Sitzungsvorlage - V/2012/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Herzogenrath in der beigefügten Form. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath hat keine finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 18.09.2012 wurde am 28.09.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. S. 421 bis 438) veröffentlicht und ist am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.

 

Das Gesetz soll u. a. die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes verbessern.

 

Folgende Änderung der Gemeindeordnung hat Auswirkungen auf die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath:      

 

 

Teilnahme des Bürgermeisters an Sitzungen gemäß § 69 GO NRW

 

Der Bürgermeister wird bei der Teilnahme an Sitzungen gemäß § 69 GO NRW verpflichtet, bereits auf Verlangen eines Ratsmitgliedes und nicht wie bisher auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.

 

Im Hinblick auf § 69 GO NRW ist eine Änderung von § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath erforderlich.   

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 69 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

 

 

 

Anlage:

 

Textliche Gegenüberstellung der Regelung des § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom 14.12.2004 sowie vom 11.12.2012

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