Sitzungsvorlage - V/2012/375-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Forsteinrichtung 2012.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personal­aufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto              524224

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

ca. 3.000

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalkosten

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgelasten gesamt:

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgeerträge 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Folgelasten saldiert:

3.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die neue Forsteinrichtung ist in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 29.11.2012 von einem Vertreter des Regionalforstamtes Niederrhein ausführlich vorgestellt worden (vgl. auch beigefügte Vorlage V/2012/375). Der Ausschuss beauftragte den FB 4 mit der Prüfung der Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände sowie der AG-Wurmtal e.V. Einerseits sollte die Beteiligung im Rahmen der  Vorbereitung zu der hier in Rede
stehenden Forsteinrichtung hinterfragt werden, andererseits sollten die Grundlagen für die zukünftige Begleitung erarbeitet werden.

 

Die Beteiligung und künftige Einbeziehung der Verbände und der AG-Wurmtal e.V. konnte kurzfristig im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung mit der Stadt Herzogenrath, Fach­bereich 4, vom 03. Dezember 2012, abschließend einvernehmlich geregelt werden.

 

Signifikanter Bestandteil der Vereinbarung ist die Einrichtung eines „Runden Tisches“, der jährlich jeweils im September eines jeden Jahres durchzuführen ist. Im Rahmen dieses „Runden Tisches“ soll eine Begleitung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen erfolgen, um bedarfsweise auf die Fortschreibung Einfluss nehmen zu können. Weiteres Ziel ist die
sofortige Inangriffnahme eines verbindlichen Sofortmaßnahmenkonzeptes.

 

Rechtliche Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath,
Landes- und Bundesforstgesetzgebung

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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