Sitzungsvorlage - V/2012/191
Grunddaten
- Betreff:
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Sportpauschale hier: Bereitstellung von Mitteln für die Beschaffung von Sportgeräten der Vereine und Vereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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12.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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26.06.2012
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, unter vorübergehender Abänderung der Richtlinie gem. 2.2.1 (Von den 50 % der Sportpauschale für Vereinsvorhaben ist für die Beschaffung von Sportgeräten der Vereine und Vereinigungen, soweit sie für die Ausübung der Sportart oder für die Unterstützung der Vereinsarbeit erforderlich sind, seitens der Verwaltung ein Haushaltsansatz von 5.000,00 € zu bilden.) bis auf weiteres auf die Bildung eines Ansatzes für Sportgeräte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen aus der Sportpauschale in Höhe von 5000,00 € zu verzichten, und den Betrag nach Bedarf unter Mitwirkung des Stadtsportverbandes in die Planungen für die Förderung baulicher Maßnahmen einzubeziehen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Von den 50 % der Sportpauschale für investive Vereinsvorhaben ist nach Ziff. 2.2.1 der geltenden Richtlinien für die Beschaffung von Sportgeräten der Vereine und Vereinigungen, soweit sie für die Ausübung der Sportart oder für die Unterstützung der Vereinsarbeit erforderlich sind, seitens der Verwaltung ein Haushaltsansatz von 5.000,00 Euro zu bilden.
Dieser Betrag wird zur Verwaltung dem Stadtsportverband Herzogenrath ausgezahlt.
Der bisher übliche Ansatz in Höhe von 63.500 € wurde im Entwurf für das Haushaltssicherungskonzept um 50.000,00 Euro gemindert. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 13.500,00 € wurden diesjährig bereits durch die Vergabe eines Zuschusses in Höhe von 4.371,41 € (an DJK-Elmar-Kohlscheid mit Beschluss vom 09.02.2012) belastet. Abzüglich eines Postens in Höhe von 5000,00 € für die Beschaffung von Sportgeräten verbliebe somit ein Restansatz in Höhe von 4.128,59 € für die Förderung investiver Maßnahmen. In Anbetracht der ohnehin schon geringen Möglichkeiten für bauliche Finanzierungen im Rahmen der Sportpauschale bittet der Stadtsportverband, die Mittel aus dem Ansatz für die Gerätebeschaffungen frei verplanen zu können, um diese im Bedarfsfall in die Förderung investiver Maßnahmen einbeziehen zu können.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien über die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,9 kB
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