Sitzungsvorlage - V/2012/373
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan III/79 "Am Maar" Hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB 2. Beschluss der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung einer Bürgerversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1. die Aufstellung des Bebauungsplans III/79 „Am Maar“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
2. die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die Durchführung einer Bürgerversammlung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die zugrunde liegende Fläche des aufzustellenden Bebauungsplanes III/79 „Am Maar“ befindet sich im Stadtteil Merkstein im Bereich Sebastianusstraße / Am Maar. Im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan entwickelt sich somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan. Bislang erfolgte für das Plangebiet noch keine Überplanung durch einen Bebauungsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, für diesen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen und somit zur Deckung des auch im Ortsteil Merkstein nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum beizutragen.
Hierzu wurden zwei Varianten eines städtebaulichen Konzeptes erstellt (siehe Anlagen 2 u. 3). Beide Konzepte sehen eine Wohnbebauung in offener Bauweise vor, welche sich in Art und Maß der baulichen Nutzung am städtebaulichen Umfeld orientiert. Abhängig von der Bauweise als Einzel- oder Doppelhaus können im Plangebiet zwischen 33 und 37 Hauseinheiten entstehen. Beide Varianten sehen eine Erschließung über eine Stichstraße, ausgehend von der Sebastianusstraße, vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes III/79 „Am Maar“ wird wie folgt abgegrenzt:
- im Nordosten durch die im Flächennutzungsplan dargestellte Ausgleichsfläche „Haldenfuß“,
- im Nordwesten durch die Sebastianusstraße,
- im Südwesten durch die Wohnbebauung der Straßen „Am Maar“, „Gerhart-Hauptmann-Straße“ und „Adalbert-Stifter-Straße“,
- im Südosten durch die Sportanlagen „An der Waidmühl“.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist zeichnerisch dargestellt und der Anlage 1 zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 18.150 qm.
Entwicklung und Vermarktung des geplanten Wohngebietes werden von der Entwicklungsgesellschaft GEG („Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH“) übernommen. Gesellschafter sind die Stadt Herzogenrath und die Sparkassen Immobilien GmbH.
Da die ausführenden Leistungen von der GEG durchgeführt werden sollen, wird die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag erarbeiten. Ebenso sind die Kosten für ggf. erforderliche Gutachten von der GEG zu übernehmen.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im herkömmlichen Verfahren gemäß § 2 BauGB. Dies bedeutet, dass neben einer Ausgleichsbilanzierung auch eine Umweltprüfung zu erstellen ist.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis der vorliegenden städtebaulichen Entwurfsvarianten die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Bürgerversammlung durchgeführt werden sollte.
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 30. Juli 2011 durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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186,7 kB
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2
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3
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