Sitzungsvorlage - V/2010/017-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB "Hasenwald" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: a) Bauordnung; Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.05.2012 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath, die Bitte von den Eheleuten Nauss zur Änderung der Außenbereichssatzung im Sinne des § 35 Abs. 6 BauGB „Hasenwald“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu nehmen.
Grund hierfür ist ein erneutes Schreiben der Eheleute Nauss, worin diese Mängel der Abwägung geltend machen. Mit Antwortschreiben vom 21.05.2012 wurde den Eheleuten Nauss ausführlich geschildert, warum Mängel in der Abwägung nicht vorliegen. Vielmehr ist die Außenbereichssatzung aus dem Jahr 2004 so, wie sie zur Satzung geführt wurde, unter anderem durch Vorgaben der Bezirksregierung Köln sowie der Unteren Landschaftsbehörde des damaligen Kreises Aachen zustande gekommen. Die von dort gemachten Vorgaben waren im Abwägungsprozess nicht überwindbar, so dass der Rat der Stadt abwägungsfehlerfrei ausschließlich die zur Satzung geführte Fläche beschließen durfte. Bereits im Jahr 2009 haben die Eheleute Nauss einen Antrag gestellt, die Außenbereichssatzung umfassend zu erweitern. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat den Antrag der Eheleute Nauss in seiner Sitzung am 26.01.2010 einstimmig abgelehnt, da festzustellen war, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausdehnung der Außenbereichssatzung der Ortslage Hasenwald nicht gegeben sind. An der Beurteilung der Sach- und Rechtslage hat sich nichts geändert, so dass weiterhin keine Möglichkeit besteht, hier die Entwicklung von Bauland zu ermöglichen. Auch eine im Mai 2012 nochmal getätigte Anfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde der heutigen StädteRegion Aachen hat ergeben, dass von dort weiterhin keine Möglichkeit gesehen wird, eine andere Entscheidung zu treffen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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165 kB
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