Sitzungsvorlage - V/2009/090-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren der 10. Änderung des Bebauungsplanes II/12Kaiserstraße/Rehmannstraße““ einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 beschlossen, den Bebauungsplan II/1210. Änderung „Kaiserstraße/Rehmannstraße“ gemäß § 2 Baugesetzbuch aufzustellen.

 

Zur Stabilisierung und Förderung der Ortsmitte von Kohlscheid als eigenständiges und vitales Zentrum sollten im Bereich des bestehenden großflächigen Einzelhandelsmarktes an der Kaiserstraße zusätzliche bzw. ergänzende Versorgungsangebote durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes II/12 ausgeschlossen werden.

 

Im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Herzogenrath wird dargelegt, dass das funktionierende Stadtteilzentrum Kohlscheid durch Einzelhandelsentwicklungen im Bereich der verkehrlich hoch frequentierten Roermonder Straße gefährdet und daher die bestehende „Magnetfunktion“ des kundenfrequenzstarken Einzelhandels im Stadtteilzentrum Kohlscheid zu sichern ist.

 

Der Ausschluss von zentrenrelevanten Kernsortimenten entlang der Roermonder Straße erfolgte durch die Aufstellung von rein textlichen Bebauungsplänen in mehreren parallel angelegten Verfahren. Hierdurch ist die Stadt Herzogenrath wieder in die Lage versetzt, die Einzelhandelsentwicklung lenkend zu planen. Durch Bekanntmachung des Bebauungsplanes II/114 „Weberstraße“ (siehe Drucksachen-Nr.: V/2009/245 E 01) am 30.04.2010 für den in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich ist somit eine Weiterführung des Verfahrens zur 10. Änderung des Bebauungsplanes II/12 „Kaiserstraße/Rehmannstraße“ nicht mehr erforderlich. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

  1. Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II/12 – 10. Änderung „Kaiserstraße/Rehmannstraße“
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/114 „Weberstraße“
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Anlagen

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