Sitzungsvorlage - V/2012/386
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich "Am Berg" Hier: Antrag eines Bürgers vom 05.11.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Antragsteller zunächst die Frage der Kosten für das Verfahren zu klären, wobei sichergestellt werden muss, dass der Stadt Herzogenrath keine Kosten entstehen.
Sofern diesbezüglich Einigung mit dem Antragsteller erzielt wird, beauftragt der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses einen Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung im Sinne des § 35 Abs. 6 BauGB vorzubereiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.11.2012, eingegangen bei der Verwaltung am 07.11.2012, wird für den Bereich „Am Berg“ (Bebauung im unteren Bereich Enger Weg entlang der „Bürgerwiese“ und der Straße Am Erlenbruch) die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Sinne des § 35 Abs. 6 BauGB beantragt.
Die in diesem Bereich vorhandenen Wohnhäuser befinden sich derzeit allesamt im planungsrechtlichen Außenbereich. Landwirtschaft wird in diesem Bereich nicht betrieben. Nach Aufgabe der Gaststätte „Bergquelle“ wird im gesamten Bereich ausschließlich Wohnnutzung betrieben. Es handelt sich bei dem Bereich um eine Siedlung von einigem Gewicht, vergleichbar mit dem Siedlungsbereich „In Ruif“.
Die Verwaltung sieht grundsätzlich die Möglichkeit, hier eine Außenbereichssatzung zu erarbeiten, die den Eigentümern der Grundstücke deren Ausnutzung erheblich erleichtert. Der Flächennutzungsplan weist derzeit landwirtschaftliche Fläche aus, der Landschaftsplan der StädteRegion Aachen trifft in diesem Bereich keine Festsetzungen, d.h. es liegt kein Landschaftsschutz vor.
Zunächst ist jedoch zu klären, dass der Stadt Herzogenrath durch die Erarbeitung der Satzung keinerlei Kosten entstehen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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246,3 kB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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