Sitzungsvorlage - V/2012/350
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 6 Finanzen; Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu
beschließen:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe). Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2013 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan |
2. Deckungsvorschlag:
Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren gewährleistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren hat sich unsere Bestattungskultur zum Teil erheblich gewandelt. Familiäre Netzwerke stehen längst nicht mehr allen Menschen zur Verfügung. Hinzu kommt der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, ihren Angehörigen nach dem Tode nicht zur Last werden zu wollen. Gleichzeitig erschwert die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geforderte Mobilität die langfristige Bindung an einen Wohnort, so dass die Hinterbliebenen oftmals nicht in der Lage sind, die Grabpflege für 30 Jahre zu übernehmen.
Die Friedhofsverwaltung ist bestrebt, diesen gesellschaftlichen Herausforderungen in angemessener Form Rechnung zu tragen. Mit ihrem vielfältigen Bestattungsangebot kommt die Stadt Herzogenrath den Wünschen der Angehörigen und Verstorbenen in besonderer Weise entgegen. Dennoch ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Hinterbliebene für die Beisetzung in der Kammer einer Urnenstele oder einem „amerikanischen Reihengrab“ mit liegender Gedenktafel entscheiden, bei dem die Friedhofsverwaltung für die Zeit der Ruhefrist die Grabpflege übernimmt.
Die folgende Grafik dokumentiert die stark ansteigende Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten, die bereits über 50% aller Beisetzungen in Herzogenrath ausmachen:
Reihengräber mit liegender
Gedenktafel (119)
Urnenreihengräber mit
liegender Gedenktafel (61)
Urneneinzelstelen (22)
Urnendoppelstelen (16)
Da ein geändertes Bestattungsverhalten unmittelbare Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen hat, war es notwendig, die Gebührenbedarfsberechnung an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Friedhofsverwaltung hat daher die Kostenentwicklung im Bereich der Friedhöfe analysiert und eine aktuelle Gebührenkalkulation für das Produkt „Friedhöfe und Bestattungswesen“ erarbeitet.
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation (Anlage 2) waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der letzten fünf Jahre und eine erste Prognose für das Jahr 2012. Für das Jahr 2013 geht die Verwaltung erneut von 420 Sterbefällen aus.
Die durch Gebühreneinnahmen zu deckenden Kosten bei den Nutzungsrechten belaufen sich im Jahr 2013 auf rund 397.500 Euro. Da sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger für eine pflegeleichte Grabstätte entscheiden, können die gebührenfähigen Kosten auf einen immer breiteren Nutzerkreis verteilt werden, was sich erfreulicherweise in niedrigeren
Gebührensätzen niederschlägt. Die aus dem geänderten Bestattungsverhalten resultierenden Mehreinnahmen können weiterhin dazu verwendet werden, die Gebührensätze der
übrigen Grabarten um durchschnittlich 3% zu senken. Nähere Informationen können der beigefügten Anlage 3 (Nutzungsrechte) entnommen werden.
Im Gegensatz zu den Nutzungsrechten, bei denen ein Großteil der Kosten aus Fixkosten bzw. kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung und Verzinsung der Friedhofsinfrastruktur besteht, fallen bei den Bestattungsgebühren überwiegend variable Kosten (Personal- und Fahrzeugkosten) an. Für das Jahr 2013 musste insbesondere das Ergebnis der letzten
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Außerdem wurde Ende des Jahres 2011 ein neuer Sargtransportwagen angeschafft, der auf 10 Jahre abgeschrieben und entsprechend verzinst wird. Infolge der gestiegenen Gesamtkosten mussten die
Bestattungsgebühren insgesamt leicht angehoben werden. Die Gebührensätze für Kinderreihengräber und eine große Anzahl von Urnengräbern wurden jedoch nicht erhöht. Ein
Gebührenvergleich ist als Anlage 4 (Bestattungsgebühren) beigefügt.
Der zusammenfassende Gebührenvergleich in Anlage 5 stellt die Gebührensätze für
Nutzungsrechte und Bestattungsgebühren noch einmal insgesamt gegenüber. Hierzu
wurden die jeweiligen Einzelpositionen aufaddiert und mit der aktuellen Gebühr verglichen. Durch die signifikante Reduzierung bei den Nutzungsrechten ergeben sich für fast alle Grabtypen Gebührensenkungen von deutlich über 2%.
Ein Problem stellen allerdings die weiterhin rückläufigen Nutzungszahlen bei den Trauerhallen und Leichenzellen dar. Die Benutzungsgebühren ergeben sich hier vorwiegend aus den jährlichen Kosten für die lfd. Gebäudeunterhaltung und die Energieversorgung (Heizung, Strom, Wasser). Der so entstehende Aufwand muss auf die Summe der Trauerhallennutzer umgelegt werden. Hinzu kommt, dass seit einigen Jahren sukzessive die alte Bestuhlung der Trauerhallen ausgetauscht wird. Die damit einhergehenden Investitionskosten werden auf
20 Jahre abgeschrieben und entsprechend verzinst.
Steigende Kosten führen bei rückläufigen Nutzungszahlen zwangsläufig zu Gebührensteigerungen. Über diese Problematik wurde in den vergangenen Jahren bereits des öfteren in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Stadtrat berichtet. So geht die Verwaltung für das Jahr 2013 von lediglich 285 Trauerfeiern aus. Hierdurch erhöht sich die Benutzungsgebühr für die Trauerhallen von z.Zt. 175,00 Euro auf 185,00 Euro. Die Gebühr für Leichenzellen steigt ebenfalls von 125,00 Euro auf 130,00 Euro.
Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 entnommen werden (Anlage 2).
Die Verwaltung empfiehlt, die Friedhofsgebühren in Höhe der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 festzusetzen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist entsprechend anzupassen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung (GO NRW) sowie §§ 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme ÖRP:
Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe nach den gesetzlichen Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen geprüft.
Die Berechnung der Gebühren geht auch für das Jahr 2013 von konstanten Bestattungszahlen aus. Allerdings hat sich die Beisetzungsart in den letzten Jahren dahingehend verschoben, dass immer mehr „amerikanische Reihengräber“ sowie Beisetzungen in Urnenstelen gewählt wurden. Dies führte dazu, dass die Gebührenkalkulation diesbezüglich angepasst werden musste.
Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation konnten daraufhin die Nutzungsrechte um durchschnittlich 3% gesenkt werden und die lohn- und gerätekostenintensiven Bestattungsgebühren an den tatsächlichen Kostensteigerungen angepasst werden.
Dies wurde der örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar dargelegt.
Die vorliegende Gebührenberechnung entspricht den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen und wird somit anerkannt.
Anlage/n:
Anlage 1: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath vom 01.01.2013 (Entwurf)
Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013
Anlage 3: Nutzungsrechte
Anlage 4: Bestattungsgebühren
Anlage 5: Zusammenfassender Gebührenvergleich
Anlage 6: Gebührensatzung für die Friedhöfe (Synopse)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,5 MB
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13,2 kB
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12,4 kB
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5
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10,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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80 kB
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