Sitzungsvorlage - V/2011/132
Grunddaten
- Betreff:
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Obdachlosenunterkunft Bierstraß hier: Antrag der CDU- sowie der FDP-Fraktion vom 24.01.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Vorberatung
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17.05.2011
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05.06.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sachverhaltsklärung wird auf den beigefügten Antrag der CDU- und FDP-Fraktion vom 24.01.2011 verwiesen.
Die Belegungszahlen (Frage 1) sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Demnach waren in 2010 72 Personen in der Obdachlosenunterkunft untergebracht, 8 Personen davon zugewiesen bereits in Vorjahren. 59 Personen verließen das Obdach wieder. Das kann heißen, es wurde anderer Wohnraum angemietet, es erfolgte eine Unterbringung in einer Asyl- bzw. Spätaussiedlerunterkunft oder aber auch, die Personen erschienen einfach nicht mehr.
In 2011 verweilten bislang 24 Personen im Obdach, 13 wiederum noch aus Vorjahren zugewiesen. Insgesamt 12 Personen nehmen das Obdach bereits nicht mehr in Anspruch.
Bei dem Gebäude in der Bierstraße handelt es sich um eine ehemalige Gaststätte mit Diskothek, die 1992 von der Stadt Herzogenrath erworben und zu einer Notunterkunft umgebaut wurde. Im Jahr 1993 wurde ein Teil des Gebäudes durch einen Brand zerstört und wieder aufgebaut.
Fast alle Bauteile des Gebäudes sind ungedämmt und entsprechen einem Standard vor 1960.
2010 musste die obere Etage des mittleren Gebäudeteils wegen Einsturzgefahr still gelegt werden. Durch Holzwurm und Schwammbefall war die Holzkonstruktion der oberen Decke in ihrer Tragfähigkeit geschwächt. Eine Sanierung wurde bisher wegen fehlender Haushaltsmittel und der nicht benötigten Räumlichkeiten nicht durchgeführt.
Für eine einfache Sanierung und Renovierung dieses Schadens muss mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € gerechnet werden.
Marode Anbauten im hinteren Bereich sind nicht mehr zu retten und können abgerissen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 15.000 €.
Auf die Straßenfront und den angrenzenden Giebeln kann nach Entfernen der Eternitverkleidung ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aufgebracht werden.
Für die vordere Front und die beiden seitlichen Giebel belaufen sich die Kosten für die Aufbringung eines WDVS auf ca. 60.000 €. Für das gesamte Gebäude betragen die Kosten um die 140.000 €.
Bei dieser Betrachtung bleiben die Erneuerung der Heizung, die Dämmung der Flach- und Satteldachflächen, sowie andere Maßnahmen zur Energieeinsparung außer Betracht.
Das Gebäude auf einen EnEV- Standard zu verbessern ist technisch möglich aber sehr kostenintensiv. Haushaltsmittel für die o.a. Maßnahmen stehen im Haushaltsplan 2011 nicht zur Verfügung.
Die Obdachlosenunterkunft Bierstraß umfasst folgende Räumlichkeiten:
2 Übernachtungszimmer (m/w) für 4 bzw. 3 Personen, 6 Zimmer für 2 Personen, 2 Zimmer für 3 Personen, 1 Zimmer für 4 Personen sowie eine Wohnung für 6 Personen.
Es können dort wegen der getrennten Eingangs- und Wohnsituationen sowohl Einzelpersonen (männlich) als auch Einzelpersonen (weiblich) und Familien untergebracht werden. Das ist in keiner anderen Unterkunft möglich. Daher wird die Unterkunft Bierstraß auch benötigt, um bei kurzfristiger Überbelegung der anderen Unterkünfte zum Beispiel bei Ankunft von Flüchtlingsfamilien eine kurzfristige (vorübergehende) Ausweichmöglichkeit zu haben.
Bei Anmietung von Wohnraum zur dauerhaften Bereitstellung müsste hingegen nicht nur der wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt werden, der hier noch nicht abschließend bewertet wurde.
Vielmehr müssten die unterschiedlichen Wohnungen für die vorgenannten verschiedenen Unterbringungsgruppen (Alleinstehende Männer, Frauen, Familien, Flüchtlinge, Aussiedler) getrennt vorgehalten werden und darüber hinaus auch die sozialen Umfelder nach einer genauen Analyse, die ja letztendlich zur jetzigen Standortfindung der Unterbringungsstellen geführt hat, ausgewählt werden.
Zudem soll, wie mit den beiliegenden Zahlen belegt und in diesem Ausschuss ja mehrfach zustimmend zur Kenntnis genommen, die Unterbringung der Obdachlosen in einer Notunterkunft nachrangig und nur vorübergehend erfolgen. Vorrangig, wenn die betroffenen Personen/Familien in die Situation versetzt werden, aus eigener Kraft mit eigenen Mitteln wieder auf dem freien Wohnungsmarkt Fuß zu fassen. Die Unterstützung und Beratung des Bereichs Soziales gelingt dabei in der Regel schon vor der Obdachlosigkeit, oft aber auch schnell danach. Nach Einzug in eine Wohnung statt in eine Notunterkunft ist ein Motivationsschwund der betroffenen Personen, sich aus eigenem Antrieb zu helfen, zu befürchten.
Schließlich nicht gelöst werden können durch Anmietung von Unterkünften auf dem freien Wohnungsmarkt statt Unterbringung in kommunalen Obdächern die Fälle, in denen eine Kündigung der ursprünglichen Wohnung nicht wegen (vorübergehender) Zahlungsunfähigkeit erfolgte, sondern wegen Streitigkeiten mit Nachbarn, Verhaltensauffälligkeiten oder Ähnlichem. In solchen Fällen ist nicht damit zu rechnen, dass ein Vermieter eine Unterkunft für städtische Zwecke bereitstellt. Vielmehr müsste die Stadt dann wie jeder Mieter für ihre Untergebrachten für Ruhe sorgen. Das ist jedoch voraussichtlich unter üblichen Nachbarschaftsverhältnissen, die gegenüber der Nachbarschaft des Obdachs Bierstraße, die sehr tolerant ist, sicher wesentlich kritischer sind, nicht zu bewerkstelligen.
Die Verwaltung bleibt daher bei ihrer regelmäßig vorgebrachten Meinung, dass das Obdach Bierstraße unter Berücksichtigung der jetzigen Lage nicht entbehrlich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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38 kB
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