Sitzungsvorlage - V/2012/392
Grunddaten
- Betreff:
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Kahlschlag im Wurmtal Hier: Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Rat der Stadt Herzogenrath vom 19.11.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4.1 Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt; Fachbereich 3: b) Planung; Fachbereich 3: c) Umwelt; Fachbereich 4 Bau und Betrieb; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bitten im Zusammenhang mit den Baumfällarbeiten im Pleyer Wald um umfassende Aufklärung. Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag und dem zugehörigen Fragenkatalog vom 19. November 2012 zu
entnehmen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die in Rede stehenden Waldflächen sich seit jeher in Privatbesitz befinden. Diese wurden im September 2012 an einen privaten Investor weiterveräußert. Die forstwirtschaftliche Aufsicht obliegt in diesem Fall dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde. Die Verwaltung hat den Antrag der
Gestaltungsmehrheit daher zuständigkeitshalber über das Gemeindeforstamt Aachen an den Landesbetrieb Wald und Holz weitergeleitet.
Die Beantwortung der Fragen 2, 3, 7, 8 und 9 erfolgte direkt durch den Landesbetrieb Wald und Holz. Das Gemeindeforstamt Aachen hat zu den Fragen 1, 4, 5 und 6 Stellung
genommen:
Frage 1:
Wurde die Fällaktion auf Veranlassung oder mit Zustimmung der Stadt Herzogenrath durchgeführt?
Die Baumfällaktion wurde weder auf Veranlassung, noch mit Zustimmung der Stadt
Herzogenrath durchgeführt.
Frage 2 und 3:
Ist die Information, die man der Lokalpresse gegeben hat zutreffend, dass 95 Prozent des Bestandes durch Borkenkäfer bereits abgestorben sei?
Wenn ja, wer hat wann die Untersuchung durchgeführt?
Nach Aussage des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel-Jülicher
Börde, wurde am 17.10.2012 eine Besichtigung der Waldflächen durchgeführt. Ein Borkenkäferbefall war nicht ersichtlich. Der Landesbetriebes Wald und Holz weist außerdem darauf hin, dass die Baumarten Lärche, Buche und Eiche nicht von Borkenkäfer befallen werden.
Frage 4 und Frage 5:
Wurde die Stadt Herzogenrath darüber informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Die Stadt Herzogenrath hatte von dem o.g. Besichtigungstermin keine Kenntnis.
Dementsprechend hat auch kein Vertreter der Stadtverwaltung an dem Termin teilgenommen.
Frage 6:
Die o.a. Fällaktion hat große Schäden vor Ort verursacht. Welche Möglichkeiten bestehen, dass die Stadt Herzogenrath auf Kosten des Verursachers für eine Beseitigung der Schäden sorgen kann?
Nach Aussage des Gemeindeforstamtes Aachen wird nach Abschluss der forstlichen
Arbeiten eine Bestandsaufnahme durchgeführt, sofern Flächen der Stadt Herzogenrath
betroffen sind.
Frage 7:
Wie kann an dieser Stelle eine Wiederaufforstung sichergestellt werden?
Der Landesbetrieb Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde weist darauf hin, dass aus forstwirtschaftlicher Sicht noch kein Kahlschlag stattgefunden hat. Gleichwohl sieht der Landesbetrieb die Bestandessicherheit der Waldflächen durch den massiven
Eingriff sehr gefährdet.
Frage 8:
Gibt es weitere Flächen im Wurmtal, die sich in Privatbesitz befinden und ist dort auch mit einem Kahlschlag zu rechnen?
Nach Aussage des Landesbetriebes Wald und Holz hat der private Investor weitere 14 ha Waldflächen erworben. Mit weiteren massiven Eingriffen sei zu rechnen.
Frage 9:
Seit 1998 hat diese „grüne Lunge“ zwischen Herzogenrath, Würselen und Alsdorf den Status eines Fauna-Flora-Habitas“ (FFH). Wie kann zukünftig ein weiterer vergleichbarer Kahlschlag verhindert werden?
Der Landesbetrieb Wald und Holz sieht lediglich die Möglichkeit, private Interessenten zu einem frühen Zeitpunkt am Flächenankauf zu hindern.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang abschließend darauf hin, dass sie von der o.g. Eigentumsübertragung keine Kenntnis hatte. Ein Vorkaufsrecht seitens der Stadt
Herzogenrath besteht ebenfalls nicht.
Rechtliche Grundlagen:
Landschaftsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsplan inkl. Biotop-Managementpläne, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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347,7 kB
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