Sitzungsvorlage - V/2012/376

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013 zu.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Arbeitern durchgeführt. In erster Linie entstehen hierdurch Personalkosten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 veranschlagt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2013 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der neuen Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.

 

Erläuterungen zu den Forstwirtschaftsplänen 2013

 

a)              Allgemeines

 

 

*)              Alh =              andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

              Aln =              andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche,
                            Robinie, Rosskastanie)

 

Hiebssatz und bisheriger Vollzug

Der Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die
flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (fm, entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die
Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben.

 

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Wald der Stadt Herzogenrath jährlich 678 fm
dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im
kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2). Da der Einschlag für das erste Jahr der Forst­einrichtung zu planen ist, sind der reguläre Hiebssatz der Forsteinrichtung und der ab­geglichene Hiebssatz identisch.

 

Im Jahr 2013 ist die Nutzung von 652 fm vorgesehen; sie teilt sich auf die verschiedenen Baumartengruppen wie oben dargestellt auf. Die Buchen sowie die anderen Laubbäume mit hoher und mit niedriger Umtriebszeit werden für den örtlichen Brennholzbedarf bereitgestellt. Darüber hinaus sollen die Pappeln an der Halde Adolf überwiegend aus Verkehrs­sicherungsgründen zurück genommen werden; das Holz gelangt in den Handel.

 

 

b) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2013

 

Im Hangbereich des Jungen´schen Waldes ist eine Freifläche durch Insektenfraß (Kupferstecher) entstanden. Diese Blöße soll mit 1.000 Traubeneichen aufgeforstet werden.

Im Rahmen der Bestandespflege werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Die so
genannte „Läuterung“ in den Abteilungen 644a, 623b und 622 c ist eine Durchforstung in jungen Beständen mit dem Ziel, die qualitativ hochwertigen Bäume zu begünstigen, die
Stabilität des Waldes zu erhöhen und die Mischbaumarten zu sichern.

 

Die Pflanz- und Pflegemaßnahmen werden mit eigenem Personal durchgeführt.

 

 

c) Fremdkosten

 

  • Ankauf von Pflanzmaterial: 600 Euro
  • Unterhaltung von Forstwegen, Gräben und sonstigen Entwässerungseinrichtungen: 4.000 Euro
  • Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro
  • Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 2.500 Euro
  • Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 2.000 Euro (Rest in Eigenregie)
  • Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 1.000 Euro
  • Unvorhergesehenes: 1.000 Euro

              __________________

              gesamt: 15.100 Euro

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath,
Landes- und Bundesforstgesetzgebung

 

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1)              Einschlagspläne zum Forstwirtschaftsplan 2013 des Gemeindeforstamtes Aachen

2)              Kultur- und Wegebauplan zum Forstwirtschaftsplan 2013 des Gemeindeforstamtes
Aachen.

 

Die Forstbetriebskarten aus der Forsteinrichtung 2012 sind der Vorlage V/2012/375 beigefügt. Aus diesem Kartenwerk sind die Holzeinschlagsorte mit den entsprechenden Abteilungen sowie die Orte der jeweiligen Kultur- und Wegebaumaßnahmen
erkennbar. Ein Exemplar der Forstbetriebskarten wurde allen Fraktionen bereits im
Vorfeld in kolorierter Ausführung zur Verfügung gestellt. Ein koloriertes Exemplar steht weiterhin im Ratsinformationssystem Allris zum Download in digitaler Form zur Verfügung.

 

 

Erläuterung zum Einschlags- und Kulturplan:

REi              Roteiche

TEi              Traubeneiche

SEi              Stieleiche

RBu              Rotbuche

HBu              Hainbuche

BAh              Bergahorn

Pa              Pappel

SPa              Schwarzpappel

SEr              Schwarzerle (auch Roterle)

WEr              Weißerle

Es              Esche

Bi              Birke

SLi              Sommerlinde

WKi              Wildkirsche

Ei              Eiche

Bu              Buche

Ki              Kiefer

Fi              Fichte

              Lärche

Dgl              Douglasie

ALn              anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit

ALh              anderes Laubholz mit hoher Umtriebszeit

Reduzieren

Anlagen

Loading...