Sitzungsvorlage - V/2012/360
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan II/66 "Kohlscheid Zentrum-Langenberg" Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2011 Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat sich der Umwelt- und Planungsausschuss immer wieder mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen im Kohlscheider Zentrum, insbesondere in den Bereichen südlich des Marktes und dem Dreieck Südstraße/Oststraße/Langenberg, beschäftigt. Grundlage hierzu waren auch die Anträge der SPD-Fraktion vom 31.01.2005 zur Umsetzung des Masterplanes Kohlscheid, vom 11.04.2005 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Marktes in Kohlscheid und vom 04.07.2011 zur Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes Oststraße/ Langenberg.
Für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich hat sich die Verwaltung in dieser Zeit vor allem mit den vorliegenden Problematiken Bergbau (Tagesöffnungen bergbaulicher Art und bergbaulich bedingter Tagesbruch), Altlasten und Verlagerung des Sportplatzes Langenberg intensiv auseinandergesetzt. Ebenfalls wurde der Gedanke einer möglichen neuen Markttangente zur verkehrlichen Entlastung der Südstraße immer verfolgt.
Heute ergeben sich insbesondere aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem bergbaulichen Gutachten des Ingenieurbüros Heitfeld-Schetelig vom 29.08.2011 und veränderter eigentumsrechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich rückwärtige Südstraße/Langenberg Möglichkeiten für eine großzügige städtebauliche Neuordnung für den gesamten Bereich Markt/Oststraße/Südstraße/Langenberg/Puetgasse. Außerdem bieten die durch eine Verlagerung des vorhandenen Sportplatzes Langenberg frei werdenden Flächenpotenziale die Chance, neue Wohn-, Grün- und Freiraumpotenziale zu erschließen.
Grundlage für die Umsetzung dieser städtebaulichen Ziele und Neuordnungen ist die Aufstellung eines umfassenden Bebauungsplanes in diesem Bereich, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Hierbei werden auch die planerischen Inhalte des alten Bebauungsplanes II/40 “Kohlscheid Markt“ berücksichtigt, der zwar am 14.06.1994 vom Rat der Stadt Herzogenrath als Satzung beschlossen, letztendlich jedoch nicht zur Rechtskraft geführt wurde. Er wurde per Ratsbeschluss am 15.12.1998 wieder aufgehoben, da mit einer ersten Kostenschätzung für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen erkennbar wurde, dass weder die rückwärtige Erschließung der Südstraße noch die damals beabsichtige K1n über den Sportplatz Langenberg weder mittel- noch langfristig finanzierbar war.
Für den Bebauungsplan II/66, der eine Größe von ca. 9,8 ha aufweist, sind eine Umweltprüfung, der entsprechende Umweltbericht und eine Vorprüfung zum Artenschutz sowie zur FFH-Verträglichkeit durchzuführen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes II/66 ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern, der in diesem Bereich teilweise Grünfläche mit der Ausweisung Sportplatz und Spielplatz darstellt.
Abschließend wird auf die Drucksachen-Nummer V/2012/378 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen, in der die Verwaltung empfiehlt, die Erarbeitung des Bebauungsplanes II/66 an ein Planungsbüro zu vergeben.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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924,1 kB
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