Sitzungsvorlage - V/2012/273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreuzanlage auf dem Friedhof Friedhofstraße zu sanieren. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

X 

nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 03.09.2012 bittet die CDU-Fraktion, zu prüfen, wie eine Erneuerung/
Restaurierung des Gedenksteines vor der Friedhofskapelle auf dem Friedhof Friedhofstraße erfolgen kann.

 

Die Verwaltung hat kurzfristig ein Angebot zur Sanierung der Kreuzanlage bei einem orts­ansässigen Steinmetz eingeholt. Das Angebot umfasst die Reinigung der gesamten Anlage einschließlich der Erneuerung des Betonsockels sowie eine komplette Aufarbeitung der Schrifttafeln.

 

Für die Sanierung fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 6.200,00 € an.

 

Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang geprüft, inwieweit die Aufwendungen vom Bund erstattet werden können. Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz - GräbG) sind Auf­wendungen für die Unterhaltung von Denkmälern, Ehrenhallen, Ehrenhainen, Namensschreinen, Feierplätzen und symbolischen Gräbern jedoch nicht erstattungsfähig.

 

Die Kosten wären daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem allgemeinen Friedhofsbudget zu decken. Da hierfür im aktuellen Haushaltsjahr keine
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, die Sanierung auf das Jahr 2013 zu verschieben. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2012

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Anlagen

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