Sitzungsvorlage - V/2012/247

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

entfällt

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 10.05.2012, Drucksachen-Nr.: V/2012/152, im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Stadt Herzogenrath als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 15, 13 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) obliegende Aufgabe „Einsammeln und Befördern des in der Stadt Herzogenrath angefallen und überlassenden Altpapiers“ mit Wirkung zum 01.01.2013 auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen.

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung wurde am 26.06.2012 vom Rat der Stadt Herzogenrath genehmigt.

 

Weiter ist zum 01.06.2012 das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten, das  das bisher gültige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) abgelöst hat. Infolge dessen hat der Städte- und Gemeindebund NRW auch eine neue Musterabfallsatzung veröffentlicht (Stand: 22.03.2012), die die Änderungen des Gesetzes berücksichtigt.

 

Die drei vorgenannten Sachverhalte machen eine Überarbeitung und Anpassung der zurzeit gültigen Abfallentsorgungssatzung der Stadt Herzogenrath erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, die die Übertragung der Aufgabe auf den Zweckverband zum 01.01.2013 und die neuen Regelungen des KrWG berücksichtigt, zu beschließen.

 

Die neue Abfallsatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung NRW (GO NRW), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW), Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands RegioEntsorgung, Satzung für das Kommunalunternehmen „RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts“

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1.)              Synopse zur Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath;

2.)              Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 11.12.2012;

Loading...