Sitzungsvorlage - V/2012/349
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung, hier: III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008 sowie die Gebührenkalkulation 2013 für die Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath den III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse und nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2013 für die Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
A. III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008
Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ab 2013 die Einziehung und Veranlagung der städtischen Schmutzwassergebühren wieder eigenständig vorzunehmen und den Vertrag mit der enwor -energie und wasser vor ort Gmbh zum 31.12.2012 zu kündigen. Mit Schreiben vom 26.07.2012 ist die Kündigung des bestehenden Vertrages vom 02.09.2009 erfolgt.
Ab dem Jahr 2013 wird die enwor –energie und wasser vor ort GmbH wieder die im Sommer abgelesenen Frischwasserverbräuche für die Veranlagung der Schmutzwassergebühren an die Stadt Herzogenrath liefern. Dieses Verfahren entspricht dem bis 2009 praktizierten Altverfahren.
Aufgrund der erforderlichen Umstellung beim Ablesezeitraum ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich, da die Gebühr ab 2013 nicht erst zum Ende des Jahres (nachträgliche Erhebung) entsteht, sondern bereits am Beginn des Jahres ( sog. antizipierte Erhebung).
Der III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008 ist als Anlage 1 beigefügt. Die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Fassung sind in Form einer Synopse in Anlage 2 gegenübergestellt.
B. Gebührenentwicklung
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,40 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagwasser auf 0,91 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegelter Fläche festgesetzt. Die Gebühr für die Entleerung und Entsorgung der Kleinkläranlagen wurde mit 32,56 Euro pro Kubikmeter beschlossen.
Für 2013 ist - trotz der Einstellung einer aus 2010 resultierenden Kostenüberdeckung und der Ausschöpfung der Rücklagenbestände - eine Gebührenerhöhung bei der Niederschlagwassergebühr unumgänglich. Aufgrund des Kostenverteilungsmaßstabs steigt die Niederschlagwassergebühr um 3 Cent von 0,91 Euro auf 0,94 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegelter Fläche.
Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,40 Euro pro Kubikmeter stabil auf Vorjahresniveau.
Eine Senkung der Gebühr von 32,56 Euro auf 31,30 Euro pro Kubikmeter, aufgrund erhöhter Entsorgungsmengen, ist bei den Kleinkläranlagen vorgesehen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutz- und Niederschlagwassergebühren ist als Anlage 3 und der Gebührenvergleich für die Jahre 2012 / 2013 als Anlage 4 beigefügt.
In Anlage 5 ist die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen eingestellt.
Die wesentlichen Veränderungen bei den Kosten- und Erlöspositionen werden nachfolgend näher erörtert:
C. Kosten
Personalkosten Tiefbau
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen zu § 61 a LWG (Dichtheitsprüfungen), wonach zukünftig davon ausgegangen werden kann, dass nur die in Wasserschutzgebieten befindlichen Grundstückseigentümer die landesrechtlichen Prüfungsfristen zur Überprüfung und Kontrolle Ihrer Grundstücksanschlüsse einhalten müssen, reduziert sich der Aufwand der im Fachbereich Bau und Betrieb dafür veranschlagten Arbeitsanteile um 27.400 Euro. Im Bereich Betriebshof steigen die Personalkosten um 9.100 Euro. Insgesamt sinken die Personalkosten im Fachbereich 4 um 18.300 Euro.
Personalkosten Querschnittsbereiche
Die Personalkosten für die Querschnittsbereiche steigen insgesamt um 34.900 Euro. Neben den allgemeinen Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse etc. erhöht sich der Arbeitsanteil im Bereich Steuern vorübergehend um 32.100 Euro aufgrund der Umstellungsarbeiten, die durch die Rückabwicklung der Schmutzwassergebührenerhebung verursacht werden.
Kosten der Wasserverbrauchsermittlung
Durch die Rückabwicklung der Veranlagung und Einziehung der Schmutzwassergebühren zum 01.01.2013 werden zukünftig wieder nur die Kanalbänder mit allen wesentlichen Daten von der enwor – energie und wasser vor ort GmbH- bereitgestellt. Diese Kosten belaufen sich aufgrund der vom Finanzamt vorgeschriebenen marktüblichen Entgelte auf 1,82 Euro brutto (1,53 Euro netto) pro Zähler. Dies entspricht bei ca.12.518 Zählern im Stadtgebiet einem zukünftig zu zahlenden Entgelt von ca. 23.000 Euro jährlich. Im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird die Kostenposition um 50% dauerhaft reduziert.
Kalkulatorische Kosten
Durch die Aktivierung von neuen Kanalmaßnahmen erhöhen sich in 2013 die kalkulatorischen Abschreibungen um 56.850 Euro und die kalkulatorischen Zinsen um 12.907 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt unverändert bei 5 %.
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Im Vergleich zu den letzten Vorjahren steigt der Beitrag für den Wasserverband Eifel-Rur erstmalig wieder um 55.220 Euro. Die Erhöhung des Beitrages ergibt sich aus den Betriebskostensteigerungen bei den Sonderbauwerken Worm, Steinbusch und Herbach sowie bei den Verwaltungskostenumlagen des Wasserverbands.
Abwasserabgaben für Vorjahre
Die aktuellen Berechnungen für die Abwasserabgaben für Vorjahre bleiben mit 95.300 Euro nahezu konstant auf Vorjahresniveau. Eine entsprechende Rückstellung ist für 2013 in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt.
Benutzungsentgelte
Das Benutzungsentgelt an die Stadt Übach-Palenberg für die Einleitung von Abwasser aus dem Stadtgebiet Merkstein in die Kläranlage Frelenberg steigt auf 1.100.000 Euro. In 2013 wird die Stadt Übach-Palenberg sowohl die Schmutzwasser-, als auch die Niederschlagwassergebühr deutlich erhöhen müssen. Dadurch verteuert sich das zu zahlende Entgelt um ca. 78.000 Euro.
Kosten für die Kleinkläranlagen
Die Entgelte für die Entleerung von Kleinkläranlagen und der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur für die Anlieferung von Klärschlamm bleiben in 2013 weiterhin konstant.
Durch die Steigerung der Abfuhrmenge von 30 auf 35 Kubikmeter aufgrund einer wieder in Betrieb genommenen und sanierten Kleinkläranlage sinken die einzelnen Kostenpositionen, so dass eine Reduzierung des Gebührensatzes von 32,56 Euro auf 31,30 Euro möglich wird.
D. Erlöse
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung
Der Anteil der Straßenfläche bleibt in 2013 unverändert bei 1.529.000 Quadratmeter. Jedoch verringert sich der durch allgemeine Haushaltsmittel zu finanzierende Anteil der Straßenentwässerung um 140.639 Quadratmeter, die erstmalig in 2013 von den Straßenbaulastträgern (Städteregion Aachen und Straßen NRW) als Gebührenschuldner erhoben werden. Die Straßenbaulastträger werden somit zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von ca. 132.200 Euro herangezogen. In der Vergangenheit wurde durch mehrere gerichtliche Entscheidungen klargestellt, dass Straßenbaulastträger, die ihr Niederschlagwasser von der Straßenoberfläche in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt einleiten, zur Zahlung von Niederschlagwassergebühren, unabhängig von bestehenden Verträgen, herangezogen werden können (Urteile OVG NRW vom 06.07.2012 Az 9 A 980/11und VG Düsseldorf vom 28.03.2012 Az 5 K1611/11 und 5 K 1612/11 nicht rechtskräftig).
Benutzungsentgelte
Aufgrund höherer Einleitungsmengen steigen die von der Stadt Aachen, Würselen und Alsdorf zu zahlenden Entgelte für die Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagwasser in das Kanalnetz der Stadt Herzogenrath um insgesamt 14.613 Euro.
Lediglich die Einleitungsmengen aus dem Gebiet Grenzstraße (Niederlande) sind leicht rückläufig.
Zuführung aus Rücklagen / Gebührenüberschuss
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW müssen im Rahmen der Gebührennachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation 2010 weist eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 199.536 Euro aus und wird in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu 100 Prozent eingestellt.
Zusätzlich wird eine Entnahme in Höhe von 44.345 Euro aus den noch bestehenden Rücklagen für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung nötig, um den Gebührenhaushalt Abwasser 2013 auszugleichen.
Kanalbenutzungsgebühren
Die Berechnung der Schmutzwassermengen für das Veranlagungsjahr 2013 basiert auf den durch enwor –energie und wasser vor ort GmbH- mitgeteilten Schmutzwassermengen für das laufende Veranlagungsjahr 2012. Laut aktuellen Berechnungen steigt die Schmutzwassermenge um 30.000 Kubikmeter an, was ebenfalls dazu beiträgt, dass die Schmutzwassergebühr auf Vorjahresniveau gehalten werden kann.
Bei den Niederschlagwassermengen zeichnet sich ein leichter Rückgang der versiegelten Flächen ab. Die Steigerung der Niederschlagwassergebühr um 3 Cent resultiert jedoch aus einem anderen Kostenverteilungsmaßstab und nicht ausreichend vorhandenen Rückstellungen.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW, KAG NRW, LWG NW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abwassergebühren und die Abfuhr der Kleinkläranlagen wurden der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt:
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:
Anhand der vorgelegten Unterlagen konnte die angesetzten Werte nachvollzogen werden. Eine Kostendeckung kann nur durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich und der Rückstellung für die Abwasserabgabe aus Vorjahre in Höhe von insgesamt ca. 244.000 € erzielt werden. Die darin enthaltende Gebührenüberdeckung aus der Nachkalkulation 2010 konnte aufgrund des kurzen Prüfungszeitraumes nicht im Rahmen der Kalkulation 2013 überprüft werden.
Gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung mit einem Gebührensatz von 3,40 für Schmutzwasser und einer erhöhten Niederschlagswassergebühr von 0,94 € bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Kleinkläranlagen:
Die Ermittlung der veranschlagten Kosten und kalkulierten Erträge für die Abfuhr der Klärschlämme der Kleinkläranlagen konnte nachvollziehbar durch den Fachbereich nachgewiesen werden. Von Seiten der örtlichen Rechnungsprüfung besteht gegen die Senkung der Gebühr auf 31,30 € pro abgefahrenen Kubikmeter keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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