Sitzungsvorlage - V/2012/401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt der Stadtrat die Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath zum 01.01.2013.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Folgeerträge [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

40.000,00 €

40.000,00 €

 40.000,00 €

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Bürgerhaushaltsprozesses 2011/2012 wurde der Vorschlag zur Anhebung der Schwimmbadpreise zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades  unterbreitet.

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (Vorschlag Nr. 30) schlägt die Verwaltung eine maßvolle Anhebung der Eintrittspreise in den städtischen Schwimmbädern vor.

Durch die Erhöhung der Entgelte für Erwachsene um 0,30 €/Einzelkarte in den Hallenbädern und 0,50 €/ Einzelkarte im Freibad (für Kinder und Jugendliche abgestuft), einhergehend mit einer dementsprechenden prozentualen Anhebung der Preise für  Zehner- und Dauerkarten  ergibt sich ein Konsolidierungspotential in  Höhe von jährlich ca. 40.000,00 €.

Die Entgelte für den Besuch der Sauna und Inanspruchnahme von Massagen sollen

zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vollzug der Modernisierungsmaßnahmen, angehoben werden.

Die neuen  Eintrittsgelder für die Hallenbäder und das Freibad sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Entgeltordnung für die Hallenbäder der Stadt Herzogenrath

Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Synopse Entgeltordnung für die Hallenbäder der Stadt Herzogenrath

Synopse Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath

Entgeltordnung 5_5 Neu

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Anlagen

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