Sitzungsvorlage - V/2012/320
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigung und Winderdienst im Stadtgebiet Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2012
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan |
2. Deckungsvorschlag
Bei dem Produkt 1254510 – Straßenreinigung/Winterdienst ist die vom KAG NRW geforderte Kostendeckung durch Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Straßenreinigung:
Im vergangenen Jahr wurde die maschinelle Straßenreinigung für einen Zeitraum von zwei Jahren öffentlich ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot lag geringfügig über den bisherigen Kosten, aber deutlich unterhalb der erwarteten geschätzten Kosten, so dass erfreulicherweise keine signifikante Erhöhung der Gebührensätze im Jahr 2012 infolge des Ausschreibungsergebnisses notwendig wurde.
Hinzu kommt allerdings, dass entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung im Jahr 2012 für Dieselkraftstoffe und Lastkraftwagen sowie unter Berücksichtigung des letzten Tarifabschlusses für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entsorgungsbranche (lineare Anhebung der Löhne ab 01.04.2012 um 2,7 % und ab 01.01.2013 um weitere 2,1 %) der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel zum 01.01.2013 in Anspruch genommen hat. Aus diesem Grund sind die Unternehmerentgelte für die maschinelle Straßenreinigung des Jahres 2012 zum 01.01.2013 um 3,07 % zu erhöhen.
Weiter sieht der aktuelle Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst eine lineare Erhöhung der Entgelte zum 01.01.2013 um 1,4 % und zum 01.08.2013 um weitere 1,4 % vor. Dies hat ebenfalls höhere Kosten bei den städtischen Personalausgaben zur Folge.
Sowohl die Kostensteigerungen in der Entsorgungswirtschaft als auch die Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst sind unmittelbare Grundlagen der Gebührenfestsetzung für das kommende Jahr.
Die Kosten für die Straßenreinigung (maschinelle und manuelle Reinigung) erhöhen sich ggü. dem Vorjahr insgesamt um 3,3 %.
Winterdienst:
Die Kostenentwicklung für den Winterdienst ist weiterhin von den langen und harten Wintern 2009/2010 und 2010/2011 geprägt, so dass die durchschnittlichen Kosten hoch bleiben.
Im vergangenen Winter mussten im Vergleich zu den Vorjahren aber erheblich weniger Winterdiensteinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 243 Stunden (2010: 2.550 Stunden). Trotzdem müssen weiter steigende Betriebskosten und hohe Ausgaben für Streusalz in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt werden. Denn bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden und Betriebskosten für das Jahr 2013 wird auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen (Betrachtungszeitraum: 10 Jahre). Dies ist sachgerecht, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen und Gebührensprünge zu verhindern.
Die Kalkulation führt schließlich zu dem Ergebnis, dass die voraussichtlichen Kosten für den Winterdienst (ohne Abschreibungen und Zinsen) um 2,9 % gegenüber dem Vorjahr angehoben werden müssen. Weiterhin hohe kalkulatorische Kosten für die Anschaffung und Herstellung des dritten Salzsilos und zwei neuer Schneepflüge führen schließlich zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtkosten für den Winterdienst um 4,6 %.
Zusammenfassung:
Zusammengefasst erhöhen sich die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst um insgesamt 4 %.
Auswirkungen für die Gebührenzahler:
Die oben geschilderten Kostenerhöhungen, besonders in den Bereichen Personal, Fahrzeuge und Streugut, führen dazu, dass die Gebühren für die Reinigungsklassen S1 und S2 um 3 Cent auf 1,34 € je Frontmeter und Jahr (+ 2,29 %) angehoben werden müssen. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 m ergeben sich damit für die Grundstückseigentümer jährliche Mehrbelastungen von 30 Cent.
Bei der in den Innenstädten maßgeblichen Reinigungsklasse S6 ist erfreulicherweise eine Senkung der Gebühren um 15 Cent auf 5,04 € je Frontmeter und Jahr möglich (- 2,89 %). Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass seit 2012 mehr veranlagte Frontmeter vorhanden sind, auf denen sich die Kosten für die manuelle Reinigung verteilen (+ 6,9 %). Hier ergeben sich bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m jährliche Einsparungen für die Grundstückseigentümer von 1,50 €.
Der Gebührensatz für den Winterdienst, Reinigungsklasse S5, steigt um 2 Cent auf 0,70 € je Frontmeter und Jahr (+ 2,94 %). Damit einhergehend ist bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m eine jährliche Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer in Höhe von 20 Cent.
Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenreinigungsgebühren anzupassen und ab dem 01.01.2013 wie folgt festzusetzen:
Reinigungsklasse | Gebühr 2012 | Gebühr ab 01.01.2013 |
S1 (überörtliche Hauptverkehrsstraßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst) | 1,31 € | 1,34 € |
S2 (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs- Straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst) | 1,31 € | 1,34 € |
S5 (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch die Stadt) | 0,68 € | 0,70 € |
S6 (arbeitstägliche, manuelle Straßenreinigung)
| 5,19 € | 5,04 € |
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenberechnung zur Straßenreinigung geprüft.
Durch die im Vertrag mit dem damaligen Bieter vereinbarte Lohngleitklausel, sowie gestiegene Kosten für die Beschaffung von Streugut mussten die Reinigungsklassen S1, S2 geringfügig angepasst werden. Andererseits konnte die Klasse S6 durch erweiterte Frontmeter abgesenkt werden.
Gegen die vorgelegte Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren in den Klassen S1, S2, S5 und S6 bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1.) 9. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 11.12.2012
2.) Gebührenbedarfsberechnung 2013
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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