Sitzungsvorlage - V/2012/174-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ausschüsse des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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26.06.2012
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Beschlussvorschlag
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Der Stadtrat nimmt die Entsendung der Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinde
Frau Elke Kottowski-Klasner, Ebertstraße 10, 52134 Herzogenrath (Nachfolgerin für Frau Angelika Krakau)
in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur zur Kenntnis.
- Bau- und Verkehrsausschuss
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzung:
Herr/Frau............................................ als sachkundige/n BürgerIn für den Bau- und Verkehrsausschuss (vorher: Hans Aust in seiner Funktion als sachkundiger Bürger)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Frau Angelika Krakau ist zum 31.12.2011 als Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinde im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur ausgeschieden, da sie nach Übach-Palenberg verzogen ist.
Mit Mail vom 30.03.2012 benennt die Evangelische Kirchengemeinde Frau Elke Kottowski-Klasner als Nachfolgerin.
Zu 2.
Der sachkundige Bürger Hans Aust hat durch schriftliche Erklärung vom 18.06.2012 auf sein Mandat als sachkundiger Bürger im Bau- und Verkehrsausschuss mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Insoweit ist eine Neubesetzung des frei gewordenen Ausschusssitzes erforderlich.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates vom 14.12.2010 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).
Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des in Frage kommenden Ausschusssitzes entfällt demzufolge auf die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Hans Aust.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 58 GO NRW
