Sitzungsvorlage - V/2008/213-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, den Ratsbeschluss vom 15.10.2005, Drucksachen-Nr. 173/2005-E01 bezüglich der Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten für weitere zwei Jahre, demnach bis zum 30. Juni 2014 weiterhin nicht anzuwenden.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung vor dem 30.06.2014 einen erneuten Sachstandsbericht zur bis dahin erfolgten Baulandentwicklung vorzulegen und gleichzeitig eine Prognose für eine gegebenenfalls modifizierte Wiederaufnahme zur Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten zur Beratung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 10.05.2012 hat der Haupt- und Finanzausschuss bereits über den künftigen Umgang mit der Gewinnabschöpfung bei Grundstücken von neu ausgewiesenen Wohn- und Gewerbegebieten beraten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Entscheidung an den Stadtrat weitergegeben, da weiterer Informationsbedarf vorhanden war. Insbesondere sollten Aussagen zur rechtlichen Einschätzung zur Gewinnabschöpfung gemacht werden und Erfahrungsberichte aus den umliegenden Kommunen eingeholt werden.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Wertung des 25%-Modells ist die rechtliche Einschätzung gegenüber der jetzt auszusetzenden Beschlussfassung des Rates aus dem Jahr 2005 unverändert. Eine satzungsgemäße Einführung der 25%-Regelung im Rahmen des öffentlichen Rechtes ist auch heute noch unzulässig. Eine Verquickung des Baulanderwerbs auf der einen Seite und der Baulandentwicklung auf der anderen Seite darf in keinerlei Zusammenhang zueinander stehen.

 

Würde also ein privater Kaufvertrag konkrete Anforderungen an ein Bebauungsplanverfahren stellen, wäre dies genauso rechtswidrig, wie ein Bebauungsplanverfahren, das mit einem Grundstückskaufvertrag im ursächlichen Zusammenhang steht.

 

Eine Abfrage bei den umliegenden Kommunen hat ergeben, dass die Stadt Baesweiler und die Gemeinde Roetgen keine Gewinnabschöpfung verfolgen. Die Stadt Eschweiler verfolgt ebenfalls keine Gewinnabschöpfung, begründet dies darüber hinaus ausdrücklich mit rechtlichen Bedenken. Bei der Stadt Stolberg wird ebenfalls keine Gewinnabschöpfung praktiziert, was jedoch damit begründet ist, dass die Stadt Stolberg grundsätzlich keine Baulandentwicklungen durch Private mehr unterstützt. Baulandentwicklungen erfolgen dort nur noch über die städtische Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Die Gemeinde Simmerath praktiziert derzeit ebenfalls keine Gewinnabschöpfung, es ist jedoch angedacht, sich bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit der Thematik auseinanderzusetzen. Lediglich die Stadt Aachen praktiziert seit Jahren eine Gewinnabschöpfung in Form eines Kooperationsmodells, bei dem ab 5.000 m² Planfläche ein Anteil von 25% des entstehenden Netto-Baulandes an die Stadt übergeht. In der Stadt Würselen existiert ein entsprechender Ratsbeschluss seit dem Jahre 1997. Seit diesem Zeitpunkt werden sämtliche Bebauungsplanverfahren auf die Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG (SEW) übertragen.

 

Nach diesen weitergehenden Informationen sowie den Ausführungen in der Vorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.05.2012 verbleibt die Verwaltung bei dem Vorschlag, die Aussetzung des Beschlusses zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen und zu gegebener Zeit wieder zu überprüfen.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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