Sitzungsvorlage - V/2012/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung des HGG-Schüler-Spezialverkehrs auf den ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: a) Verkehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Installierung von zusätzlichen Buslinien zum HGG im ÖPNV sowie der daraus resultierenden Umlageerhöhung des AVV für Herzogenrath in Höhe von 35.600 € p.a. zu. Die Maßnahme soll im AVV-Beirat unterstützt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | X | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 35.600 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Sachkosten | 35.600€ | 35.600€ | 35.600€ | 35.600€ |
Personalkosten | - | - | - | - |
Finanzaufwand | - | - | - | - |
Folgelasten gesamt: | 35.600€ | 35.600€ | 35.600€ | 35.600€ |
Folgeerträge | - | - | - | - |
Folgelasten saldiert: | - 35.600€ | - 35.600€ | - 35.600€ | - 35.600€ |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.07.2012 der Missionsgesellschaft vom Heiligen Geist GmbH (Träger des Heilig Geist Gymnasiums, Würselen-Broich) wurde der Stadt Herzogenrath sowie den Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Würselen und der Städteregion Aachen folgendes mitgeteilt:
Am 15. Oktober 2009 wurde der Stiftungsvertrag „HGG“ von den o.g. Kommunen unterzeichnet. Erklärtes Ziel des Vertrags ist der dauerhafte Erhalt des HGG mit seinem anerkannten und unverwechselbaren Schulprofil. Die Finanzierung erfolgt über den Stiftungsbetrag, vorherigen jährlichen Zahlungen der Kommunen sowie durch außergewöhnliche Hilfen von Eltern.
Bei der Jahresprüfung der Bezirksregierung (BR) im Dezember 2009 und Frühjahr 2010 wurde für die Handhabung des Schülerspezialverkehrs die Feststellung getroffen, dass die Festsetzung des Fahrkostenzuschusses anders zu berechnen sei. Dadurch ergab sich eine neue zusätzliche finanzielle Belastung i.H.v. 120.000 € p.a.. Eine solche Mehrbelastung ist durch den Schulträger und die Stiftung nicht mehr zu leisten. Eine Elternbeteiligung ist nicht zulässing
Im Mai 2011 haben die Vertreter der Kommunen im Stiftungsbeirat ausnahmslos zugestimmt, dass eine Einbindung des Schülerspezialverkehrs in den ÖPNV von ihnen unterstützt wird.
Daraufhin hat der AVV geprüft, wie die derzeit freigestellten Schülerverkehre in den ÖPNV integriert werden können und zu welchen Bedingungen. Damit wird vom HGG das Ziel einer Gleichstellung mit anderen Schulen der Region verfolgt.
Im Schreiben vom 20.07.2012 der Städteregion Aachen wurde dann ein Kostenrahmen von 100.000 € bis 160.000 € p.a. benannt und eindringlich darum gebeten, der Einbindung des Schülerspezialverkehrs des HGG in den ÖPNV und der damit verbundenen Umlageerhöhung offen gegenüber zu stehen und an einer positiven Entscheidung in den AVV-Gremien aktiv mitzuwirken.
Seitens des AVV liegt nach intensiver Erörterung der Thematik mit den beteiligten Verkehrsunternehmen und Gesprächen mit Vertretern des HGG sowie der StädteRegion Aachen nunmehr eine Einschätzung/Kalkulation vor.
Bisher werden rd. 900 Fahrschüler des HGG von 12 überregionalen Linien im freigestellten Schülerverkehr (voll besetzt) bedient. Dies entspricht 94.000 Wagennutz-km/Jahr zzgl. 7.000 Nutzwagen-km/Jahr für Sport- und Schwimmfahrten. Auch weiterhin sollen 12 Fahrzeuge mit gleichem Linienweg zum Einsatz kommen, d.h. 12 Fahrzeuge, auf 12 Linienwegen mit jeweils einer Fahrt zu Schulbeginn und mit je nach Wochentag 1‑2 Fahrten zum Schulende. Die Auslastung und Lage des HGG lassen derzeit keine Synergien durch Verlagerung auf vorhandene ÖPNV-Linien zu.
Derzeit bedienen zwei Linien des AVV die Haltestelle "Gymnasium Broich" (Linie 31 Alsdorf ‑ Neusen und die WÜ 1 Euchen ‑ Kohlscheid). Die Linie 11 (Schmithof ‑ Aachen ‑ Hoengen) verkehrt in Schulnähe (Haltestelle Fronhofstraße) mit rd. 700 m (ca. 10 Minuten Fußweg). Die derzeit vorhandenen Fahrzeugkapazitäten im vorhandenen Linienverkehr reichen nicht aus, um die zusätzlichen rd. 900 Fahrschüler vollständig befördern zu können. Für das Schuljahr 2013/2014 soll dann das Angebot mit dem Ziel einer stärkeren Integration in den Linienverkehr geprüft werden, wodurch man sich Einsparpotentiale/Synergien verspricht.
Der AVV legt dazu folgende Kalkulation vor:
Der Gesamtaufwand für Einsatz von 12 Fahrzeugen unter vollständiger Übernahme des bestehenden Fahrplans des HGG-Spezialverkehrs in den ÖPNV-Fahrplan und der bestehenden Fahrzeugqualität sowie bei Schulbeginn 7:30 Uhr beträgt rd. 600.000 € p.a..
Davon in Abzug zu bringen ist die Erstattung für Schulweganteile der anspruchsberechtigten Fahrschüler durch den Schulträger i.H.v rd. 272.000 € p.a. sowie sonstige Einnahmen (Eigenanteile für Freizeitwege, Einnahmen durch Ticketverkauf an Selbstzahler, gesetzliche Ausgleichsleistungen nach SGB IX und ÖPNVG § 11a, abzüglich Wegfall Einnahmen aus bisherigen Freitzeitfahrten) i.H.v. rd. 162.000 € p.a.
Hieraus berechnet sich eine Deckungslücke von rd. 166.000 € p.a.
Als Basis für die Aufteilung des Ausgleichsbetrages auf die städteregions-angehörigen Kommunen (ohne Berücksichtigung der Stadt Aachen) wurde der differenzierte Umlageschlüssel für 2011 zu Grunde gelegt. Hierdurch würde sich der Mehraufwand in Höhe von insgesamt rd. 170.000 € für die Stadt Herzogenrath mit rd. 35.600 € p.a. auswirken. D.h., die ÖPNV-Gesamtumlage für Herzogenrath steigt von 1.421.331,96 € p.a. auf 1.456.963,40 € p.a. (+ 2,5%). In Herzogenrath sind hiervon derzeit 162 Schüler betroffen.
Die Verwaltung empfiehlt, einer aus der Erweiterung des öffentlichen Verkehrsangebotes zugunsten der Schüler des HGG resultierenden Umlageerhöhung für Herzogenrath in Höhe von 35.600 € p.a. zuzustimmen und diese im AVV-Beirat zu unterstützen.
