Sitzungsvorlage - V/2012/179-E02
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan II/65-A "Kämpchenstraße - Teil A" Hier: 1. Beschluss zur Bearbeitung des ersten Bauabschnittes A (Bebauungsplan II/65-A "Kämpchenstraße - Teil A") 2. Beschluss des Geltungsbereiches des (Teil-)Bebauungsplanes II/65-A "Kämpchenstraße- Teil A" 3. Beschluss der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung einer Bürgerversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1. die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den ersten Bauabschnitt A,
2. den Geltungsbereich des ersten Bauabschnitts A (siehe Anlage 1) und
3. die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die Durchführung einer Bürgerversammlung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 14.06.2012 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes II/65 „Kämpchenstraße“ beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2012/179).
Bereits in der Vergangenheit wurden für dieses Gebiet verschiedene Bebauungsplan-Änderungsverfahren in die Wege geleitet (4. Änderung II/12 „Dornkaul/Kämpchen“, 10. Änderung II/2 „Kircheich“), jedoch nicht zur Rechtskraft geführt. Insbesondere aufgrund der bislang unklaren Bergbauproblematik erfolgte seitdem keine erneute Überplanung oder bauliche Entwicklung in diesem Bereich.
Nach Klärung der vorhandenen Bergbausituation durch ein umfangreiches Gutachten wurde nun auf dieser Grundlage ein städtebaulicher Entwurf für den Gesamtbereich erarbeitet (siehe Drucksachen-Nr. V/2012/179-E1 und Anlagen 2 und 3). Dieser Entwurf sieht eine Entwicklung als Wohngebiet und die Neuanlage eines wohnbegleitenden Grünzuges vor.
Die planerischen Inhalte des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sind nun in einem nächsten Schritt in das Planungsrecht zu übertragen. Aufgrund der Gesamtgröße und um eine zügige Umsetzung der Planung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, das Gebiet in mehreren Bauabschnitten, angepasst an die Nachfrage, auf Grundlage des städtebaulichen Gesamtkonzeptes zu entwickeln. Entsprechend der Abschnitte erfolgt auch die Aufstellung der einzelnen Teilbebauungspläne.
Für den ersten Teilabschnitt ist die Aufstellung des Bebauungsplans II/65-A „Kämpchenstraße – Teil A“ vorgesehen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes, welches sich in Art und Maß der baulichen Nutzung an das städtebauliche Umfeld anpasst. Anlage 2 stellt den städtebaulichen Entwurf für das Gesamtgelände inklusive der Abgrenzung des 1. Bauabschnitts dar. Diese Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans II/65-A „Kämpchenstraße – Teil A“.
Aufgrund der weiteren noch durchzuführenden Untersuchungen und der obligatorischen Beteiligungen im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplans ist die genaue Lage der einzelnen Gebäude und Erschließungsstraßen noch nicht abschließend und kann sich daher ggf. geringfügig ändern. Anlage 3 stellt beispielhaft eine alternative Entwicklungsmöglichkeit für den vorderen Teilbereich an der Dornkaulstraße dar.
Die zugrunde liegenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath als Wohnbauflächen dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan entwickelt sich somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/65-A „Kämpchenstraße – Teil A“ wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung der Wagnerstraße,
- im Westen durch die Dornkaulstraße,
- im Süden durch die Kämpchenstraße und
- im Osten durch die gedachte Verbindungslinie zwischen den Häusern Wagnerstraße 26 und Kämpchenstraße 95a.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist zeichnerisch dargestellt und der Anlage 1 zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 37.460 qm.
Entwicklung und Vermarktung des geplanten Wohngebietes werden von der Entwicklungsgesellschaft GEG („Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH“) übernommen. Gesellschafter sind die Stadt Herzogenrath und die Sparkassen Immobilien GmbH.
Da die planerischen und ausführenden Leistungen von der GEG erbracht werden sollen, wird die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag erarbeiten. Ebenso sind die Kosten für ggf. erforderliche Gutachten von der GEG zu übernehmen.
Aufgrund der Größe des Gesamtgebietes und des engen sachlichen und räumlichen Zusammenhangs der einzelnen Bauabschnitte erfolgt das Aufstellungsverfahren im herkömmlichen Verfahren gemäß § 2 BauGB. Dies bedeutet, dass für den ersten sowie für die noch folgenden Abschnitte neben einer Ausgleichsbilanzierung auch eine Umweltprüfung zu erstellen ist.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Bürgerversammlung durchgeführt werden sollte.
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 30. Juli 2011 durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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258,3 kB
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2
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2,1 MB
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3
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1,7 MB
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