Sitzungsvorlage - V/2012/366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis und begrüßt die Initiative der Bürgerstifung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Gutschrift von Ökopunkten durch ökologische Aufwertung der Flächen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.09.2012 (Anlage 1) schlug die Bürgerstiftung Herzogenrath vor, auf einem städtischen Grundstück eine Stiftungswiese in Anlehnung an die bereits vorhandene Bürgerwiese anzulegen.

 

Bisher dürfen nach den städtischen Bestimmungen nur bei ganz bestimmten Anlässen (Geburt, Taufe und Hochzeit) Bäume auf der Bürgerwiese gepflanzt werden.

 

Die Bürgerstiftung möchte dem vorhandenen Wunsch nach Erweiterung der Anlassgründe, wie z.B. Hochzeitsjubiläen, runde Geburtstage, bestandene Prüfungen, etc. mit der Anlegung einer Stiftungswiese nachkommen.

 

Dabei erhalten die Bürger die Möglichkeit, die Bäume über die Bürgerstiftung zu pflanzen. Außerdem soll auch auf der Stiftungswiese die Möglichkeit bestehen, eine Stifterplakette anbringen zu lassen. Die Werbung erfolgt u.a. über die Homepage der Bürgerstiftung.

 

Die gesamte Abwicklung dieses Angebotes obliegt der Bürgerstiftung. Seitens der Stadt Herzogenrath werden hierfür die in der Anlage 2 schraffiert gekennzeichneten Flächen (Gemarkung Herzogenrath, Flur 21, Flurstücke 827, 324 und 325) zur Verfügung gestellt.

 

Bei einem Ortstermin mit der unteren Landschaftsbehörde der StädteRegion Aachen wurde festgestellt, dass durch das Anpflanzen von Bäumen eine Aufwertung des städtischen Ökokontos erfolgen würde. Aufgrund der Lage der o.g. Flächen ist das Anlegen einer Streuobstwiese nicht möglich, allerdings können standortgemäße Gehölze (Esche, Erle, Stieleiche, etc.) angepflanzt werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: Schreiben der Bürgerstiftung vom 07.09.2012

Anlage 2: Lageplan Wiesenstraße, Maßstab 1 : 1500

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Anlagen

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