Sitzungsvorlage - V/2012/335

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 26.11.2010, eingegangen am 30.11.2010, beantragt die Fraktion Die Linke, verschiedene Maßnahmen zum Thema „Bürgersolaranlage“ durchführen zu lassen (siehe Anlage I).

 

Bereits seit dem Jahr 2000 stellt die Stadt Herzogenrath Dächer von städtischen Gebäuden zum Bau von Photovoltaikanlagen zur Verfügung.

 

Bei der ersten Anlage im Jahr 2000 auf dem Neubautrakt des Gymnasiums ist seinerzeit ein Konzept einer PV-Betreibergesellschaft mit Bürgerbeteiligung geprüft worden. Die geplante Bürgersolaranlage ist seinerzeit nicht realisiert worden. Die Anlage ist dann von Shell Solar Deutschland Vertrieb GmbH, jetzt SOTECH GmbH gebaut und in Betrieb genommen worden.

 

Mittlerweile sind auf acht städtischen Gebäuden PV-Anlagen errichtet worden. Sechs von den Anlagen sind in privatem Eigentum. Eine Anlage gehört der Firma SOTECH GmbH (s.o.) und eine weitere Anlage ist seinerzeit vom eigens gegründeten Verein Sonnenseite e.V. auf Initiative des Agenda Beirates gebaut und in Betrieb genommen worden. Der Verein hat sich mittlerweile aufgelöst und die Anlage ist auf den Förderverein der Grundschule Dietrich Bonhoeffer übertragen worden.

 

Im Zuge dieses städtischen Angebotes ist auch eine Liste aller städtischen Gebäude erstellt worden, aus der hervorgeht, welche Dächer geeignet bzw. eingeschränkt geeignet sind und auf welchen Dächern bereits Photovoltaikanlagen installiert worden sind (siehe Anlage II).

 

Weiterhin hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 06.11.2012 eine 10%ige Beteiligung am größten Solarpark im Regierungsbezirk Köln in den Nivelsteiner Sandwerken beschlossen. Und somit sind alle Herzogenrather BürgerInnen daran beteiligt.

 

Die Idee der Bürgerenergieanlagen wird bereits seit einigen Jahrzehnten praktiziert. Ende der 80er Jahre wurden die ersten Bürgerwindparks ins Leben gerufen. In den 90ern erhielt die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien deutlichen Auftrieb durch das erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

 

Unter „Bürgerenergieanlagen“ werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien verstanden, die von mehreren Bürgern gemeinsam finanziert oder betrieben werden.

 

Es existieren sehr unterschiedliche Ausprägungsformen von Bürgerenergieanlagen. Sie zeichnen sich trotz aller Unterschiede regelmäßig durch eine starke regionale Verwurzelung aus, sowohl bezüglich der aktiven Personen als auch des Anlagenstandorts und des Sitzes der Betreibergesellschaft.

 

Grundsätzlich lässt sich das Thema Bürgerenergieanlagen in zwei Gruppen aufteilen:

 

  1. Gemeinschaftsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, bei denen Bürger als Produzenten von Strom und Wärme auftreten – Bürgerenergieanlagen

 

  1. Modelle, bei denen Bürger vor allem die Rolle des Finanziers übernehmen.

 

Bei der ersten Strategie gründen Bürger eine Betreibergesellschaft für eine Energieanlage und werden Miteigentümer dieser Gesellschaft. Dadurch kommen den Bürgern Mitbestimmungs- oder Kontrollrechte zu. Sie treten als Produzenten von Strom und Wärme auf. Als Miteigentümer übernehmen Bürger unternehmerische Risiken und es besteht die Gefahr, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Zur Minimierung dieser Risiken dienen eine sorgfältige Planung, erfahrene Installateure und Betreiber und der Abschluss relevanter Versicherungen.

 

Bei der Gründung einer Betreibergesellschaft sollte die Wahl der Rechtsform sorgfältig auf die Projektkonstellation abgestimmt werden. Sie beeinflusst den späteren Verwaltungsaufwand, die Mitspracherechte der Beteiligten und deren Haftung. Zur Klärung von rechtlichen und steuerlichen Fragen ist die Beratung durch fachkundige Juristen und Steuerberater unbedingt zu empfehlen.

 

Für Bürgerenergieanlagen / Bürgersolaranlagen werden grundsätzlich drei Rechtsformen favorisiert:

 

  1. Die GbR
  2. Die GmbH & Co. KG und
  3. Die Genossenschaft (eG)

 

Eine tabellarische Rechtsformübersicht ist der Anlage III zu entnehmen.

 

In anderen Fällen übernehmen Bürger nicht die Rolle eines Mitunternehmers sondern die des Kapitalgebers unter der Federführung einer anderen Organisation. So können Bürger mit wenig Aufwand an dem wirtschaftlichen Erfolg von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien teilhaben. Dabei stellen Bürger entweder dem Anlagenbetreiber direkt Geld zur Verfügung oder es wird ein Finanzinstitut zwischengeschaltet.

 

Einige positive und erfolgreiche Beispiele (in NRW) könnten in diesem Zusammenhang als Referenzprojekte herangezogen werden. Ganz aktuell konzipiert die Gemeinde Simmerath eine weitere Errichtung eines Bürgerwindparkes. Die endgültige Konzeption ist noch nicht abgeschlossen. Der Windpark soll nach Möglichkeit in 2013 ans Netz gehen. Bereits in 2004 ist ein Bürgerwindpark auf dem Gebiet der Gemeinde Simmerath realisisert worden. Der vollständige dazugehörige Prospekt ist der Vorlage beigefügt (Anlage IV). Beispielhaft kann hieran abgelesen werden, welche Punkte bei solch einer Bürgerenergieanlage berücksichtigt werden müssen. Die Gemeinde betont auf Anfrage, dass bei dem vorliegenden Modell besonders die Mitwirkung der Firma ENERCON GmbH hervorzuheben sei. Hierdurch sei in der Geschäftsführung höchstmöglicher Sachverstand, was Technik und Betriebsführung anbelangt, vorhanden. Weiterhin, so die Gemeinde Simmerath, sei der sehr gute Standort des Windparks ein wichtiger Faktor für den vorweisbaren Erfolg. Die Ausschüttungen liegen durchschnittlich weit über den Prospektprognosen. Bezogen auf die Kommanditanteile weist die Gemeinde Simmerath darauf hin, dass der überwiegende Teil der Kommanditisten und des Kapitals nicht aus dem Gemeindegebiet selber stammen.

 

Wollte man ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath erreichen, müsste man dies bei der Konzeption unbedingt berücksichtigen und dementsprechend anpassen.

 

Grundsätzlich lässt sich das Konzept auch auf eine Bürgersolaranlage übertragen. Die Gemeinde Simmerath bietet sich hier zu einem Informationsaustausch an, da diese bereits Erfahrungen in Bezug auf Bürgerwindparkanlagen eingeholt hat bzw. selbst gesammelt hat.

 

Nach der einschlägigen Fachliteratur können Kommunen Bürgerenergieanlagen folgendermaßen unterstützen:

 

  1. Überprüfung des städtischen Gebäudebestandes auf die Tauglichkeit von PV-Anlagen. Dies ist bereits erfolgt (siehe Anlage II).

 

  1. Die Kommune kann helfen, die Gespräche mit dem örtlichen Energieversorger, den örtlichen Finanzinstituten und anderen Akteuren (Stichwort: finanzielle Beteiligung) zu koordinieren und federführend zu leiten.

 

Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Klimaschutz bei der StädteRegion sind auch dort kompetente MitarbeiterInnen, die bei der Umsetzung einer Bürgersolaranlage unterstützen können. Darüber hinaus bietet die EnergieAgentur NRW Unterstützung und kann mit best practice Beispielen dienen.

 

Wegen der steigenden Nachfrage nach „Energiegenossenschaften“  und der Komplexität des Themas wird seitens der Energieagentur NRW sogar eine Weiterbildung zum Projektentwickler für Energiegenossenschaften angeboten (siehe Anlage V). Würde jemand aus der Bürgerschaft intensiv in das Thema einsteigen wollen, gäbe es hierzu ein entsprechendes Angebot.

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag Fraktion Die Linke v. 26.11.2010

Anlage 2: PV-Anlagen auf städt. Gebäuden

Anlage 3: Tabellarische Rechtsformübersicht

Reduzieren

Anlagen

Loading...