Sitzungsvorlage - V/2012/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 4.2 Hoch- und Tiefbau; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2011 bleibt unverändert in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.586.200 | Euro. |
2. Deckungsvorschlag
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen, entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2008 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 168,48 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 336,96 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 673,92 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 3.090,36 €/Jahr |
Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2010 und 2011 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Gebührennachkalkulationen für das Jahr 2010 und 2011 konnten wegen anhaltender Schwierigkeiten mit der im Hause verwendeten Buchhaltungssoftware im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bei der Stadt Herzogenrath zum 01.01.2008 erneut erst mit Verspätung fertig gestellt werden.
Die Nachkalkulation des Jahres 2010 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 132.577,17 € und die des Jahres 2011 mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 252.467,97 € ab.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Trotz umfangreicher Rücklagemittel sieht die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung einen Einsatz von Rücklagemitteln nicht vor.
Stattdessen sollen die vorhandenen Rücklagenmittel in den Folgejahren zur Deckung von allgemeinen Kostensteigerungen, die aufgrund möglicher Änderungen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. „Wertstofftonne“) zu erwarten sind, dienen, um so Gebührenstabilität zu gewährleisten bzw. Gebührensprünge zu vermeiden.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2011
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen im Jahr 2011 problemlos.
Die genehmigte Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2011 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 65,6 T€.
Die Kostenüberdeckung in Höhe von 65,6 T€ wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW im Wirtschaftsplan 2013 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2013:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2013 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers und Sperrmülls sowie für die Verwaltung der Abfuhrlogistik in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2013 mitgeteilt.
Besonderheiten ergeben sich bei den Prognosen im Jahr 2013 durch die Eröffnung und den Betrieb des Wertstoffhofes der RegioEntsorgung AöR am 01.04.2012 auf dem Gelände Bauhofes der Stadt Herzogenrath und die Übertragung der Sammlung und des Transportes der Altpapierfraktion auf die RegioEntsorgung AöR zum 01.01.2013.
Der Wirtschaftsplan 2013 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 10.12.2012 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat am 19.11.2012 die für das Jahr 2013 geltenden Entsorgungsgebühren beschlossen.
Die Grundgebühr des ZEW bleibt unverändert bei 14,60 €/Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) sinken leicht um 0,4 % von bisher 178,55 €/t. auf 177,92 €/t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben ebenfalls stabil bei 80,40 €/t.
Der ZEW hat zudem mit Schreiben vom 13.08.2012 mitgeteilt, dass er in 2013 im Gebiet des früheren Kreises Aachen mit Zustimmung der Kommunen zwei zusätzliche Wochentags-Sammeltermine für die mobile Schadstoffsammlungen pro Jahr anbieten werde, um in der Region Aachen einheitliche Konditionen zu schaffen. Bisher war es so, dass im Kreis Düren und der Stadt Aachen jeweils insgesamt sechs Sammeltermine/Jahr durchgeführt wurden und in den Kommunen des früheren Kreises Aachen lediglich vier Sammeltermine/Jahr.
Die Erhöhung der Sammelfrequenz verbessert das Dienstleistungsangebot und erhöht gleichzeitig durch bessere Schadstoffentfrachtung des Restmülls die Sicherheit in den Entsorgungsanlagen (Stichwort: Quecksilberschaden in der MVA Weisweiler).
Die Erhöhung der Zahl der Sammeltermine von vier auf sechs pro Jahr ist mit Mehrkosten verbunden. Die um 50 % verbesserte Dienstleistung führt zu einer Erhöhung der Sammlungskosten von 0,09 €/Einw./Jahr, so dass die einwohnerbezogene Entschädigung der Kommunen des früheren Kreises Aachen von zurzeit 0,35 €/Einw./Jahr auf 0,44 €/Einw./Jahr (+ 25,7 %) im Jahr 2013 steigt.
Die Mehrkosten in Höhe von ca. 4.200 € jährlich sind jedoch vor dem Hintergrund des besseren Dienstleistungsangebotes, der umweltrelevanten Betriebssicherheit der Entsorgungsanlagen und dem Schutz der Bevölkerung als gerechtfertigt anzusehen und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren 2013 (= ca. 0,09 % der Gesamtausgaben).
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
4.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
- Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers sind für das Jahr 2013 aufgrund einer vorhergegangenen Ausschreibung gesichert.
- Unsicherheiten auf der Kostenseite bestehen insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, da die Preisänderungen von der jeweiligen Marktsituation abhängig sind. Der Fuhrpark wird zudem um ein Fahrzeug für Herzogenrath erweitert. Hier wurde eine entsprechende Erhöhung der Ansätze vorgenommen.
- Die Fahrzeugstundensätze steigen um 6,2 %, bei der Instandhaltung wurden weitere Anpassungen nach oben vorgenommen.
- Der Personalaufwand steigt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr. In der Planung wurden zusätzliche Fahrer / Lader für die Altpapierabfuhr in Herzogenrath berücksichtigt. Die Stundenverrechnungssätze steigen um 4,1 %.
4.1.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wurde durchweg positiv angenommen und bewertet.
In den ersten Kostenkalkulationen im Jahr 2012 sind die RegioEntsorgung AöR und die Verwaltung von Betriebs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 163,4 T€ ausgegangen (so auch im Wirtschaftsplan 2012 / Gebührenkalkulation 2012). Hiervon wurden 85,3 T€ für den Logistikaufwand (Container/Personal usw.) angesetzt.
Da der Wertstoffhof erst seit etwas mehr als einem halben Jahr in Betrieb ist, liegen derzeit noch keine absoluten Zahlen über die erfassten Mengen und Kosten vor. Aus diesem Grund wurden die bisher vorliegenden Daten ausgewertet und entsprechend auf das Jahr hochgerechnet.
Danach ergeben sich für den Wertstoffhof prognostizierte Logistikkosten (Container/Personal usw.) in Höhe von 71 T€ für das Jahr 2013.
Die Hochrechnungen der Abfallmengen für 2013 ergeben folgende prognostizierte Erfassungsmengen auf dem Wertstoffhof:
- Grünschnitt: | ca. 520 t./a. |
- Sperrmüll: | ca. 140 t./a. |
- Altholz: | ca. 200 t./a. |
- Metall: | ca. 14 t/a. |
Die Kosten für die Entsorgung und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.
Dem stehen leichte Einsparungen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
Belastbare Zahlen werden jedoch erst im nächsten Jahr vorliegen, sodass die Prognosen für das Jahr 2013 noch mit deutlichen Unwägbarkeiten behaftet sind.
4.2.) Altpapiererfassung durch die RegioEntsorgung AöR in Herzogenrath ab dem 01.01.2013:
Die RegioEntsorgung AöR wird zum 01.01.2013 die Sammlung und den Transport des in Herzogenrath angefallenen und überlassenen Altpapiers übernehmen. Hierfür hat sie neue Abfallbehälter beschafft, die im Dezember 2012 an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden. Dies führt in 2013 zu höheren Aufwendungen bei den kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) als auch bei der Behälterverwaltung.
Die RegioEntsorgung AöR geht im ihrem Wirtschaftsplan 2013 davon aus, dass die Sammlung und der Transport des Altpapiers mit Kosten für Fahrzeuge und Personal in Höhe von 240,2 T€ (ohne Kosten für Abfallbehälter, Verwaltung und Änderungsdienst) verbunden sind. Dem stehen erwartete Vermarktungserlöse für das Altpapier in Höhe von 338,3 T€ gegenüber. Hiervon sind dann noch die o.a. kalkulatorischen Kosten und die Kosten für Verwaltung und Änderungsdienst in Abzug zu bringen.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Übernahme der Altpapiersammlung durch die RegioEntsorgung AöR zum Jahreswechsel keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren für das Jahr 2013 haben wird.
5.) Stadt Herzogenrath:
- Die Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen leicht um 2,31 %. Dies ist im Wesentlichen auf eine leichte Erhöhung der Kosten für das Einsammeln von verbotswidrigen Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken („Wilder Müll“) und der Aufstellung, Instandhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe zurückzuführen.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2012 angepasst.
- Die Anzahl der Bewegungen beim Behältertausch bleiben stabil. Die meisten Privathaushalte haben ihr Restabfallbehältervolumen bereits auf das erforderliche Maß reduziert. Bei der Prognose des (Restabfall-)Gefäßvolumens wird im Jahr 2013 von einer marginalen Steigerung ausgegangen (+ 0,84 %). Bei den Bioabfallbehältern hielt der ansteigende Trend in 2012 an, jedoch stellt sich auch hier eine Reduzierung der Frequenz ein. Die Verwaltung geht hier von einem um 1,69 % erhöhtem Gefäßvolumen aus.
Die von der RegioEntsorgung AöR für 2013 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet Herzogenrath gesammelten und überlassenen Abfälle haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten des Jahres 2012 um 38,02 % erhöht. Dies ist, neben den allgemeinen Kostensteigerungen wie oben beschrieben, hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass die Übertragung der Altpapiersammlung in 2013 und der Betrieb des Wertstoffhofes erstmalig im Wirtschaftsplan der RegioEntsorgung AöR vollständig abgebildet und die Zahlen so wieder deutlich relativiert werden.
Zudem stehen den Ausgaben die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers entgegen, so dass die Mehrkosten für die neue Sammlung von den Erlösen gedeckt und leichte Überschüsse bei der Altpapierfraktion erwartet werden.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 kommt insgesamt zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 8,27 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 350,2 T€). Ursächlich hierfür sind allgemeine Kostensteigerungen und besonders, wie oben erwähnt, die Übernahme der Altpapiersammlung in Herzogenrath durch die RegioEntsorgung AöR (+ 240,2 T€, ohne Kosten für Abfallbehälter, Verwaltung und Änderungsdienst).
Die neben den Gebühren für die Restabfallbehälter erzielten Einnahmen steigen deutlich, weil hier Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers zu erwarten sind. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der Gesamtausgaben für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen daher insgesamt nur geringfügig um 0,72 % gegenüber dem Jahr 2012 (+ 27,5 T€).
Infolge des leicht gestiegenen Gefäßvolumens, auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ist das Resultat 2013 eine marginal geringere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2012 (2012: 2,807492 €/Liter, 2013: 2,804019 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken also nur in äußerst geringem Umfang und lassen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten keine Gebührensenkung zu.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die Abfallgebühren 2013 nicht zu verändern.
Eine Änderung der aktuell gültigen Gebührensätze in der Gebührensatzung vom 26.09.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in der Fassung vom 13.12.2011 wäre dann nicht erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über der Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweilig gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die kurzfristig vorgelegte Abfallgebührenkalkulation wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinsichtlich ihrer Ansätze überprüft. Die Kosten der RegioEntsorgung AöR für die Sammlung und den Transport wurden durch den 2. Entwurf des Wirtschaftsplans der AöR und bei den Deponieentgelten des Zweckverbandes ZEW durch die am 19.11.2012 beschlossene Gebührensatzung belegt. Die weiteren Kosten und Erträge wurden ebenfalls nachvollziehbar ermittelt.
Eine Anpassung der Gebühren wurde durch die Verwaltung aufgrund der nur geringfügigen Änderung nicht vorgeschlagen.
Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen gegen die vorgelegte Gebührenberechnung keine Bedenken.
Anlage/n:
1. Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
2. Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 im Einzelnen
Anlagen
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