Sitzungsvorlage - V/2012/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes einschließlich einer Gebührenordnung für die Vermarktung von freien Werbeflächen auf Sportanlagen und in Turnhallen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Über die finanziellen Auswirkungen kann nach aktuellem Stand noch keine Aussage gemacht werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen des Sport- und Kulturausschusses vom 08. Mai 1973 und 17. März 1983 wurde die Vermarktung von Werbetafeln auf städtischen Sportplätzen und Turnhallen auf jederzeitigen Widerruf gestattet. Die aus der Werbung erzielten Einnahmen verblieben laut Beschluss den Vereinen.

Zur Steigerung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes soll der Stadt die Möglichkeit gegeben werden, die Werbeflächen im Rahmen von Sponsorverträgen eigenhändig zu vermarkten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, keine weiteren Gestattungen zum Anbringen von Werbetafeln an derzeitig freie Flächen auf Sportanlagen und in Turnhallen für die Vereine zu erteilen. Die Genehmigung für die gegenwärtig vorhandenen Werbeträger soll nicht zurückgezogen werden, damit die Vereine die entsprechenden Verträge einhalten können.

Die Verwaltung wird versuchen, eine Steigerung der Einnahmen  durch die zusätzliche Vermarktung der freien Flächen zu erzielen. 

Hierzu soll ein entsprechendes Konzept und  eine Gebührenordnung für die Vermarktung freier Werbeflächen auf Sportanlagen und in Turnhallen unter Einbeziehung des Stadtmarketing erstellt werden.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Beschluss vom 08. Mai 1973

Beschluss vom 17. März 1983

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Anlagen

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