Sitzungsvorlage - V/2012/412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die nachstehenden Ausschüsse wie folgt zu besetzen (die Veränderungen sind in Fettdruck markiert):

 

    1. Bau- und Verkehrsausschuss
      a) _19_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b) _1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c) _1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_ 1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)

              e)_ 1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtmarketing e.V.) 

 

    1. Umwelt- und Planungsausschuss
      a)_19_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)

              e)_1__sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtmarketing e.V

Vorlage V/2009/274 der Stadt Herzogenrath                                                                        

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen seiner Organisationskompetenz gem. § 57 Abs. 1 GO NRW hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung vom 27.10.2009 sowie in der Ratssitzung vom 14.12.2010 Ausschüsse gebildet (Drucksachen-Nr V/2009/274-E1 sowie V/2010/456). Ebenfalls wurden

in diesen Sitzungen über die Zusammensetzung der Ausschüsse (Zahl der Ausschussmitglieder, Umfang der Beteiligung von sachkundigen Bürger/innen und Einwohner/innen) sowie über die konkret personelle Besetzung der Ausschüsse beschlossen.

 

Die Fraktionen haben sich nunmehr darüber verständigt, künftig Vertreter/innen des Vereins Stadtmarketing e. V. als sachkundige Einwohner/innen in den Bau- und Verkehrsausschuss sowie den Umwelt- und Planungsausschuss zu berufen.

 

Wird während der Wahlperiode nach der Bildung der Ausschüsse die Zahl der Sitze eines Ausschusses erhöht, ist der in § 50 Abs. 3 GO NRW normierte Grundsatz des Minderheitenschutzes strikt zu beachten.  Ohne besonderes Verfahren ist die Besetzung dieses Sitzes nur möglich, wenn sich der Rat einstimmig gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 GO auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben.

 

Ohne diese Einigung ist der Ausschuss aufzulösen und alle Sitze erneut zu besetzen.

 

Diese Regelungen gelten ebenfalls für die Nachwahl von sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen.

 

Hinsichtlich der Berufung von sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen in die Ausschüsse gelten – mit Ausnahme der Vertreter/innen der Schulleitungen im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur - die folgenden persönlichen Voraussetzungen für Ausschussmitglieder nach der GO NRW:

 

  • Einwohner im Sinne von § 21 GO (in Herzogenrath ihre Wohnung haben)
  • Volljährigkeit
  • keine Inkompatibilität gem. § 13 KWahlG
  • Sachkunde

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 57, 58 Abs. 1 und 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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