Sitzungsvorlage - V/2012/410

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzung:

 

1.      Herr Marcel Offergeld als stellvertretenden sachkundigen Bürger für den Bau- und Verkehrsausschuss (Vertreter für Herrn Daniel Reinartz; zzgl. „alle Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge“).

 

2.      Der Stadtrat wählt folgende Vertreter/Vertreterinnen des Stadtmarketing e. V. als sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen in folgende Ausschüsse:

 

Bau- und Verkehrsausschuss – sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen

Mitglied des Stadtmarketing e. V.

Stellvertretung

Herr Walter Breuer

Frau Ana-Maria Nandzik

 

Umwelt- und Planungsausschuss – sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen

Mitglied des Stadtmarketing e. V.

Stellvertretung

Frau Jadranka Suc

Herr Roland Tesch (1. Stellvertreter)

 

Herr Walter Breuer (2. Stellvertreter)

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu 1:

Mit E-Mail vom 22.11.2012 benennt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Herrn Marcel Offergeld als ersten Vertreter des Herrn Daniel Reinartz als sachkundigen Bürger für den Bau- und Verkehrsausschuss. Anschließend erfolgt die Vertretungsregelung durch alle Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.

 

Das Vorschlagsrecht für die Benennung des in Frage kommenden Vertreters entfällt demzufolge auf die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

 

Zu 2:

 

Mit Beratungsvorlage V/2012/412 hat der Stadtrat beschlossen, Vertreter/Vertreterinnen des Citymarketing e.V. als sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen in den Bau- und Verkehrsausschuss sowie den Umwelt- und Planungsausschuss zu berufen.

 

Wird während der Wahlperiode nach der Bildung der Ausschüsse die Zahl der Sitze eines Ausschusses erhöht, ist der in § 50 Abs. 3 GO NRW normierte Grundsatz des Minderheitenschutzes strikt zu beachten.  Ohne besonderes Verfahren ist die Besetzung dieses Sitzes nur möglich, wenn sich der Rat einstimmig gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 GO auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben.

 

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 bzw. in der Sitzung des Rates am 14.12.2010 (Wahlzeit 2009/2014) einstimmig im Wege des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 50, 58 GO

Loading...