Sitzungsvorlage - V/2012/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zu den Inhalten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes zustimmend zur Kenntnis

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 1.1.2012 ist das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) – in Kraft getreten. Es enthält als Kernstück dieses neuen Gesetzes die Kooperation und Information im Kinderschutz und umfasst Änderungen im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe -, im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).

 

Die Praxis ist aufgefordert, sich weiter zu entwickeln und die neuen gesetzlichen

Bestimmungen umzusetzen.

 

Um das aktuelle Gesetz und seine Regelungen einordnen und verstehen zu können, was das Recht von der Praxis will und auch nicht will und welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Praxis im Bereich Jugend hat, möchte die Verwaltung durch einen mündlichen Vortrag dem Jugendhilfeausschuss näherbringen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) mit den daraus folgenden Veränderungen im SGB VIII, SGB IX und Schwangerenkonfliktgesetz liefert die Grundlage zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

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