Sitzungsvorlage - V/2012/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Konzeption des Sozialen Dienst zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienst des Bereiches Jugend haben gemäß einer Zielvereinbarung im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung ( LOB ) sich der Aufgabe gestellt, die 1998 für den Allgemeinen Sozialen Dienst erstellte Konzeption zu überarbeiten, den gesetzlichen Neuregelungen anzupassen und durch die Aufgabenbeschreibungen der Spezialdienste zu erweitern.

 

In der Konzeption werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes, der Erziehungsstellenberatung, der Jugendgerichtshilfe und der Sozialpädagogischen Familienhilfe beschrieben und die Rahmenbedingungen der Arbeit aus der Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschrieben.

 

Für das Team war dies ein wichtiger Schritt innerhalb der Teamentwicklung und ein Schritt in Richtung einer Qualitätsentwicklung, die der Gesetzgeber vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe in § 79a SGB VIII nach in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes fordert.

Die Fertigstellung der Konzeption ist mit der Zielerreichung im Rahmen des LOB beendet.

Die Überprüfung, Weiterentwicklung und Anwendung wird ein wichtiger Schritt im Rahmen der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe werden und wird auch in den nächsten Jahren vom Team Soziale Dienste konsequent weiterverfolgt.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) , insb. der § 79 a  sind die Grundlage dieser Arbeit.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

Anlage:

Konzeption des Sozialen Dienstes

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Anlagen

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