskraft zugeführt werden. Bis dahin unterliegt die Stadt Herzogenrath der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 59 II, 76, 80, 82 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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