Sitzungsvorlage - V/2012/183-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die derzeitig freien Flächen zum Preis von 50,-- zzgl. Mehrwertsteuer pro laufenden Meter und Jahr für das Anbringen von Werbetafeln zu vermieten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Folgeerträge [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

10.000,00 €

10.000,00 €

 10.000,00 €

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Steigerung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes soll die Stadt  Herzogenrath die freien Flächen auf Sportanlagen für das Anbringen von Werbetafeln vermarkten. Im Rahmen des Bürgerhaushaltsprozesses wurde dieser Vorschlag mit Spareffekt unterbreitet und ist als Vorschlag Nr. 28 in das HSK einbezogen worden.

 

Da ein Teil der Flächen gemäß früherer Beschlüsse bereits durch die Vereine vermarktet und vergeben werden, schlägt die Verwaltung vor, lediglich die freien Flächen für das Anbringen von Werbetafeln anzubieten, damit die Vereine ihre entsprechenden Verträge aufrecht erhalten können.

 

Die Verwaltung wird versuchen, eine Steigerung der Einnahmen unter Einbeziehung des Stadtmarketings durch die zusätzliche Vergabe der freien Flächen zu erzielen.

 

Auf der Grundlage der Preisstruktur im Rahmen der Verträge für Werbeflächen im Hallenbad Kohlscheid schlägt die Verwaltung vor, für die zu vermarktenden Flächen auf Sportanlagen vertraglich entsprechende Preise festzulegen. Im Hallenbad Kohlscheid werden gegenwärtig Segmente mit einer Größe von 2,50 m pro lfd. Meter zu einem Preis von 126,00/Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer vermietet. Das entspricht einem Preis von rund 50,-- € pro lfd. Meter zzgl. Mehrwertsteuer. Ein Mustervertrag über die Vereinbarung zwischen der Stadt Herzogenrath und dem Werbepartner ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Von der Vermarktung sollen die Turnhallen, bedingt durch die Tatsache, dass in den Hallen nur Banner während Veranstaltungen aufgehängt werden dürfen, ausgeschlossen werden.

Eine dauerhafte Werbung ist hier nicht möglich.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Mustervertrag  über die Vermarktung von Werbeflächen auf Sportanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadt Herzogenrath

Der Bürgermeister

 

 

 

Christoph von den Driesch

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Anlagen

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