Sitzungsvorlage - V/2012/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans II/65 „Kämpchenstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die dem Bebauungsplan II/65 „Kämpchenstraße“ zugrunde liegenden Flächen im Bereich zwischen Dornkaulstraße, Kämpchenstraße und Wagnerstraße sind im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath als Wohnbauflächen dargestellt. Darüber hinaus wurden bereits in der Vergangenheit für dieses Gebiet verschiedene Bebauungsplan-Änderungsverfahren in die Wege geleitet (4. Änderung II/12 Dornkaul/Kämpchen, 10. Änderung II/2 „Kircheich“), jedoch nicht zur Rechtskraft geführt. Insbesondere aufgrund der bislang unklaren Bergbauproblematik in diesem Bereich erfolgte seitdem keine erneute Überplanung oder bauliche Entwicklung in dem genannten Bereich.

 

Nach Klärung der vorhandenen Bergbausituation durch ein umfangreiches Gutachten kann nunmehr auf dieser Grundlage eine neue Planung zur Entwicklung von Wohnbebauung erarbeitet werden. Hierbei werden natürlich innerhalb des Planverfahrens alle übrigen rahmengebenden Aspekte, wie z.B. die seinerzeit vorhandenen Geruchsemissionen eines in der Nähe gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, untersucht und berücksichtigt werden.

 

Aufgrund des für die Stadt Herzogenrath wirtschaftlich bedeutsamen Standortes des TPH mit den dort ansässigen Firmen sowie der Nähe zum Oberzentrum Aachen, handelt es sich beim Herzogenrather Ortsteil Kohlscheid um einen beliebten Wohnstandort mit großer Nachfrage nach Baugrundstücken. Nicht zuletzt durch die Auslagerung von Teilbereichen der RWTH-Aachen und den Planungen der Stadt Aachen zum neuen Campus ist zu erwarten, dass der Wohnstandort Herzogenrath-Kohlscheid weiter an Bedeutung gewinnt und die Nachfrage nach entsprechendem Bauland noch weiter ansteigt. Der Schaffung neuer Wohnbauflächen in diesem Bereich kommt somit auch aus Sicht der Verwaltung eine hohe Priorität zu.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans II/65 „Kämpchenstraße“ befindet sich im Süden des Ortsteils Kohlscheid. Er wird begrenzt durch die Dornkaulstraße und die Kämpchenstraße sowie durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung an der Wagnerstraße, der Brucknerstraße und der Straße In der Linen.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist zeichnerisch dargestellt und der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlage/n:

Geltungsbereich II/65 „Kämpchenstraße“

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Anlagen

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