Sitzungsvorlage - V/2008/075-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt, die bisherige Regelung, wie im Sachverhalt beschrieben,  beizubehalten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Zu den bisherigen Ermäßigungen (bisherige Regelung) von 27.501,00 Euro, kämen Mindereinnahmen von 72.993,15 Euro hinzu. Dieser Betrag entspricht einer Einnahmereduzierung um 20 %.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.01.2008 bittet der Zweckverband StädteRegion Aachen das Angebot an der Familienkarte zu überprüfen und ggfs. zu ändern.

 

Für die Bäder der Stadt Herzogenrath gilt für die Familiekarte folgendes Angebot:

 

Anforderungen:

 

Familien mit drei und mehr im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern erhalten auf Antrag und  gegen Vorlage einer Meldebescheinigung eine Familienkarte.

Familienzugehörig sind folgende Personen:

a)      Eltern oder ein Elternteil

b)      Kinder:

  • eheliche Kinder
  • nichteheliche Kinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder

 

Die unter b) genannten Personen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit in Hausgemeinschaft leben. Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren werden berücksichtigt, wenn sie nachweislich in Schul- oder Berufsausbildung oder wegen geistiger oder körperlicher Behinderungen dauerhaft erwerbsunfähig sind.

Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Sie gilt jeweils für ein Kalenderjahr und ist nach Ablauf der Gültigkeit der zuständigen Stelle zur Verlängerung oder Berichtigung vorzulegen.

 

Leistungen: 50 % Ermäßigung auf die Entgelte der Bäder

 

Nach einer Familienerhebung (Stand 27.10.2004) leben in Herzogenrath 618 Familien mit drei und mehr Kindern. Diese Familien haben die Möglichkeit für alle Familienangehörigen eine Ermäßigung in Höhe von 50 % zu erhalten.

 

Bei der derzeitigen Regelung errechnet sich hieraus für 2007 eine Einnahme von 27.501,00 Euro. Aufgrund der Ermäßigung verzichtet die Stadt Herzogenrath in gleicher Höhe auf Einnahmen gegenüber den Vollzahlern.

 

Neue Regelung:

 

Eine Neuregelung in der Form, dass analog der Familienkarte für die StädteRegion Aachen bereits für Familien  mit einem Kind eine Ermäßigung von 50 % zu gewähren ist, hätte folgende Auswirkung:

 

Wäre die vorgenannte Regelung bereits ab 2006 in Kraft getreten, hätte dies zu einer jährlichen durchschnittlichen Mindereinnahme von zusätzlich 72.993,15 Euro geführt (siehe Anlage).

 

Von allen erwachsenen Besuchern sind mindestens 30 %, die bei der Neuregelung eine 50%ige Ermäßigung in Anspruch nehmen könnten. Daher wurden auch nur 30 % der Erwachsenen-Normaltarife berücksichtigt.

 

Bei Einführung der neuen Regelung würde der Normaltarif Jugendliche ersatzlos wegfallen. Daraus ergibt sich, dass alle Jugendlichen eine 50 %ige Ermäßigung erhalten können. Es gibt dann nur noch einen Jugendlichentarif.

 

Eine Neuregelung steht daher in keinem Verhältnis.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisherige, großzügige Regelung beizubehalten.

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Tabelle

 

Herzogenrath, den 15.04.2008

Der Bürgermeister

 

 

Christoph von den Driesch

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Anlagen

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