Sitzungsvorlage - V/2012/258
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzungspunkt Betriebstraße Nivelsteiner Sandwerke und Straße Wildnis Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/77 "Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: a) Verkehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ein Lösungskonzept für die Ausbildung des geplanten Kreuzungspunkts zwischen öffentlicher Straße und Betriebsstraße (NSW) zu entwickeln, so dass ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und Erschließungsqualität für die Ortsteile Worm und Wildnis erreicht wird. Die Verkehrslösung gem. Variante B3 mit Vollsperrung soll nicht weiter verfolgt werden.
Darüber hinaus sollen seitens der Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen für die Ertüchtigung der Erschließungsstraße zum Abbaugebiet Im Hochfeld eingeleitet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 11.09.2012 des Umwelt- und Planungsausschusses wurden die aktuellen Ergebnisse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan III/77 „Betriebsstraße Nivelsteiner Sandwerke“ vorgestellt und zur weiteren fach- und verwaltungsinternen Untersuchung unterschiedlicher verkehrlicher Varianten für den neuen Kreuzungspunkt zwischen der geplanten Betriebsstraße der Nivelsteiner Sandwerke und Sandsteinbrüche GmbH (NSW) und der Gemeindestraße Worm an den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen. Zur Beschleunigung des Verfahrens erfolgte bereits vor Beschlussfassung im Umwelt- und Planungsausschuss eine Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich 1.1 mit einer ersten verkehrlichen Bewertung.
Seit vielen Jahren werden Möglichkeiten einer Verkehrsentlastung für die Anwohner in Worm von den Lkw-Verkehren der Nivelsteiner Sandwerke gesucht. Neben der Verlagerung eines Teils der Sandtransporte auf die Schiene wurden auch mögliche neue Erschließungsstraßen gesucht.
Die Sandvorkommen befinden sich überwiegend zwischen der östlich der Wurm gelegenen Naturschutzzone (Wurmtal) bzw. der vorhandenen Bahnlinie Aachen-Duisburg/Düsseldorf und den Ortsteilen Finkenrath, Hofstadt, Wildnis und Alt-Merkstein. Die angrenzende/umliegende Straßeninfrastruktur ist hier entweder äußerst begrenzt oder stellt extrem negative Auswirkungen für die betroffenen Kleinsiedlungsbereiche dar. Darüber hinaus existieren zwei eigenständige Abbaubereiche (Nievelstein und Im Hochfeld), die durch die Gemeindestraße Worm/Wildnis getrennt sind.
Bei Bürgerinformationen, Bürgeranhörungen und innerhalb der Verwaltung wurden bereits unterschiedlichste Erschließungsvarianten diskutiert und in Teilen auch untersucht. So z.B. wurde seitens der Stadt Herzogenrath (unter Einbeziehung der Nivelsteiner Sandwerke und Sandsteinbrüche GmbH) in diesem Zusammenhang auch die Planung für die L47n als Ortsumgehung von Alt-Merkstein bei Straßen NRW forciert, um damit auch eine direkte, für die heute Betroffenen Anwohner, günstige Verknüpfung der Nivelsteiner Sandwerke an die neue Umgehungsstraße zu erreichen. Die Aussichten für eine Realisierung können jedoch als gering eingestuft werden.
Allen Betrachtungen einer alternativen Verkehrserschließung gemeinsam ist die Verknüpfung der beiden Abbaugebiete Nievelstein und Im Hochfeld. Beide Abbaugebiete sollen hierbei durch eine Betriebsstraße verbunden werden. Eine entsprechend sinnvolle Verknüpfung kann hierbei lediglich zwischen den beiden vorhandenen Ortslagen Worm und Wildnis über die Straße Worm/Wildnis erfolgen.
Aus verkehrlicher Sicht kommen dabei entweder planfreie oder plangleiche Knotenpunkte in Betracht. Aus topographischen und naturschutzrechtlichen Erwägungen scheidet eine planfreie Knotenpunktgestaltung aus. Bei den plangleichen Knotenpunkten sind unterschiedlichste Verkehrslösungen möglich, die auch unterschiedliche Erschließungsformen für Worm und Wildnis zur Folge haben.
Seit geraumer Zeit existieren entsprechende Planungen über eine mögliche Betriebsstraße mit einem Kreuzungspunkt zwischen Worm und Wildnis. Damit sich die Kommune, hier die Straßenverkehrsbehörde mit Verkehrsregelungspflicht, in keinem haftungsrechtlich undefinierten Raum bewegt, wurde die GVV-Kommunalversicherung VVaG in Köln eingeschaltet. Angefragt wurden die verkehrlichen sowie gestalterischen Voraussetzungen, die an einen Kreuzungspunkt von einer öffentlichen Straße (Gemeindestraße) mit einer Privatstraße (Betriebsstraße) geknüpft sind. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage 1 angehängt. Ohne an dieser Stelle auf die konkreten Einzelheiten einzugehen, wird auf die Stellungnahme verwiesen. Im Ergebnis teilte die GVV Kommunalversicherung VVaG folgendes mit:
„Mit Blick auf die der Stadt Herzogenrath als Straßenverkehrsbehörde obliegenden Verkehrsregelungspflicht gewähren wir… …Versicherungsschutz nach Maßgabe unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).“
Anhand dieser Erkenntnisse sind von der Verwaltung 6 unterschiedliche Varianten voruntersucht und mit Blick auf deren Realisierungsmöglichkeiten die verkehrlichen Auswirkungen bewertet worden. Alle an dieser Stelle heute vorhandenen Verkehrsarten, vom Fußgänger und Radfahrer angefangen über den motorisierten individuellen Verkehr (MIV) bis hin zum öffentlichen Personennahverkehr, sind dabei auf unterschiedlichste Weise betroffen. Im Folgenden werden die Varianten kurz beschrieben und die Vor- und Nachteile benannt.
Variante A1
Alle auftretenden Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV) befahren nach wie vor die Gemeindestraße und das Baufahrzeug auf der Betriebsstraße kreuzt mit LSA-Regelung (Heutige Erschließung + kreuzende Betriebsstraße NSW). - Anlage 2 -
Vorteile:
- Verknüpfung der Ortsteile Worm und Wildnis (wie heute)
- ÖPNV-Erschließung der Ortslagen Worm und Wildnis (wie heute)
- Erreichbarkeit des Naherholungsbereichs Wurmtal von Wildnis (Fuß/Rad, Freizeitverkehr; wie heute)
- Keine Einschränkung bei Rettungseinsätzen
- Keine Lkw NSW („Sandlaster“) mehr durch Worm
- Hohe Verkehrssicherheit durch Lichtsignalanlage (LSA)
Nachteile:
- Schleichverkehre von Wildnis (L47) über Worm nach Herzogenrath möglich
- Hohes Sicherheitsrisiko im Bereich des Knotenpunkts durch kreuzende Verkehre (öffentlich und betrieblich) bei Ausfall der LSA
- LSA-Kosten und LSA-Überwachung + Wartung (über NSW)
Variante A2
Alle auftretenden Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV) befahren nach wie vor die Gemeindestraße und das Baufahrzeug auf der Betriebsstraße kreuzt ohne LSA-Regelung (Heutige Erschließung + kreuzende Betriebsstraße NSW). - Anlage 3 -
Vorteile:
- Verknüpfung der Ortsteile Worm und Wildnis (wie heute)
- ÖPNV-Erschließung der Ortslagen Worm und Wildnis (wie heute)
- Erreichbarkeit des Naherholungsbereichs Wurmtal von Wildnis (Fuß/Rad, Freizeitverkehr; wie heute)
- Keine Einschränkung bei Rettungseinsätzen
- Keine Lkw NSW („Sandlaster“) mehr durch Worm
- Keine LSA-Kosten und LSA-Überwachung + Wartung (ggf. nur Blinklicht)
Nachteile:
- Schleichverkehre von Wildnis (L47) über Worm nach Herzogenrath möglich
- Hohes Sicherheitsrisiko im Bereich des Knotenpunkts durch kreuzende Verkehre (öffentlich und betrieblich)
Variante B1
Verbot der Durchfahrt für den motorisierten individuellen Verkehr (nur ÖPNV, Fuß, Rad) und das Baufahrzeug auf der Betriebsstraße kreuzt (ÖPNV/Fuß/Rad + kreuzende Betriebsstraße NSW). - Anlage 4 -
Vorteile:
- ÖPNV-Erschließung der Ortslagen Worm und Wildnis (wie heute)
- Erreichbarkeit des Naherholungsbereichs Wurmtal von Wildnis (Fuß/Rad, Freizeitverkehr; wie heute)
- Geringeres Sicherheitsrisiko im Bereich des Knotenpunkts wegen weniger Verkehrsarten im Vergleich zu den Varianten A1 + A2
- Keine Schleichverkehre von Wildnis (L47) über Worm nach Herzogenrath möglich
- Keine Lkw NSW („Sandlaster“) mehr durch Worm
Nachteile:
- Keine Verknüpfung der Ortsteile Worm und Wildnis mit dem MIV
- Sackgasse Worm (Erschließung nur über Bicherouxstraße)
- Sackgasse Wildnis (Erschließung nur über Hofstadter Straße L47)
- MIV-Sperre schränkt Rettungseinsätze mit Pkw ein
- Hohes Sicherheitsrisiko für bergab fahrende Radfahrer
Variante B2
Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art (nur Fuß, Rad) und das Baufahrzeug auf der Betriebsstraße kreuzt (Fuß/Rad + kreuzende Betriebsstraße NSW). - Anlage 5 -
Vorteile:
- Erreichbarkeit des Naherholungsbereichs Wurmtal von Wildnis (Fuß/Rad, Freizeitverkehr; wie heute)
- Geringeres Sicherheitsrisiko im Bereich des Knotenpunkts wegen weniger Verkehrsarten im Vergleich zu den Varianten A1, A2 + B1
- Keine Schleichverkehre von Wildnis (L47) über Worm nach Herzogenrath möglich
- Keine Lkw NSW („Sandlaster“) mehr durch Worm
Nachteile:
- Keine Verknüpfung der Ortsteile Worm und Wildnis mit dem MIV
- Sackgasse Worm (Erschließung nur über Bicherouxstraße)
- Sackgasse Wildnis (Erschließung nur über Hofstadter Straße L47)
- ÖPNV-Erschließung der Ortslagen Worm und Wildnis nicht mehr durchgängig im Ringverkehr möglich (separate Schleife Worm HZ1 + separate Schleife Wildnis HZ3)
- Rettungseinsätze Lkw+Pkw eingeschränkt (nur direkt über HZ bzw. Merkstein)
Variante B3
Vollsperrung für alle Verkehrsarten und das Baufahrzeug auf der Betriebsstraße fährt ungehindert (nur noch Betriebsstraße NSW). - keine Anlage -
Vorteile:
- Kein Sicherheitsrisiko im Bereich der Betriebsstraße (nur NSW-Verkehre)
- Keine Schleichverkehre von Wildnis (L47) über Worm nach Herzogenrath möglich
- Keine Lkw NSW („Sandlaster“) mehr durch Worm
Nachteile:
- Keine Verknüpfung der Ortsteile Worm und Wildnis mit dem MIV
- Sackgasse Worm (Erschließung nur über Bicherouxstraße)
- Sackgasse Wildnis (Erschließung nur über Hofstadter Straße L47)
- ÖPNV-Erschließung der Ortslagen Worm und Wildnis nicht mehr durchgängig im Ringverkehr möglich (separate Schleife Worm HZ1 + separate Schleife Wildnis HZ3)
- Rettungseinsätze Lkw+Pkw eingeschränkt (nur direkt über HZ bzw. Merkstein)
- Keine Erreichbarkeit des Naherholungsbereichs Wurmtal von Wildnis (Fuß/Rad, Freizeitverkehr)
Zu den untersuchten Varianten A1, A2, B1 und B2 wurde jeweils ein skizzenhafter Vorschlag für eine mögliche Ausgestaltung der Knotenpunkte erarbeitet und als Anlage beigefügt. Für die Variante B3 (Vollsperrung, nur Betriebsstraße) erübrigt sich eine entsprechende Darstellung und wurde somit nicht angefertigt.
Mit der Verknüpfung der beiden Abbaugebiete durch die neue Betriebsstraße wird die gesamte Erschließung der Nivelsteiner Sandwerke künftig zu 100% über eine gemeinsame Zu-/Abfahrt direkt an der Bicherouxstraße erfolgen. Hierzu wird die schon heute vorhandene Zufahrt in das Abbaugebiet Im Hochfeld über den Wirtschaftsweg, unmittelbar vor dem ehemaligen Gewerbe Strang vorbei, genutzt.
Wenngleich die künftige Ausgestaltung dieser Einmündung nicht Gegenstand der hiesigen Variantenuntersuchung ist, so ist sich die Verwaltung darüber im Klaren und auch einig, dass an dieser Stelle eine Ertüchtigung erforderlich wird bzw. erfolgen muss. Vor dem Bau der Betriebsstraße ist für diesen Bereich ebenfalls eine, den Anforderungen entsprechende, Erschließungsstraße zu planen und mindestens zeitgleich zu realisieren.
Ohne dass bei den vorliegenden Betrachtungen die Träger öffentlicher Belange, wie Polizei, Verkehrsunternehmen (Taeter mit ASEAG), Feuerwehr und Rettungsdienste sowie Anwohner, beteiligt worden sind, sind die Varianten seitens der Straßenverkehrsbehörde anhand der verkehrlichen Auswirkungen vorbewertet worden. Alle untersuchten Erschließungsvarianten haben einen Vorteil gemeinsam, nämlich den, dass die Anwohner in Worm von den Lkw-Verkehren der Nivelsteiner Sandwerke entlastet werden.
Bei der Variante A1 mit Lichtsignalregelung ergeben sich für alle „betroffenen Verkehrsteilnehmer“ die geringsten Veränderungen zum Status Quo („Ohne Betriebsstraße“). Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge, Busse sowie Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge können den Kreuzungspunkt nach wie vor befahren. Lediglich bei einer „Anforderung“ von einer Betriebsfahrt über die Betriebsstraße NSW muss der Verkehrsfluss auf der Gemeindestraße per Rotsignal unterbrochen werden. Per Vorhinweisung kann auf den Kreuzungspunkt rechtzeitig hingewiesen werden, so dass ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit erreicht wird.
Obwohl von dieser Verkehrsanlage die geringsten Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer ausgehen, so birgt sie doch ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko bei einem Ausfall der LSA. Auch wenn für die Betriebsstraße ein zwingender „Halt“ (VZ 206, STOP) angeordnet ist, besteht insbesondere für die bergab fahrenden Radfahrer, leider meistens zu schnell und schlecht erkennbar, ein hohes Verkehrsrisiko.
Zur Vermeidung von Unfalllagen während der Betriebszeiten NSW wird eine hohe Anzahl von Sicherheitsmerkmalen in Form von LSA-Überwachung, LSA-Wartung, LSA-Notdienst (Rückfallebene mit Personal) notwendig.
Bei der Variante A2 ohne Lichtsignalregelung ergeben sich wie bei der Variante A1 für alle „betroffenen Verkehrsteilnehmer“ die geringsten Veränderungen zum Status Quo („Ohne Betriebsstraße“). Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge, Busse sowie Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge können den Kreuzungspunkt nach wie vor befahren. Per Vorhinweisung und durch bauliche Verkehrselemente kann auf den Kreuzungspunkt rechtzeitig hingewiesen und das Geschwindigkeitsniveau herabgesetzt werden, so dass ein hohes Maß an Verkehrssicherheit erreicht wird.
Wie bei der Variante A1 gehen von dieser Verkehrsanlage die geringsten Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer aus. Dennoch birgt auch sie ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko. Auch wenn für die Betriebsstraße ein zwingender „Halt“ (VZ 206, STOP) angeordnet ist, besteht insbesondere für die bergab fahrenden Radfahrer, leider meistens zu schnell und schlecht erkennbar, ein hohes Verkehrsrisiko.
Zur Vermeidung von Unfalllagen während der Betriebszeiten NSW sind umfangreiche bauliche und visuelle Sicherheitsmerkmale (z.B. Blinklicht) notwendig.
Bei der Variante B1 ist ein Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kfz (VZ 260) vorgesehen. Lediglich Linienbusse, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr und Feuerwehrfahrzeuge, neben Fußgängern und Radfahrern, können diesen Kreuzungsbereich dann noch befahren. Baulich wäre der Kreuzungspunkt so ausgestaltet, dass durch erhöhte Mittelschweller die Durchfahrt für Pkw nicht mehr möglich ist. Über Einengungen, Aufpflasterungen und entsprechende Vorhinweisungen soll erreicht werden, dass die Geschwindigkeit im Kreuzungspunkt auf Schritttempo reduziert ist. Für die Werksverkehre NSW wird, wie bei den Varianten A1 + A2, ein zwingender „Halt“ durch VZ 206 (STOP) angeordnet.
Durch die Herausnahme der motorisierten Individualverkehre (MIV) werden die „Konflikte“ zwischen öffentlichen Verkehren und betrieblichen Verkehren deutlich reduziert. Sogenannte „Schleichverkehre“ aus/in Richtung Übach-Palenberg (L47) sind nicht mehr möglich und die Ortslagen Worm und Wildnis werden zusätzlich verkehrsberuhigt.
Als Zusatzeffekt stellt sich eine Trennung der beiden Ortslagen Worm und Wildnis für die Nutzer des MIV ein. Beide Bereiche können nur noch getrennt, entweder über die Bicherouxstraße für Worm oder über die Hofstadter Straße (L47) für Wildnis, erreicht werden. In beiden Ortslagen ergeben sich somit nur noch reine Quell- und Zielverkehre resultierend aus der eigenen Siedlungsstruktur (Anwohner).
Wenngleich durch Beschilderungen, Auspflasterungen und Einengungen die Geschwindigkeiten im direkten Kreuzungsbereich gering sind, so birgt diese Lösung gerade wieder für den bergab fahrenden Radfahrer, vgl. Varianten A1 bei LSA-Ausfall + A2, ein hohes Sicherheitsrisiko. Darüber hinaus ergeben sich, bedingt durch die Mittelschweller, aber auch Einschränkungen für den Rettungsdienst mit Pkw. Dieser kann dann die einzelnen Ortsteile, wie bei den Anwohnern schon beschrieben, zum Teil nur sehr „umwegig“ erreichen.
Bei der Variante B2 wird das Verbot der Durchfahrt, im Vergleich zur Variante B1, auch auf die ÖPNV-Verkehre und alle übrigen motorisierten Verkehre ausgeweitet. D.h., lediglich Fußgänger und Radfahrer können den Kreuzungsbereich noch begehen/befahren. Im Vergleich zur Variante B1 ist das Konfliktpotential zwischen öffentlichen Verkehren und betrieblichen Verkehren noch sehr viel stärker reduziert. Auch hier wird für die Betriebsstraße ein zwingender „Halt“, sprich VZ 206 (STOP) angeordnet und der Fußgänger- und Radverkehr in Form einer sog. „Schikane“ über den Kreuzungspunkt geleitet.
Bekannter ist diese Querungsform bei Straßenbahnen auf gesondertem Bahnkörper. Hierbei wird der Fußgänger baulich dazu gezwungen erst in Richtung der ihm von links entgegen kommenden Straßenbahn (hier Werksverkehr) zu gehen und dann diagonal in Richtung der ihm dann von rechts entgegen kommenden Straßenbahn (hier Werksverkehr) zu gehen (wie bei einem großen Z). Wenngleich hierdurch ein Höchstmaß an Sicherheit für die noch verbleibenden Fußgänger und Radfahrer erreicht wird, so ergeben sich bei dieser Variante erhebliche Einschränkung in der Erschließung der beiden Ortsteile Worm und Wildnis.
Sowohl der motorisierte Individualverkehr / land- und forstwirtschaftliche Verkehr als auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Feuerwehr mit Rettungsdienst müssen nunmehr ausschließlich über die verbleibenden Erschließungsstraßen die Ortsteile Worm und Wildnis jeweils separat anfahren. Für den ÖPNV müsste das mit dem letzten Fahrplanwechsel eingeführte „Ringsystem“ von HZ 1 und HZ3 wieder aufgegeben und separiert werden. Beide Stadtbuslinien wären dann wieder im „Sackgassenbetrieb“ ohne entsprechende Verknüpfung untereinander unterwegs.
Bei der Variante B3 würde im Bereich der Betriebsstraße eine Sperrung für alle Verkehrsarten vorgenommen. D.h., diese Maßnahme käme einer kompletten Zusammenlegung beider Abbaugebiete Nivelstein und Im Hochfeld mit einer gleichzeitig kompletten Differenzierung der Ortsteile Worm und Wildnis gleich. Wenngleich hierbei das Höchstmaß an Verkehrssicherheit erreicht würde, so ergäbe sich eine räumliche Erschließungszäsur vom Mühlenweg im Süden bis hin zur Finkenrather Straße im Norden.
Die Variante B3 stellt zwar eine absolute Verkehrsberuhigung für Worm und Wildnis dar, aber bei der nunmehr verbleibenden und als sehr schwierig einzustufenden Erschließungssituation würden die Ortsteile deutlich schlechter mit den umliegenden Stadtteilen wie Merkstein und Herzogenrath verknüpft sein. Auch das verbleibende bzw. noch mögliche ÖPNV-Angebot wäre im Vergleich zu heute noch „uneffizienter“. Darüber hinaus würde auch der heute sehr hohe Naherholungscharakter von Worm und Wildnis stark darunter leiden.
Resümee (ohne TÖB-Beteiligung)
Aus verkehrsplanerischer Sicht, hat die Verkehrsachse zwischen Worm und Wildnis für beide Ortsteile wie aber auch für den Naherholungsraum mit Wald-, Flur- und Wiesenlandschaften sowie dem Wurmtal eine sehr hohe Bedeutung. Unter Berücksichtigung der heute schon geringen Vernetzung/Verknüpfung der beiden Ortslagen mit dem Umland ist die Beibehaltung der Verkehrsachse gem. Variante A1 bzw. A2 zu empfehlen. In wie weit eine LSA-Regelung oder anders geartete „sichere“ Knotenpunktform realisiert wird ist dann im weiteren Verfahren zu untersuchen und abzustimmen.
Die Verwaltung empfiehlt, mit den zuvor benannten Trägern öffentlicher Belange im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ein Lösungskonzept zu entwickeln, in dem ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und Erschließungsqualität für die Ortsteile Worm und Wildnis erreicht wird. Eine Verkehrslösung gem. Variante B3 mit Vollsperrung sollte nicht weiter verfolgt werden. Das oder auch die Ergebnis(se) werden dann in einer der nächsten Sitzung dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt.
Parallel werden mit der Nivelsteiner Sandwerke und Sandsteinbrüche GmbH Gespräche geführt, mit dem Ziel, einhergehend mit dem Bau der Betriebsstraße und dem Knotenpunkt (in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde) die vorhandene Erschließung zum Abbaugebiet Im Hochfeld zu ertüchtigen.
